Hopkins Rechtsanwälte für Handels- und Gesellschaftsrecht

Das Handels- und Gesellschaftsrecht regelt Rechtsbeziehungen von Kaufleuten und Unternehmen.

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Hopkins Rechtsanwälte bietet professionelle Beratung für handels- und gesellschaftsrechtlichen Fragen. Unser Team besteht aus erfahrenen Anwälten, die sich auf Handels- und Gesellschaftsrech spezialisiert haben und über eine umfassende Erfahrung in diesem komplexen Bereich verfügen. Zu unseren Kernkompetenzen gehört neben der Erstellung und Prüfung von Gesellschaftsverträgen selbstverständlich auch die Beratung zu Unternehmensstrukturen, M&A Verfahren sowie Haftungs- und Vermögenssicherungsfragen.

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Worum geht es beim Handels- und Gesellschaftsrecht?

Beim Handels- und Gesellschaftsrecht geht es um die rechtlichen Rahmenbedingungen, die für Unternehmen verschiedener Rechtsformen gelten, von deren Gründung bis hin zur Liquidation. Es umfasst die Regelungen, die für Kaufleute und Handelsgesellschaften relevant sind, wie auch das Innenverhältnis zwischen den Gesellschaftern und das Außenverhältnis des Unternehmens zu Dritten.

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Was ist der Unterschied zwischen Handels- und Gesellschaftsrecht ?

Handelsrecht und Gesellschaftsrecht sind zwei Bereiche des Wirtschaftsrechts, die oft miteinander in Verbindung stehen, sich aber in ihrem Fokus und Anwendungsbereich unterscheiden. Während das Handelsrecht sich auf den Handelsstand und die damit verbundenen Geschäftstätigkeiten fokussiert, befasst sich das Gesellschaftsrecht mit den inneren Strukturen und rechtlichen Beziehungen innerhalb von Unternehmensformen.

Das Handelsrecht befasst sich hauptsächlich mit den Rechtsbeziehungen von Kaufleuten und Unternehmen im Geschäftsverkehr. Es reguliert die Handelsgeschäfte und definiert, wer als Kaufmann gilt. Zentrale Regelungen finden sich im Handelsgesetzbuch (HGB) und betreffen beispielsweise Handelsbücher, Prokura, Handelskauf oder das Handelsregister. Das Gesellschaftsrecht hingegen regelt die Rechtsverhältnisse von Gesellschaften, also die juristischen Rahmenbedingungen, unter denen Personen sich zusammenschließen, um ein gemeinsames wirtschaftliches Ziel zu verfolgen. Es definiert die verschiedenen Gesellschaftsformen wie die GmbH, AG, GbR, OHG und KG und regelt die Gründung, Organisation, Umstrukturierung und Auflösung von Gesellschaften sowie die Rechte und Pflichten der Gesellschafter.

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Was gehört zum Handels- und Gesellschaftsrecht?

Zum Handels- und Gesellschaftsrecht gehören alle rechtlichen Angelegenheiten, die sich auf den Geschäftsbetrieb und die Struktur von Unternehmen beziehen. Dazu gehören insbesondere:

  • Beratung bei der Gründung von Gesellschaften, einschließlich Auswahl der geeigneten Rechtsform und Erstellung der notwendigen Unterlagen.
  • Begleitung bei gesellschaftsrechtlichen Umstrukturierungen und Reorganisationen wie Umwandlungen, Verschmelzungen und Spaltungen.
  • Unterstützung bei Corporate Housekeeping, also die Sicherstellung der Einhaltung gesetzlicher Anforderungen, Vorbereitung und Durchführung von Gesellschafterversammlungen.
  • Vertretung in Gesellschafterstreitigkeiten, sowohl außergerichtlich als auch vor Gericht.
  • Beratung und Vertretung bei der Restrukturierung von Unternehmen sowie in Insolvenzfällen.
  • Durchführung von M&A-Transaktionen (Mergers and Acquisitions), Private Equity- und Venture Capital-Investitionen.
  • Ausarbeitung von Nachfolgeregelungen für Unternehmen, insbesondere bei der Übergabe von Familienunternehmen an die nächste Generation.R
  • echtsberatung für Geschäftsführer, Vorstände und Aufsichtsräte in Haftungsfragen, Vertragsverhandlungen und allgemeinen juristischen Belangen.

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Häufig gestellte Fragen

Welches Gesetz regelt das Handels- und Gesellschaftsrecht?

Das Handels- und Gesellschaftsrecht in Deutschland wird maßgeblich durch das Handelsgesetzbuch (HGB) geregelt. Darüber hinaus sind auch spezifische Regelungen im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) sowie in speziellen Gesetzen für einzelne Gesellschaftsformen, wie dem GmbH-Gesetz (GmbHG) und dem Aktiengesetz (AktG), von Bedeutung.

Wann sollte man sich an einen Rechtsanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht wenden?

Sie sollten sich an einen Rechtsanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht wenden, wenn Sie bei geschäftlichen Angelegenheiten Unterstützung benötigen, wie zum Beispiel bei der Gründung einer Gesellschaft, bei Gesellschafterstreitigkeiten, bei rechtlichen Fragen zur Unternehmensführung als Geschäftsführer, Vorstand oder Aufsichtsrat, oder wenn es um komplexere Prozesse wie M&A-Transaktionen, Umstrukturierungen, Restrukturierungen oder Unternehmensnachfolge geht. Auch bei der Notwendigkeit einer starken Vertretung vor Gericht ist der Rat eines sachkundigen Anwalts unerlässlich. Kurz gesagt, immer wenn es um rechtliche Klarheit und strategische Weitsicht im Unternehmenskontext geht, ist es ratsam, einen fachkundigen Rechtsanwalt zu konsultieren.

Was macht einen guten Anwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht aus?

Ein guter Anwalt für Handelsrecht und Gesellschaftsrecht zeichnet sich nicht nur durch ein tiefergehendes Verständnis des Handels- und Gesellschaftsrechts aus, sondern auch durch eine umfassende strategiwsche und individuell auf die Bedürfnisse des Mandanten zugeschnittene Beratung aus. Ziel des Anwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht sollte immer sein, Risiken erkennen und zu minimieren und die rechtlichen Grundlagen für eine erfolgreiche Geschäftstätigkeit zu schaffen.

Welches Gericht ist für Handels- und Gesellschaftsrecht zuständig?

Im deutschen Rechtssystem sind für Handels- und Gesellschaftsrechtsangelegenheiten primär die Zivilgerichte zuständig. Hierbei wird in erster Instanz grundsätzlich das örtliche Amtsgericht oder Landgericht tätig, abhängig vom Streitwert beziehungsweise der spezifischen Zuständigkeit. Für Handelssachen, also Streitigkeiten, die Handelsrecht betreffen, sind die Kammern für Handelssachen bei den Landgerichten zuständig, wenn es sich etwa um Kaufmannsstreitigkeiten handelt. Gesellschaftsrechtliche Angelegenheiten können ebenfalls dort verhandelt werden, wenn es um registrierte Kaufleute geht.

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