Was gehört zum privaten Bau- und Architektenrecht?
as private Bau- und Architektenrecht umfasst verschiedene Rechtsgebiete, die sich mit der Entwicklung, Planung, Vergabe, dem Bau sowie der Finanzierung und Vermarktung von privaten Bauvorhaben beschäftigen. Dazu gehören insbesondere das Werkvertragsrecht nach BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) und VOB/B (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil B), sowie spezifische Normen zum Mängelrecht. Es beinhaltet Regelungen für Generalunternehmer und Generalübernehmer und deckt Bereiche wie Mängelrechte, Schadensersatzansprüche, die Durchsetzung von Nachtragsforderungen, Fragen zum Bauablauf, zu Bauverzug und Kündigungsrechten. Ebenso sind die Aufklärungs-, Beratungs- und Hinweispflichten sowie rechtliche Herausforderungen bei Insolvenzen des Vertragspartners und dem Recht der Sicherheiten am Bau Teil dieses Rechtsgebietes.
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