Rechtsberatung zu Trennung und Scheidung
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Das Scheidungsrecht sieht vor, dass die Ehe nach Ablauf eines Trennungsjahres als endgültig gescheitert gilt. Nur in Ausnahmefällen ist auch eine vorzeitige Scheidung möglich. Je nachdem, ob die Scheidung einvernehmlich ist oder nicht, können sich die Partner gemeinsam oder von unterschiedlichen Anwälten vertreten lassen.
Für das Scheidungsverfahren selbst muss ein Antrag auf Scheidung gestellt werden. Nach Prüfung der Voraussetzungen wird ein Gerichtstermin beim zuständigen Familiengericht angesetzt. Mit dem Urteil des Richters endet das Scheidungsverfahren und die Scheidung ist rechtskräftig.
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Die Scheidungskosten hängen von einer Vielzahl von Faktoren ab, beispielsweise dem Vermögen, dem Einkommen oder der Anzahl der Kinder. Aber auch die Einvernehmlichkeit der Partner spielt auf die Ausgaben ein, denn wenn um viele Details gestritten wird, steigen die Ausgaben für Anwalt und Gericht.
Für das Scheidungsverfahren selbst muss ein Antrag auf Scheidung gestellt werden. Nach Prüfung der Voraussetzungen wird ein Gerichtstermin beim zuständigen Familiengericht angesetzt. Mit dem Urteil des Richters endet das Scheidungsverfahren und die Scheidung ist rechtskräftig.
Lassen Sie sich jetzt anwaltlich beraten!
Das Scheidungsrecht ist in Deutschland ein Teilgebiet des Familienrechts. Das heißt, für die Rechtsberatung bezüglich einer Trennung oder Scheidung, ist ein Anwalt oder Fachanwalt für Familienrecht zuständig.
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In Deutschland wird für die Einreichung eines Scheidungsantrag ein Anwalt für Familienrecht oder ein Fachanwalt für Familienrecht benötigt. Es ist bei einvernehmlichen Scheidungen möglich, dass ein gemeinsamer Anwalt mandatiert wird, der beide Partner vertritt. Bei nicht-einvernehmlichen Scheidungen muss jeweils ein Anwalt einen der beiden Partner vertreten.
Als Erstes sollten Sie einen Anwalt kontaktieren, denn dieser muss den Antrag auf Scheidung beim zuständigen Familiengericht einreichen.
Rechtlich müssen bei einer Scheidung die Verteilung der Ehewohnung und der Haushaltsgegenstände geregelt werden. Bei gemeinsamen Kindern müssen außerdem das Sorgerecht, das Umgangsrecht und der Kindesunterhalt geregelt werden.
Ein Jahr lang, während des so genannten "Trennungsjahrs", darf zwischen den (Ex-)Eheleuten keine wirtschaftliche oder häusliche Gemeinschaft bestehen. In diesem Zeitraum hat der Partner mit dem geringeren Gehalt Anspruch auf Trennungsunterhalt, erst anschließend kann die Scheidung eingereicht werden. In Ausnahmen können sich Paare aber auch ohne Trennungsjahr scheiden lassen. Dann muss nachgewiesen werden, warum es sich um einen Härtefall handelt und die Fortführung der Ehe objektiv unzumutbar ist.