Wie hoch ist die Erfolgsquote einer Kündigungsschutzklage?

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Erfolgschancen einer Kündigungsschutzklage 

Die Erfolgschancen einer Kündigungsschutzklage sind oft besser, als viele Beschäftigte zunächst vermuten. Entscheidend ist aber nicht das Gefühl, die Kündigung sei „unfair“, sondern ob der Arbeitgeber die Kündigung rechtlich sauber begründen und alle formalen Voraussetzungen einhalten kann. 

Eine Kündigungsschutzklage ist in der Praxis oft nicht nur der Weg zu einem Urteil, sondern vor allem ein wirksames Mittel, um eine bessere Verhandlungsposition zu erreichen und etwa über Abfindung, Zeugnis oder Beendigungszeitpunkt zu sprechen. 

Ein wichtiger Ausgangspunkt ist das Kündigungsschutzgesetz. Es greift grundsätzlich, wenn das Arbeitsverhältnis im selben Betrieb oder Unternehmen länger als sechs Monate bestanden hat und der Betrieb regelmäßig mehr als zehn Arbeitnehmer beschäftigt (§ 23 KSchG): Dann muss die Kündigung sozial gerechtfertigt sein. Der Arbeitgeber muss außerdem die Tatsachen beweisen, die seine Kündigung tragen sollen.
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Wie erfolgreich sind Kündigungsschutzklagen? 

Statistisch gesehen enden knapp 83 % aller Kündigungsschutzklagen mit einem Vergleich, einer einvernehmlichen Einigung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber. 

Die Statistik des Statistischen Bundesamts zeigt sehr deutlich, wie stark Kündigungsschutzverfahren auf Vergleiche ausgerichtet sind. Von bundesweit 177.581 erledigten Verfahren an deutschen Arbeitsgerichten, bei denen es um Kündigungen ging, wurden 82,9 % (147.298) durch gerichtlichen Vergleich beendet. Nur 6.466, also rund 3,6 %, der Verfahren enden durch ein streitiges Urteil. 

Erfolgsquote Kündigungsschutzklage Deutschland)

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Kleine Unterschiede gibt es bei der Vergleichsquote zwischen den Bundesländern: Während an Arbeitsgerichten in Berlin, Sachsen und Sachsen-Anhalt bei Kündigungssachen eher weniger Vergleiche geschlossen werden, sind es in Baden-Württemberg und NRW und in Bayern mehr. 
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Bundesland Bestehensquote
Baden-Württemberg87,19 %
Nordrhein-Westfalen83,74 %
Bayern83,58 %
Schleswig-Holstein83,19 %
Saarland83,14 %
Bremen82,88 %
Hessen82,57 %
Rheinland-Pfalz82,29 %
Niedersachsen81,60 %
Brandenburg81,04 %
Hamburg81,01 %
Thüringen80,82 %
Mecklenburg-Vorpommern80,14 %
Sachsen79,75 %
Sachsen-Anhalt78,47 %
Berlin78,08 %

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Wovon hängt die Erfolgsquote bei einer Kündigungsschutzklage ab? 

Ob eine Kündigungsschutzklage erfolgreich sein wird, hängt von mehreren Faktoren ab. Allerdings spielen auch nicht bei jeder Kündigung alle Faktoren eine Rolle. Eine Kündigungsprüfung durch die Kanzlei Hopkins klärt Sie über die Erfolgsquote in Ihrem persönlichen Fall auf und setzt Ihre Ansprüche außergerichtlich und gerichtlich durch. 

Betriebszugehörigkeit > 6 Monate

Im Regelfall greift der Kündigungsschutz erst nach Ablauf der Wartezeit. Bei einer Kündigung innerhalb der ersten sechs Monate ist eine Klage oft nicht vielversprechend. Ausnahmen gelten beispielsweise für Arbeitnehmer in Elternzeit oder Mutterschutz. 

Kündigungsgrund des Arbeitgebers

Ein pauschaler Verweis auf „betriebliche Gründe“ oder „Fehlverhalten“ reicht nicht. Fehlt eine schlüssige, konkrete Begründung, ist die Kündigung meist angreifbar. 

