Hopkins Rechtsanwälte für Sozialrecht

Anwälte und Fachanwälte für Sozialrecht sind darauf spezialisiert Ansprüche gegen bestimmte Sozialleistungsträger wie Jobcenter, Krankenkassen, Pflegekassen und Rentenversicherungen geltend zu machen. Diese Ansprüche können sich auf Sachleistungen wie Reha-Maßnahmen und Krankenbehandlung oder auf Geldleistungen wie BAföG, Wohngeld und Renten beziehen.

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Unsere fachkundigen Anwälte helfen Ihnen

Sozialrecht ist ein sehr komplexes Rechtsgebiet, das eine fundierte Beratung und Unterstützung erfordert. Wir bieten unseren Mandanten ein umfassendes Spektrum an sozialrechtlicher Beratung und Vertretung durch erfahrene und spezialisierte Anwälte. Unsere Anwälte verfügen über umfassende Kenntnisse und Erfahrungen im Bereich des Sozialrechts und helfen Ihnen, ihre Rechte und Ansprüche durchzusetzen. Wir unterstützen unsere Mandantschaft bei allen Fragestellungen rund um das Sozialrecht, einschließlich der Beratung und Unterstützung bei der Beantragung von Leistungen, bei der Geltendmachung von Ansprüche, sowie bei Widerspruchsverfahren und Untätigkeitsklagen.

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Was macht einen guten Anwalt für Sozialrecht aus?

Einen guten Anwalt für Sozialrecht erkennen Sie grundsätzlich daran, dass Sie von Anfang an umfassende und transparente Informationen zu Ihren Erfolgschancen, den nächsten Handlungsschritte und allen möglichen Kosten erhalten.

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Welche Kosten kommen auf mich zu?

Wir prüfen neben Ihrem Bescheid vom Jobcenter, von der Arbeitsagentur oder einer anderen Behörde natürlich auch Ihren individuellen Anspruch auf Beratungshilfe. Im Rahmen der Beratungshilfe tragen Sie für das Widerspruchsverfahren weder Kosten noch Risiko. Sollten Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, übernimmt diese alle anfallenden Kosten. Natürlich übernehmen wir in diesem Fall auch die Kommunikation mit Ihrer Versicherung.

Grundsätzlich orientiert sich die Höhe der Kosten am Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), die dort festgesetzten gesetzlichen Mindestgebühren dürfen nicht unterschritten werden. Wie hoch die Gebühren sind, richtet sich nach dem jeweiligen Streitwert. Außerdem können im deutschen Sozialrecht Rahmengebühren anfallen, die sich nach dem rechtlichen Umfang der Tätigkeit richten.

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Weitere Inhalte

Was macht ein Anwalt für Sozialrecht?

Zu den Arbeitsbereichen und Themen des Anwalts für Sozialrecht gehören:

  • Aufhebungsbescheide, Rückforderungsbescheide und Erstattungsbescheide
  • Bedarfsgemeinschaft
  • Betriebskostenabrechnung
  • Bürgergeld
  • Widerspruchsverfahren
  • Anrechnung von Einkommen
  • Leistungskürzung
  • Mehrbedarfe
  • Sanktionen
  • Zahlungseinstellung
  • Arbeitsunfähigkeit
  • Meldeversäumnis
  • Sperrzeit
  • Altersrente
  • Erwerbsminderungsrente
  • Rentenanrechnung
  • Hinzuverdienste
  • Versicherungspflicht
  • GdB (Grad der Behinderung)
  • Merkzeichen
  • Eingliederungshilfen
  • Unterbringung
  • Pflegegrad
  • Arbeitslosengeld
  • Betreuung

Sollten Sie unsicher sein, ob Ihr Anliegen in den Bereich Sozialrecht fällt, können Sie uns gerne unsere Fallprüfung verwenden und wir ordnen Ihr Anliegen dem entsprechenden Rechtsgebiet zu.

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Häufig gestellte Fragen

Was ist Sozialrecht?

Sozialrecht ist ein Sammelbegriff für die gesetzlichen Regelungen, welche die soziale Sicherung und die sozialen Gerechtigkeit betreffen.

Welcher Anwalt für Rentenrecht?

Da das Rentenrecht Bestandteil des Sozialrechts ist, kennen sich Anwälte für Sozialrecht hervorragend mit allen Anliegen rund um Rente und Rententräger aus.

Wie lange habe ich Zeit, um Widerspruch einzulegen?

Wenn Sie Widerspruch gegen einen Bescheid einlegen wollen, haben Sie in der Regel einen Monat Zeit. Sollte auf Ihrem Bescheid jedoch die Rechtsbehelfsbelehrung fehlen oder nicht korrekt sein, verlängert sich die Widerspruchsfrist auf ein Jahr.

Ich habe einen Antrag gestellt und erhalte keine Rückmeldung?

Wenn Sie auf einen Antrag (beispielsweise auf Bafög oder für eine Reha) keine Antwort erhalten, können Sie nach sechs Monate mit einer Untätigkeitsklage Ihre Anspruch auf eine Rückmeldung der Behörde gerichtlich geltend machen. Bei Widersprüchen ist eine Untätigkeitsklage sogar bereits nach drei Monaten möglich.

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