Abmahnung im Arbeitsrecht

Abmahnungen sind ein wichtiger Bestandteil des deutschen Arbeitsrechts und eine Art “Gelbe Karte” als Vorstufe zu einem schwerwiegenderen Schritt wie einer Kündigung. Eine Abmahnung ist ein Instrument, das Arbeitgeber einsetzen können, um Verhaltensweisen unangemessener Art zu rügen. In der Arbeitswelt wird abgemahnt, um Fehlverhalten oder Verstöße gegen arbeitsrechtlich geregelte Richtlinien zu ahnden.

Buchen Sie jetzt Ihre Online-Rechtsberatung

Termin vereinbaren
HervorragendAuszeichnung: Legal Tech Kanzleipreis DeutschlandSicher, SSL-ZertifikatMitglied der Rechtsanwalts-Kammer BerlinDatenschutz, sichere Website

Voraussetzung an die Abmahnung

Damit die Abmahnung rechtssicher ist, muss mit der Abmahnung eine konkrete Pflichtverletzung aus dem Arbeitsverhältnis gerügt werden. Deshalb spricht man auch von der Rügefunktion der Abmahnung. Daneben muss die Abmahnungen ihrer kündigungsrechtlichen Warnfunktion gerecht werden. Es müssen also mit der Abmahnung arbeitsrechtlicher Konsequenzen angedroht werden. Außerdem dient die Hinweisfunktion dazu, auf ein ein ganz bestimmtes Verhalten hinzuweisen, das konkret in der Abmahnung bezeichnet ist, aus Sicht des Arbeitgebers einen nicht geduldeten Pflichtverstoß darstellt. Schriftliche Abmahnungen dokumentieren den abgemahnten Vorfall in der Personalakte und erfüllen somit zusätzlich eine Dokumentationsfunktion.

Schildern Sie alle Details Ihrer Abmahnung und Sie erhalten zeitnah ein unverbindliches & transparentes Angebot

Zur Fallprüfung
Voraussetzung an die Abmahnung

Handlungsschritte nach einer Abmahnung

Eine Abmahnung ist eine schwerwiegende und ernst zu nehmende Maßnahme, dennoch sollten abgemahnte Arbeitnehmer nicht verzweifeln oder unüberlegt handeln. Wer eine Abmahnung als ungerechtfertigt betrachtet, kann sich gegen diese wehren. Teils ist es sinnvoll, den Arbeitgeber zu bewegen, eine Abmahnung aus der Personalakte zu entfernen (oder nicht aufzunehmen). Es kann aber selbstverständlich auch "nach hinten losgehen", wenn Sie die Konfrontation suchen. Oft reicht es auch, die eigene Sicht auf die abgemahnte Situation aufzuschreiben und dem Arbeitgeber mitzuteilen. Auf diese Argumentation können Sie sich dann später auch noch berufen (beispielsweise wenn es zu einer Kündigung kommt).

Wenn Sie das Gefühl haben, dass die Abmahnung berechtigt und angemessen ist, sollten Sie sich entschuldigen und dafür sorgen, dass das abgemahnte Verhalten ein Einzelfall bleibt. Aber auch wenn Sie die ausgesprochene Abmahnung grundsätzlich als verhältnismäßig betrachte, kann es sein, dass die Abmahnung rechtlich nicht wirksam ist. Im Zweifelsfall sollten Sie die Abmahnung daher von einem Experten prüfen lassen und gegebenenfalls rechtlich gegen die Abmahnung vorgehen.

Buchen Sie jetzt Ihre Online-Rechtsberatung

Termin vereinbaren

Unentschuldigtes Fehlen am Arbeitsplatz: Folgen und Konsequenzen

Unentschuldigtes Fehlen am Arbeitsplatz kann auch nach einmaligem Vorkommen zu rechtlichen Konsequenzen führen kann. Wer nicht zur Arbeit kommt und keine entsprechende Entschuldigung (etwa eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung) vorlegen kann, muss mit einer Abmahnung durch den Arbeitgeber rechnen. Schließlich soll diese Ihnen nicht nur deutlich machen, dass Sie sich nicht vertragskonform verhalten haben.

Wenn Sie das Gefühl haben, dass die Abmahnung berechtigt und angemessen ist, sollten Sie sich entschuldigen und dafür sorgen, dass das abgemahnte Verhalten ein Einzelfall bleibt. Aber auch wenn Sie die ausgesprochene Abmahnung grundsätzlich als verhältnismäßig betrachte, kann es sein, dass die Abmahnung rechtlich nicht wirksam ist. Im Zweifelsfall sollten Sie die Abmahnung daher von einem Experten prüfen lassen und gegebenenfalls rechtlich gegen die Abmahnung vorgehen.

Schildern Sie alle Details Ihrer Abmahnung und Sie erhalten zeitnah ein unverbindliches & transparentes Angebot

Zur Fallprüfung

Weitere Inhalte

Abmahnung: diese Gründe können dahinterstecken

Es gibt verschiedene Gründe, warum eine Abmahnung gerechtfertigt sein kann.

  • Der häufigste Grund für eine Abmahnung ist mangelnde Leistung oder schlechte Arbeit.
  • Arbeitgeber können Mitarbeitern Abmahnungen erteilen, wenn sie ihren Verpflichtungen nicht nachkommen.
  • Wenn ein Mitarbeiter zu spät zur Arbeit kommt oder Arbeit unvollständig oder nachlässig erledigt, kann auch das als Grund für eine Abmahnung angeführt werden.
  • Ein Arbeitgeber kann einen Mitarbeiter abmahnen, wenn er sich ungebührlich verhält und beispielsweise einen Kollegen oder Vorgesetzten beleidigt.
  • Auch Abmahnungen wegen Verstößen gegen Regeln oder Richtlinien des Unternehmens sind möglich.

Andere Gründe für Abmahnungen sind etwa

Neben der arbeitsrechtlichen Abmahnung können einige der Verstöße auch strafrechtliche Konsequenzen haben.

Buchen Sie jetzt Ihre Online-Rechtsberatung

Termin vereinbaren

Häufig gestellte Fragen

Sollte man eine Abmahnung unterschreiben?

Schriftliche Abmahnungen sollten nicht unterschrieben werden. Die Unterschrift kommt einem Zugeständnis aller inhaltlicher Details aus der Abmahnung gleich und führt unter Umständen zu rechtlichen Nachteilen. Abgemahnte Arbeitnehmer sind nicht verpflichtet, die Abmahnung zu unterschreiben. Der Arbeitgeber darf auch keinen Zwang oder Druck ausüben Unterschrift unter die Abmahnung zu setzen.

Was muss ich bei einer Abmahnung beachten?

Bei einer Abmahnung sollten Sie sich zunächst an einen Fachanwalt wenden, um Ihre Rechte und Pflichten zu klären. Außerdem sollten Sie alle Abmahnungen sorgfältig prüfen, um sicherzustellen, dass alle Anforderungen vollständig erfüllt werden.

Warum sollten am sich gegen eine Abmahnung wehren?

Abmahnungen können im Rahmen nachfolgender Kündigungen von Bedeutung sein. Besonders verhaltensbedingte Kündigungen verlangen in der Regel eine vorherige Abmahnung um wirksam zu sein.

Wann verjährt eine Abmahnung?

Abmahnung verjähren im deutschen Arbeitsrecht nicht. Demnach gibt es auch keine zeitliche Frist, nach der die Abmahnung aus der Personalakte entfernt werden muss.

Schildern Sie alle Details Ihrer Abmahnung und Sie erhalten zeitnah ein unverbindliches & transparentes Angebot

Zur Fallprüfung