Kündigung: Rechte, Fristen und Voraussetzungen

Kündigungen im Arbeitsrecht, können sowohl vom Arbeitnehmer, als auch vom Arbeitgeber ausgehen. Wer gekündigt wird, sollten so schnell wie möglich einen Anwalt kontaktieren, um die Kündigung prüfen zu lassen. So lässt sich herausfinden, ob eine Chance besteht, gegen die Kündigung vorzugehen oder eventuell eine Abfindung zu erhalten. Da das Arbeitsrecht in Deutschland arbeitnehmerfreundlich ausgestaltet ist, sind Kündigung von Angestellten nur in wenigen Fällen rechtens.

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Kündigungsarten

Kündigungen lassen sich in zwei Kategorien unterscheiden: ordentliche und außerordentliche Kündigungen. Die ordentliche Kündigung ist entweder personenbedingt, verhaltensbedingt oder betriebsbedingt, wobei die betriebsbedingte Kündigung am häufigsten vorkommt.

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Kündigung wegen Krankheit

Immer wieder erhalten Arbeitnehmer eine Kündigung, weil sie erkrankt sind. Grundsätzlich müssen für Entlassungen dieser Art sehr strenge Kriterien erfüllt werden. Unter anderem sieht das Kündigungsschutzgesetz vor, dass die Kündigung nur dann rechtens ist, wenn durch den erkrankten Arbeitnehmer die betrieblichen Abläufe stark beeinträchtigt werden oder eine starke wirtschaftliche Belastung verursacht wird.

Kündigungen auf Grund von psychischen Erkrankungen (wie beispielsweise Depressionen) zählen wie auch andere krankheitsbedingte Kündigungsgründe zu den personenbedingten Kündigungen. Nur in wenigen Fällen und wenn alle notwendigen Kriterien erfüllt sind, können Arbeitgeber einen Angestellten wegen einer psychischen Krankheit kündigen.

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Unterschiede zwischen Aufhebungsvertrag und Kündigung

Aufhebungsverträge und Kündigungen sind beides Optionen, wenn es darum geht, ein Arbeitsverhältnis zu beenden. Beide Möglichkeiten haben ihre Vor- und Nachteile, es lässt sich nicht pauschal sagen, welche von beiden generell besser ist. Der wichtigste Unterschied zwischen Kündigung und Aufhebungsvertrag ist, dass der Aufhebungsvertrag das Einverständnis (in Form einer Unterschrift) des Arbeitnehmers benötigt, um das Arbeitsverhältnis zu beenden. Eine Kündigung ist auch ohne Unterschrift gültig, wenn der Arbeitnehmer hiergegen nicht vorgeht.

Bei der Kündigung müssen (im Gegensatz zum Aufhebungsvertrag) gesetzliche und vertragliche Kündigungsfristen eingehalten werden. Ebenso bedarf die Kündigung die Einhaltung von Kündigungsvorschriften, während der Aufhebungsvertrag ohne diese Vorschriften gültig ist. Sowohl bei Erhalt eines Aufhebungsvertrag, als auch bei einer Kündigung sollten Arbeitnehmer sich von einem Anwalt oder einem Arbeitsrechtsexperten beraten lassen, um möglicherweise das Arbeitsverhältnis fortzuführen oder eine Abfindung zu erhalten.

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Frist für die Kündigungsschutzklage

Wer eine Kündigung erhält, sollte nicht lange zögern. Denn wenn nicht innerhalb von 3 Wochen nach Kündigungszugang eine Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht eingereicht wird, gilt die Kündigung in der Regel als wirksam. Nach Ablauf der 3-Wochen-Frist ist es nicht mehr möglich rechtlich gegen die Kündigung vorzugehen. Gleichzeitig entfällt damit auch die Möglichkeit eine Abfindung zu erhalten.

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Häufig gestellte Fragen

Wie viel Abfindung steht mir bei Kündigung zu?

Die Abfindungshöhe ist sehr unterschiedlich und ist unter anderem vom Gehalt und von der Anzahl der Beschäftigungsjahre beim Arbeitgeber abhängig. Als Faustregel gilt: Je länger Sie beschäftigt sind und je mehr Sie verdienen, desto höher wird vermutlich die Abfindung ausfallen. Letzten Endes ist die tatsächliche Abfindungshöhe aber reine Verhandlungssache und hängt vom Verhandlungsgeschick sowie Verhandlungsmacht gegenüber dem Arbeitgeber und der arbeitsrechtlichen Erfahrung ab. Auch deshalb lohnt es sich oft professionelle arbeitsrechtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.

Wie verhalte ich mich bei einer Kündigung?

Wenn Sie eine Kündigung erhalten, sollten Sie so schnell wie möglich einen Anwalt kontaktieren, um diese prüfen zu lassen und herauszufinden, ob Sie Chancen haben, gegen die Kündigung vorzugehen oder eventuell eine Abfindung zu erhalten. Bei Kündigungen ist es besonders wichtig, dass Sie keine Zeit verlieren, denn wenn Sie nicht innerhalb von drei Wochen nach Erhalt eine Kündigungsschutzklage einreichen, gilt die Kündigung in der Regel als wirksam.

Was passiert mit dem Resturlaub bei Kündigung?

Urlaub, der bis zur Kündigung nicht genommen werden konnte, muss bis zum letzten Arbeitstag genommen werden. Sollte dies nicht möglich sein, muss der Arbeitgeber den Urlaubsanspruch auszahlen.

Was unterscheidet ordentliche & außerordentliche Kündigung?

Eine ordentliche Kündigung kann vom Arbeitgeber immer ausgesprochen werden, auch ohne wichtigen Grund (dies bedeutet nicht, dass sie wirksam ist). Bei dieser Art der Kündigung muss zudem auch immer die Kündigungsfrist eingehalten werden, die sich nach dem Gesetz oder Ihrem Arbeitsvertrag richtet. Außerordentliche Kündigungen hingegen werden häufig fristlos ausgesprochen und sind nur in seltenen Fällen wirksam.

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