Schlechte Leistung als Kündigungsgrund

Schlechte Leistung als Kündigungsgrund

Inhalt:

Kann man gekündigt werden wenn man die Arbeit verweigert?

Wenn der Arbeitnehmer schuldhaft überhaupt keine Leistung erbringt und sich der Arbeit verweigert, spricht man auch von Nichtleistung. Sollte dies wiederholt vorkommen, kann es zu einer verhaltensbedingten Kündigung kommen.

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Kann man gekündigt werden weil man zu viele Fehler macht?

Wenn der Arbeitnehmer eine andere Leistung erbringt als eigentlich arbeitsvertraglich festgelegt, spricht man auch von einer Fehlleistung.

Allerdings: Arbeitnehmer schulden ihrem Arbeitgeber keine Höchstleistung.

Beschäftigte müssen nur das leisten, wozu sie auch im Stande sind, also unter angemessener Ausschöpfung ihrer persönlichen Leistungsfähigkeit arbeiten. Sollte es auffällig oft zu Fehler kommen, ist der Arbeitgeber in der Pflicht der Ursache nachzugehen. Es muss ausgeschlossen werden können, dass die Fehler externe Ursachen (zum Beispiel Umgebung oder Materialien) hat. Als nächste Schritte kommen eine Schulung beziehungsweise Weiterbildung des Arbeitnehmers oder die Versetzung auf eine einfachere Tätigkeit infrage.

Kann man gekündigt werden weil man zu langsam arbeitet?

Je nachdem, ob die Gründe der Schlechtleistung in der Person oder im Verhalten des Arbeitnehmers liegen, kann eine personenbedingte oder eine verhaltensbedingte Kündigung ausgesprochen werden. Wenn der Arbeitnehmer kann, aber nicht will, kommt eine verhaltensbedingte Kündigung in Betracht. Selbst eine länger andauernde Schlechtleistung berechtigt den Arbeitgeber also nicht ohne Weiteres zu einer Kündigung. Die Schlechtleistung muss über einen Zeitraum von mindestens zwölf Monaten beobachtet werden, damit sie als Kündigungsgrund verwendet werden kann.

Es kommt immer auf die näheren Umstände der Kündigung und der Leistung. Die Arbeitsgerichte prüfen diese sehr genau.

Wann ist eine schlechte Leistung eine Schlechtleistung?

Schlechte Leistung ist sehr schwer zu definieren und kann von Fall zu Fall anders bewertet werden.

  • In einigen Arbeitsverträgen gibt es Definitionen des Arbeitspensums.
  • Es muss ein Indiz vorliegen (beispielsweise eine extrem hohe Fehlerquote, oder eine quantitativ geringere Leistung.) Die erbrachte Arbeitsleistung des Arbeitnehmers beziehungsweise der Arbeitnehmerin liegt hierbei unter jener von vergleichbaren Mitarbeitern.
  • Die schlechte Leistung muss dokumentiert werden.

Kann mein Arbeitgeber mir wegen schlechter Leistung den Lohn streichen?

Der Arbeitnehmer haftet für die ordnungsgemäße Erfüllung seiner arbeitsvertraglichen Pflichten. Begeht er eine Pflichtverletzung so können Haftungsansprüche des Arbeitgebers entstehen. Bei Nichtleistung (zum Beispiel “Blau machen”) wird der Arbeitgeber frei von seiner Lohnzahlungspflicht.

Anders bei Schlechtleistung: hier kann der Arbeitgeber nicht einfach so den Lohn oder das Gehalt einbehalten oder kürzen. Denn der Arbeitnehmer erscheint zur Arbeit und erfüllt (wenn auch schlecht) seine geschuldete Leistung. Behält der Arbeitgeber zu Unrecht Teile des Entgelts ein, können sich Beschäftigte dagegen wehren. Auch in diesen Fällen ist es sinnvoll, wenn Betroffene eine Kanzlei einschalten.

Wie kann man sich gegen den Vorwurf der Schlechtleistung wehren?

Spricht der Arbeitgeber eine Kündigung aus, müssen Betroffene sofort reagieren. Ab Zugang der Kündigung haben sie nämlich eine Frist von lediglich drei Wochen, um gerichtlich dagegen vorzugehen.

Der Arbeitgeber muss dann beweisen, dass die Pflichtverletzung vorsätzlich oder fahrlässig begangen wurde. In einigen Fällen fordern Arbeitgeber den beschuldigte Arbeitnehmer auf eine Schuldanerkenntnis, einen einvernehmlichen Aufhebungsvertrag oder ähnliches zu unterschreiben.

Auf gar keinen Fall sollten solche Dokumente direkt unterschrieben werden

Lassen Sie sich unbedingt vorher rechtlich beraten und holen Sie eine sachverständige Meinung dazu ein. Betroffene Arbeitnehmer müssen weder eine Abmahnung noch eine Rüge einfach so hinnehmen. Besonders wenn die Beschuldigung der Schlechtleistung schriftlich ausgesprochen wurde und vielleicht sogar in die Personalakte aufgenommen wurde, ist es empfehlenswert, darum zu bitten, dass Ihre eigene Position zum Vorwurf der Schlechtleistung schriftlich mit in die Personalakte aufgenommen wird. Sollte es zum Rechtsstreit kommen, gilt das als wichtiges Beweisstück.

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