Urlaubsabgeltungsrechner

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Urlaubsabgelt berechnen

Berechnungsschritte:

1. Quartalsgehalt:
2. Wochengehalt:
3. Tagesgehalt:
Ihre Urlaubsabgeltung

Was zählt als Monatsbrutto bei der Berechnung der Urlaubsabgeltung? 

Für die Berechnung der Urlaubsabgeltung ist entscheidend, wie hoch das regelmäßige monatliche Bruttogehalt ist. 

  • Zum Bruttomonatsgehalt gehören neben dem Grundgehalt auch alle laufenden Entgeltbestandteile, die in einem engen Zusammenhang mit der Arbeitsleistung stehen, wie Zuschläge für Schmutz-, Gefahren-, Sonntags-, Nacht- und Auslandsarbeit sowie Zulagen für Bereit­schafts­dienste und Ruf­bereit­schaften.
  • Sowie alle Sachbezüge, also etwa Arbeitgeberzuschüsse zur Unterkunft, Mahlzeiten, Dienstkleidung oder Benzingutscheine. 
  • Nicht berücksichtigt werden beim Monatsbruttolohn Einmalzahlungen wie 13. Gehalt, Weihnachtsgeld, Treueboni, Jubiläumsgeld, Überstunden­vergütungen, vermögens­wirk­same Leistungen und Trinkgelder. 

Erhöht sich das Gehalt dauerhaft während des Berechnungszeitraums, wird mit dem höheren Betrag gerechnet. Kurzfristige Verdienstminderungen, etwa durch Kurzarbeit, Krankheit ohne Verschulden oder betriebliche Ausfälle, bleiben unberücksichtigt. 

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Was zählt als abzugeltender Urlaubstag bei der Berechnung der Urlaubsabgeltung? 

Die Anzahl der noch abzugeltenden Urlaubstage entspricht dem Urlaubsanspruch, der Ihnen am Ende eines Arbeitsverhältnisses noch zusteht. Eine Abgeltung von Urlaub im laufenden Arbeitsverhältnis ist nicht möglich.

Abgeltung von halben Urlaubstagen

Bruchteile von Urlaubstagen, die mindestens einem halben Tag entsprechen, werden auf volle Urlaubstage aufgerundet (§ 5 Abs. 2 BUrlG). Bruchteile von Urlaubstagen, die nicht gemäß § 5 Abs. 2 BUrlG aufgerundet werden müssen, sind entsprechend ihrem Umfang abzugelten. 

Gesetzlicher Urlaubsanspruch

Der gesetzliche Mindesturlaub beträgt nach dem Bundesurlaubsgesetz 24 Werktage. Denn das Gesetz geht von einer Woche mit 6 Arbeitstagen aus. Müssen Sie nur an fünf Tagen in der Woche arbeiten, dann reduziert sich der gesetzliche Mindesturlaub auf 20 Arbeitstage im Jahr. Viele Arbeits- und Tarifverträge sehen zusätzliche Urlaubstage vor. Für diese zusätzlichen Urlaubstage können vertraglich andere Regelungen vereinbart werden als für den gesetzlichen Urlaub.

Wie berechnet man die Urlaubsabgeltung?

Der Anspruch auf Urlaubsabgeltung ist in § 7 Absatz 4 BUrlG geregelt. Danach ist eine Auszahlung nur zulässig, wenn der Urlaub wegen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr genommen werden kann. Die Abgeltung stellt einen finanziellen Ersatz für die entfallene Freizeit dar.

Als Berechnungsgrundlage gilt der Gesamtverdienst der letzten 13 Wochen vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Sonderzahlungen oder variable Vergütungen, die nicht regelmäßig gezahlt werden, bleiben außen vor.

Zur Berechnung gehen Sie in vier Schritten vor:

  1. Ermittlung des Quartalsverdienstes:
Monatsgehalt × 3
  2. Berechnung des Wochendurchschnitts: Quartalsverdienst ÷ 13
  3. Bestimmung des täglichen Arbeitsentgelts:
Wochendurchschnitt ÷ Arbeitstage pro Woche
  4. Berechnung der Urlaubsabgeltung:
Ergebnis × Anzahl der offenen Urlaubstage


Die Abgeltung wird also mithilfe folgender Formel ermittelt:

Urlaubsabgeltung = (Monatsgehalt × 3) / (13 × Arbeitstage pro Woche) × offene Urlaubstage​

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Wie viel Urlaub habe ich als Teilzeitkraft oder Minijobber?

Da das Bundesurlaubsgesetz (§ 3 BUrlG) grundsätzlich von einem Mindesturlaub von 24 Werktagen bei einer 6-Tage-Woche ausgeht, wird der gesetzliche Urlaubsanspruch bei anderen Arbeitszeitmodellen anteilig umgerechnet.

Diese Regelung für den Mindesturlaub gilt unabhängig von der täglichen Arbeitszeit und davon, ob Sie Minijobber sind, in Teilzeit oder Vollzeit arbeiten. Entscheidend ist allein, an wie vielen Tagen pro Woche gearbeitet wird.

Arbeitstage pro Woche Gesetzlicher Mindesturlaub
6 24 Urlaubstage
5 20 Urlaubstage
4 16 Urlaubstage
3 12 Urlaubstage
2 8 Urlaubstage
1 4 Urlaubstage

Voller Urlaubsanspruch oder anteiliger Urlaubsanspruch?

Gemäß § 4 BUrlG haben Arbeitnehmer erst nach sechs Monaten Betriebszugehörigkeit Anspruch auf den vollen Jahresurlaub. Vor Ablauf dieser Wartezeit entsteht ein anteiliger Anspruch: Für jeden vollen Beschäftigungsmonat steht Ihnen ein Zwölftel des Jahresurlaubs zu. Arbeiten Sie weniger als einen Monat, besteht in der Regel kein Anspruch auf Urlaub, sofern vertraglich nichts anderes vereinbart wurde.

Beispiel

Bei 24 Urlaubstagen pro Jahr und einem drei Monate dauernden Beschäftigungsverhältnis entstehen drei Zwölftel des Urlaubsanspruchs, also 6 Tage.

In welchen Fällen habe ich Anspruch auf Urlaubsabgeltung?

Der Anspruch auf Urlaubsabgeltung wird grundsätzlich fällig, sobald das Arbeitsverhältnis endet und der Resturlaub deshalb nicht mehr genommen werden kann und nicht auf eine unwiderrufliche Freistellung angerechnet wurde. Dies betrifft beispielsweise Fälle einer Kündigung oder das Auslaufen eines befristeten Arbeitsvertrages. 

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Was wird von der Urlaubsabgeltung abgezogen? 

Urlaubsabgeltung gilt als steuerpflichtiger Arbeitslohn. Daher sind neben der Lohnsteuer (und gegebenenfalls Solidaritätszuschlag) auch die Sozialabgaben (Renten-, Kranken-, Pflege-, Arbeitslosenversicherung) abzuführen. Sofern Sie kirchensteuerpflichtig sind, muss von der Urlaubsabgeltung auch Kirchensteuer abgezogen werden.

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