Hopkins Rechtsanwälte für Sozialrecht

Unsere Anwälte und Fachanwälte für Sozialrecht sind darauf spezialisiert Ansprüche gegen bestimmte Sozialleistungsträger wie Jobcenter, Krankenkassen, Pflegekassen und Rentenversicherungen geltend zu machen. Diese Ansprüche können sich auf Sachleistungen wie Reha-Maßnahmen und Krankenbehandlung oder auf Geldleistungen wie BAföG, Wohngeld und Renten beziehen.

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Wie können Hopkins Rechtsanwälte helfen?

Wir bieten unseren Mandanten rechtliche Beratung und Vertretung durch erfahrene und spezialisierten Rechtsanwälte. Unsere Anwälte und Fachanwälte verfügen über umfassende Kenntnisse und Erfahrungen im Bereich des Sozialrechts und helfen Ihnen, Ihre Rechte und Ansprüche durchzusetzen. Wir unterstützen unsere Mandantschaft bei allen sozialrechtlichen Fragestellungen, einschließlich der Beratung und Unterstützung bei der Beantragung von Leistungen, bei der Geltendmachung von Ansprüche, sowie bei Widerspruchsverfahren und Untätigkeitsklagen.

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Was macht einen guten Anwalt für Sozialrecht aus?

Einen guten Anwalt für Sozialrecht erkennen Sie grundsätzlich daran, dass Sie von Anfang an umfassende und transparente Informationen zu Ihren Erfolgschancen, den nächsten Handlungsschritte und allen möglichen Kosten erhalten.

Außerdem sollten Sie recherchieren, ob es Erfahrungsberichte oder Bewertungen von früherer Mandaten gibt. So können sie sich einen unabhängigen Eindruck verschaffen.

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Welche Kosten kommen auf mich zu?

Grundsätzlich orientiert sich die Höhe der Kosten am Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), die dort festgesetzten gesetzlichen Mindestgebühren dürfen nicht unterschritten werden. Wie hoch die Gebühren sind, richtet sich nach dem jeweiligen Streitwert. Außerdem können im deutschen Sozialrecht Rahmengebühren anfallen, die sich nach dem rechtlichen Umfang der Tätigkeit richten. Sollten Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, übernimmt diese in der Regel alle anfallenden Kosten. Natürlich übernehmen wir in diesem Fall auch die Kommunikation mit Ihrer Versicherung.

Sollten Sie einen Anwalt benötigen, aber Ihnen steht nur wenig Geld zur Verfügung, haben Sie eventuell Anspruch auf Beratungshilfe. Im Rahmen dieser Beratungshilfe tragen Sie für das Widerspruchsverfahren weder Kosten noch Risiko.

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Weitere Inhalte

Was macht ein Anwalt für Sozialrecht?

Zu den Arbeitsbereichen und Themen des Anwalts für Sozialrecht gehören:

  • Aufhebungsbescheide, Rückforderungsbescheide und Erstattungsbescheide
  • Bedarfsgemeinschaft
  • Betriebskostenabrechnung
  • Bürgergeld
  • Widerspruchsverfahren
  • Anrechnung von Einkommen
  • Leistungskürzung
  • Mehrbedarfe
  • Sanktionen
  • Zahlungseinstellung
  • Arbeitsunfähigkeit
  • Meldeversäumnis
  • Sperrzeit
  • Altersrente
  • Erwerbsminderungsrente
  • Rentenanrechnung
  • Hinzuverdienste
  • Versicherungspflicht
  • GdB (Grad der Behinderung)
  • Merkzeichen
  • Eingliederungshilfen
  • Unterbringung
  • Pflegegrad
  • Arbeitslosengeld
  • Betreuung

Sollten Sie unsicher sein, ob Ihr Anliegen in den Bereich Sozialrecht fällt, können Sie uns gerne unsere Fallprüfung verwenden und wir ordnen Ihr Anliegen dem entsprechenden Rechtsgebiet zu.

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Häufig gestellte Fragen

Was ist Sozialrecht?

Sozialrecht ist ein Sammelbegriff für die gesetzlichen Regelungen, welche die soziale Sicherung und die sozialen Gerechtigkeit betreffen.

Welcher Anwalt für Rentenrecht?

Da das Rentenrecht Bestandteil des Sozialrechts ist, kennen sich Anwälte für Sozialrecht hervorragend mit allen Anliegen rund um Rente und Rententräger aus.

Wie lange habe ich Zeit, um Widerspruch einzulegen?

Wenn Sie Widerspruch gegen einen Bescheid einlegen wollen, haben Sie in der Regel einen Monat Zeit. Sollte auf Ihrem Bescheid jedoch die Rechtsbehelfsbelehrung fehlen oder nicht korrekt sein, verlängert sich die Widerspruchsfrist auf ein Jahr.

Ich habe einen Antrag gestellt und erhalte keine Rückmeldung?

Wenn Sie auf einen Antrag (beispielsweise auf Bafög oder für eine Reha) keine Antwort erhalten, können Sie nach sechs Monate mit einer Untätigkeitsklage Ihre Anspruch auf eine Rückmeldung der Behörde gerichtlich geltend machen. Bei Widersprüchen ist eine Untätigkeitsklage sogar bereits nach drei Monaten möglich.

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