
Arbeitszeitrechner
Online-Arbeitszeitrechner
Der Arbeitszeitrechner von Hopkins Rechtsanwälten ist online, kostenfrei und ohne Anmeldung verfügbar. Ihre Arbeitszeit können Sie mit nur wenigen Klicks berechnen, und zudem erhalten Sie eine automatische Benachrichtigung, wenn die Pausen nach dem Arbeitszeitgesetz nicht eingehalten werden. Die Unterteilung des Arbeitszeitrechners in Brutto- und Netto-Arbeitszeit macht es einfacher, die geleisteten Arbeitszeiten zu überblicken.
Wie kann ich meine Arbeitszeit berechnen?
Die Arbeitszeit berechnen Sie, indem Sie die Zeit vom Beginn bis zum Ende Ihrer Tätigkeit erfassen und anschließend die gesetzlichen Ruhepausen abziehen (§ 2 ArbZG). Für eine genaue Berechnung ist die Unterscheidung zwischen Brutto- und Nettoarbeitszeit wichtig, da in der Regel nur die Nettoarbeitszeit als tatsächliche Arbeitszeit gilt. Einfacher ist die Berechnung mit einem digitalen Arbeitszeitrechner.
Was sind Brutto- und Nettoarbeitszeit?
Die Bruttoarbeitszeit umfasst den gesamten Zeitraum von Arbeitsbeginn bis Arbeitsende, inklusive aller Pausen und Unterbrechungen, während die Nettoarbeitszeit die reine Arbeitszeit ohne Pausen meint.
Beispiel für Bruttoarbeitszeit
Sie beginnen die Arbeit um 8:00 Uhr und enden um 17:00 Uhr und machen 45 Minuten Ruhepause. Dann beträgt Ihre Bruttoarbeitszeit 9 Stunden und Ihre Nettoarbeitszeit 8 Stunden und 15 Minuten.
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Zählt die Pause zur Arbeitszeit?
Gesetzliche Ruhepausen zählen nicht zur Arbeitszeit nach § 2 ArbZG. Das Arbeitszeitgesetz definiert Arbeitszeit ausdrücklich als die Zeit ohne Ruhepausen. Auch das Bundesarbeitsgericht hat in ständiger Rechtsprechung bestätigt, dass Pausenzeiten von der Arbeitszeit abzuziehen sind.
§ 2 ArbZG: Begriffsbestimmungen
(1) Arbeitszeit im Sinne dieses Gesetzes ist die Zeit vom Beginn bis zum Ende der Arbeit ohne die Ruhepausen; [..]
Ausnahme
Arbeitsvertraglich oder tarifvertraglich kann allerdings vereinbart werden, dass Ruhepausen vergütet werden. Dadurch werden sie jedoch nicht automatisch zu Arbeitszeit im Sinne des Arbeitszeitgesetzes.
Wie lange muss die Pause sein?
Die Länge der gesetzlichen Mindestpausenzeit richtet sich nach der Dauer der täglichen Arbeitszeit. Bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs bis zu neun Stunden beträgt die Mindestpause 30 Minuten. Arbeiten Sie länger als neun Stunden, müssen mindestens 45 Minuten Pause eingehalten werden. Bei einer Arbeitszeit von bis zu sechs Stunden besteht keine gesetzliche Pausenpflicht.
➜ Übrigens: Die Pause muss im Voraus feststehen und darf nicht an den Anfang oder das Ende der Arbeitszeit gelegt werden.
Aufteilung der Pause
Die gesetzliche Pause kann in mehrere Abschnitte aufgeteilt werden, wobei jeder Abschnitt mindestens 15 Minuten dauern muss. Eine Aufteilung in kleinere Einheiten, etwa 5-Minuten-Pausen, ist rechtlich nicht zulässig. Die Gesamtdauer der Pause muss jedoch den gesetzlichen Mindestanforderungen entsprechen.
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Wie berechne ich die Arbeitszeit mit Pause?
Um die Arbeitszeit mit Pause korrekt zu berechnen, subtrahieren Sie die Pausenzeit von der Bruttoarbeitszeit.
Beispiel für die Berechnung der Arbeitszeit
- Arbeitsbeginn 7:30 Uhr,
- Arbeitsende 16:30 Uhr,
- Pause 30 Minuten.
Die Bruttoarbeitszeit beträgt 9 Stunden, die Nettoarbeitszeit nach Abzug der Pause 8 Stunden und 30 Minuten.
Wie rechne ich Minuten in Dezimalstunden um?
Für viele Anwendungen, etwa bei der Abrechnung von Überstunden, ist die Umrechnung von Minuten in Dezimalstunden hilfreich.
Die Formel für die Umrechnung von Minuten in Dezimalstunden lautet:
Minuten ÷ 60 = Dezimalstunden
Beispiel-Berechnung:
45 Minuten ÷ 60 = Dezimalstunden
45 Minuten entsprechen genau 0,75 Stunden.
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