Beweisbarkeit

Kündigt der Arbeitgeber, trägt er die volle Beweislast. Kann er den Kündigungsgrund nicht belegen, stehen die Erfolgschancen für den gekündigten Arbeitnehmer gut. 

Betriebsratsanhörung

Gibt es im Unternehmen einen Betriebsrat und wurde dieser gar nicht, zu spät oder unvollständig informiert, ist die Kündigung nach § 102 BetrVG unwirksam. Unabhängig vom eigentlichen Kündigungsgrund. 

Sozialauswahl

Kündigt der Arbeitgeber bei betriebsbedingten Kündigungen schutzwürdigere Beschäftigte, hält die Kündigung der arbeitsgerichtlichen Prüfung meist nicht stand. 

Einhaltung der 3-Wochen-Frist

Die Klage muss innerhalb von 3 Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung beim Arbeitsgericht eingehen. Wer die Frist versäumt, kann die Kündigung in der Regel nicht mehr wirksam angreifen. Die Erfolgschance hängt also nicht nur vom Inhalt der Klage ab, sondern schon davon, ob sie rechtzeitig erhoben wird. 
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Beispiele aus der Praxis

Betriebsbedingte Kündigung: Baut der Arbeitgeber Stellen ab, ist die Sozialauswahl ein häufiger Angriffspunkt. Bleibt etwa ein jüngerer Beschäftigter mit kurzer Betriebszugehörigkeit, während ein älterer Kollege mit Unterhaltspflichten geht, muss der Arbeitgeber das nachvollziehbar erklären können. Gelingt das nicht, spricht viel für die Unwirksamkeit der Kündigung.

‍Verhaltensbedingte Kündigung: Die Chancen sind oft höher, wenn zuvor keine ausreichende Abmahnung erfolgt ist oder der Vorwurf nicht sauber belegt werden kann. Solche Kündigungen scheitern häufig vor den Gerichten, wenn das geschilderte Verhalten zwar ärgerlich ist, aber noch keine Kündigung rechtfertigt. 

‍Personenbedingte Kündigung: Hier ist die Hürde für den Arbeitgeber besonders hoch, weil er nachweisen muss, dass kein milderes Mittel als eine Kündigung (etwa eine Versetzung) möglich war. Eine Kündigungsschutzklage ist dann nicht erfolgversprechend, wenn der Arbeitgeber beweisen kann, dass er alle Weiterbeschäftigungsmöglichkeiten ausgeschöpft hat und die Zukunftsprognose des Arbeitnehmers negativ ist.
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Das sollten Sie nach einer Kündigung tun, um die Erfolgschancen einer Kündigung zu erhöhen

  • Unterlagen sichern, bevor der Betrieb verlassen wird: Sichern Sie rechtzeitig Arbeitsvertrag, Abmahnungen, Zeugnisse, Gehaltsabrechnungen sowie E-Mails oder Nachrichten im Zusammenhang mit der Kündigung.
  • Gespräche zeitnah dokumentieren: Halten Sie Aussagen von Vorgesetzten oder Kollegen zum Kündigungsgrund schriftlich fest, solange die Erinnerung noch frisch ist. 
  • Nichts vorschnell unterschreiben: Unterzeichnen Sie Abfindungs- oder Aufhebungsangebote nicht, ohne dass diese geprüft wurden. Außerdem sollten Sie sich nicht auf mündliche Versprechen oder Angebote des Arbeitgebers verlassen, da diese nicht verbindlich sind. 
  • Frühzeitig anwaltlich beraten lassen: Lassen Sie sich innerhalb der ersten Tage nach Zugang der Kündigung rechtlich beraten, um alle Fristen sicher einzuhalten und sich auf die mögliche Klage gut vorzubereiten. Hopkins Rechtsanwälte bietet neben dem kostenfreien Abfindungsrechner auch eine kostenfreie Kündigungsprüfung. Im Rahmen der Kündigungsprüfung werden Sie außerdem darüber informiert, wo die Chancen und Risiken einer Kündigungsschutzklage in Ihrem persönlichen Fall liegen. 

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