Was ist ein Arbeitsgericht?

Arbeitsgerichte sind zuständig für alle rechtliche Streitigkeiten zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmer, die das Arbeitsverhältnis betreffen. Ebenso liegt die Zuständigkeit für Auseinandersetzungen bezüglich der betrieblichen Mitbestimmung (zwischen Arbeitgebern und Betriebsräten), der Tarifverträge (zwischen Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften) und der Ausbildungsverhältnisse (zwischen Auszubildenden und Arbeitgebern) bei den Arbeitsgerichten.

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Welche Instanzen gibt es?

In Deutschland umfasst die Arbeitsgerichtsbarkeit drei Instanzen: Arbeitsgerichte, Landesarbeitsgerichte und das Bundesarbeitsgericht. Die höchste Instanz in der Arbeitsgerichtsbarkeit ist das Bundesarbeitsgericht in Erfurt. Dieses steht über den 18 Landesarbeitsgerichten, die jeweils einem Bundesland zugeordnet sind (mit Ausnahme des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg und des drei Landesarbeitsgerichte in Nordrhein-Westfalen). Da die arbeitsrechtlichen Klagen in den Arbeitsgerichten eingehen, spricht man bei der dritten Instanz auch von der "Eingangsinstanz".

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Wird in allen Fällen Klage beim Arbeitsgericht eingereicht?

Häufig übernimmt der Rechtsanwalt auch die Rolle eines Vermittlers und kann mit rechtlicher Expertise und Verhandlungserfahrung eine außergerichtliche Einigung herbeiführen.

Nicht in allen Fällen erheben wir eine Kündigungsschutzklage.

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Wieviel Zeit habe ich für eine Kündigungsschutzklage?

Die Kündigungsschutzklage muss innerhalb von drei Wochen nach dem Erhalt der Kündigung beim zuständigen Arbeitsgericht eingereicht werden. Ansonsten gilt die Kündigung automatisch als wirksam.

Wenige Wochen nachdem die Klage beim zuständigen Arbeitsgericht eingegangen ist, findet die sogenannte Güteverhandlung statt. Ziel der Güteverhandlung ist eine friedliche und “gütliche” Einigung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Darüberhinaus beschleunigt dieser Schritt den arbeitsrechtlichen Prozess oft deutlich. Kommt es nicht zu einer Einigung, wird die Klage in einer Kammerverhandlung weitergeführt, um dort einen Beschluss oder ein Urteil zu fällen. Sowohl Güte- als auch Kammerverhandlung sind Bestandteil der ersten Instanz am Arbeitsgericht.

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Weitere Inhalte

Was sind die Zuständigkeiten des Arbeitsgerichts?

Praktisch bedeutsam sind bei den Arbeitsgerichten vor allem die folgenden arbeitsrechtlichen Themen:

  • Kündigungsschutzklagen
  • Anfechtung von Aufhebungsverträgen
  • Überprüfung der Wirksamkeit von Befristungen
  • Gehaltsansprüche beziehungsweise Lohnansprüche
  • Urlaub und Urlaubsgeld
  • Erteilung von Arbeitszeugnissen und Berichtigung von Arbeitszeugnissen
  • Wettbewerbsverbote (Schadensersatz oder Karenzentschädigung)
  • Entfernung oder Berichtigung von Abmahnungen
  • Betriebsrenten

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Häufig gestellte Fragen

Wieviele Arbeitsgerichte gibt es?

In Deutschland gibt es derzeit 107 Arbeitsgerichte, 18 Landesarbeitsgerichte und ein Bundesarbeitsgericht.

Wieviele Arbeitsgerichte gibt es in Deutschland?

In Deutschland gibt es 108 Arbeitsgerichte, hinzu kommen die Landesarbeitsgerichte und das Bundesarbeitsgericht.

Ist der Arbeitsgerichtsprozess öffentlich?

Grundsätzlich sind Arbeitsgerichtsprozesse öffentlich. Nach dem Arbeitsgerichtsgesetz ist der Ausschluss der Öffentlichkeit in Ausnahmen aber möglich.

Was kosten ein Prozess am Arbeitsgericht?

Bei Verhandlungen vor dem Arbeitsgericht, entstehen Verfahrenskosten. Die genaue Höhe der Kosten und wer sie zu tragen hat, entscheidet sich nach dem Streitwert und dem Ausgang des Prozess. Zusätzlich können Termingebühren und Verfahrensgebühren anfallen.

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