
Um Ihre Kündigung kostenfrei prüfen zu lassen, müssen Sie zunächst online einen Termin bei der Kanzlei Hopkins vereinbaren. Für die Terminbuchung müssen Sie Angaben zu Ihrem bisherigen Arbeitsverhältnis und zur Kündigung machen.

Nach wenigen Klicks erhalten Sie eine Schätzung über die mögliche Abfindungshöhe und können aus dem Kalender einen Termin zur Einschätzung der Kündigung auswählen.
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Einer der Kündigungsexperten von Hopkins wird dann die Kündigung mit Ihnen besprechen und Ihnen Feedback zur Rechtslage und den möglichen Handlungsschritten geben. Wenn in Ihrem Fall eine außergerichtliche oder gerichtliche Vertretung sinnvoll ist, erhalten Sie außerdem auch ein Angebot für eine Mandatierung.
Wenn Sie eine Kündigung von Ihrem Arbeitgeber erhalten haben, sollten Sie diese so schnell wie möglich überprüfen lassen. Denn nach Kündigungszugang haben Sie nur 3 Wochen Zeit für eine Kündigungsschutzklage (§ 4 KSchG). Die Kündigungsschutzklage ist übrigens auch oft als Druckmittel nötig, um den Arbeitgeber in einer außergerichtlichen Verhandlung zur Zahlung einer Abfindung zu bewegen.
Wird diese Frist versäumt, gilt die Kündigung grundsätzlich als wirksam. Auch dann, wenn sie möglicherweise unrechtmäßig war. Nur in sehr seltenen Ausnahmefällen, wie etwa bei nachweisbarer schwerer Krankheit, kann unter bestimmten Voraussetzungen eine nachträgliche Zulassung der Klage beantragt werden. Es empfiehlt sich daher, möglichst frühzeitig rechtlichen Rat einzuholen, damit die entscheidende Frist nicht verpasst wird.
Gekündigte Arbeitnehmer, die ihre Kündigung rechtlich prüfen lassen, können in vielen Fällen verhindern, dass ihnen durch fehlerhafte oder unwirksame Kündigungen Nachteile entstehen. Denn in vielen Fällen sind Kündigungen angreifbar und Arbeitgeber hoffen darauf, dass sich die gekündigten Arbeitnehmer nicht zur Wehr setzen.
Wenn Sie nicht gegen eine Kündigung vorgehen, wird diese automatisch nach Ablauf der Frist wirksam und es besteht weder die Chance, dass Sie angestellt bleiben, noch dass Ihnen eine Abfindung gezahlt wird.
In arbeitsrechtlichen Kündigungen sind sowohl formelle als auch inhaltliche Fehler keine Ausnahme. Daher prüft Hopkins folgende Punkte der Kündigung:
Eine Ersteinschätzung Ihrer Kündigung ist bei der Kanzlei Hopkins kostenlos. Erst wenn Sie sich für eine Mandatierung entscheiden, fallen Kosten an. Hier werden verschiedene Finanzierungsmodelle angeboten, die eine risikofreie Vertretung ermöglichen. Sollten Sie eine Rechtsschutzversicherung für Arbeitsrecht haben, übernimmt die Kanzlei Hopkins die Deckungsanfrage kostenfrei.
Auch der Hopkins-Abfindungsrechner ist ein kostenfreies Angebot an alle Arbeitnehmer.