Was tun wenn der GdB-Antrag abgelehnt wurde?
Immer wieder geben Versorgungsämter Anträgen auf einen Schwerbehindertenausweis nicht statt. In diesem Fall haben Antragsteller die Möglichkeit gegen den (mutmaßlich nicht korrekten) Feststellungsbescheid innerhalb der Frist von einem Monat Widerspruch einzulegen. Nach dieser Frist kann zwar kein Widerspruch eingelegt werden, aber es kann beim zuständigen Versorgungsamt ein neuer Antrag nach dem Schwerbehindertengesetz gestellt werden.
Auch wenn der Grad der Behinderung vom Versorgungsamt zu niedrig eingestuft wird, kann Widerspruch eingelegt werden. In jedem Fall muss der Widerspruch gut begründet werden. Für die Begründung und eventuelle Nachweise (beispielsweise medizinische Befunde oder Arztbriefe) ist auch nach dem eigentlichen Widerspruch noch Zeit, diese können nachgereicht werden. Nur für den Widerspruch an sich muss die strenge Widerspruchsfrist von vier Wochen eingehalten werden.
Ihr Schwerbehindertenausweis wurde abgelehnt oder der GdB zu niedrig bemessen?
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