Rechtsberatung zu Ehe und Scheidung
Sowohl das Eherecht, als auch das Scheidungsrecht sind in Deutschland Teilgebiet des Familienrechts. Das heißt, sowohl für die Rechtsberatung zur Ehe, als auch zur Scheidung, ist eine Anwältin oder ein Anwalt für Familienrecht zuständig.
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