Kita-, Schul und Hochschul-Recht

In den heutigen Zeiten ist Bildung unerlässlich, um sich im Leben zu behaupten. Daher ist es wichtig, dass Kinder und Jugendliche Zugang zu qualitativ hochwertiger Bildung, Erziehung und Betreuung erhalten. Immer wieder kommt es vor, dass das geltende Recht nicht durchgesetzt wird oder durchgesetzt werden kann. Die rechtliche Zuständigkeit kann bei Problemen rund um Kita, Schule und Uni kann beim Bund, beim Bundesland, beim Kreis / bei der kreisfreien Stadt , beim Bezirk oder der jeweiligen Einrichtung liegen.

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Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz

Eltern haben das Recht, für ihr Kind ab dem Alter von einem Jahr bis zur Einschulung einen Platz in einer Kindertagesstätte (Kita) zu beanspruchen. In einigen bevölkerungsreichen Regionen Deutschlands wie Berlin sind jedoch nicht genügend Kita-Plätze vorhanden. Wenn die Suche nach einem Platz erfolglos ist, sollte im ersten Schritt das zuständige Jugendamt kontaktiert werden. Wenn auch dort kein passender Kindergarten-Platz angeboten werden kann, bleibt Eltern oft nur noch die Möglichkeit den Anspruch auf einen Kita-Platz vor Gericht durchzusetzen und so entweder einen Betreuungsplatz oder einen Schadensersatz für die entstanden Betreuungskosten erhalten.

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Hilfe bei BAföG-Ablehnung

Es kann vorkommen, dass das zuständige BAföG-Amt den Antrag auf BAföG ablehnt oder Sie nur einen deutlich niedrigeren BAföG-Satz erhalten, als sie eigentlich erwartet hatten. Dann sollten Sie auf alle Fälle Widerspruch einlegen, Klage erheben oder sich an einen Anwalt wenden. Je nach Bundesland unterscheidet sich der Ablauf und das zu wählende Rechtsmittel, Details dazu sind immer in der Rechtsbehelfsbelehrung des BAföG-Bescheids zu finden.

Nach Erhalt des BAföG-Bescheids beträgt die Widerspruchsfrist einen Monat. Dabei kann aber die Widerspruchsbegründung auch noch nachträglich nachgereicht werden. Für die BAföG-Klage bleibt ebenfalls einen Monat Zeit um Klage beim zuständigen Verwaltungsgericht einzureichen.

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Studienplatz einklagen

Die gesetzliche Grundlage für eine Studienplatzklage ist Artikel 12 (I) des deutschen Grundgesetzes. Dort ist festgelegt, dass "Alle Deutschen [...] das Recht [haben], Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen." In der Praxis spielen aber weitere Gesetze und Verordnungen eine Rolle, zum Beispiel die Kapazitätsverordnungen und Vergabeverordnungen des jeweiligen Bundeslandes.

Nach Erhalt des BAföG-Bescheids beträgt die Widerspruchsfrist einen Monat. Dabei kann aber die Widerspruchsbegründung auch noch nachträglich nachgereicht werden. Für die BAföG-Klage bleibt ebenfalls einen Monat Zeit um Klage beim zuständigen Verwaltungsgericht einzureichen.

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Schulpflichtig, aber kein Schulplatz?

Alle schulpflichtigen Kinder und Jugendlichen haben einen Rechtsanspruch auf einen Schulplatz. Sollten schulpflichtige Kinder abgelehnt werden, können die Eltern beim Bezirksamt beziehungsweise der zuständigen Schulbehörde Widerspruch einlegen oder einen Platz einklagen.

Besonders häufig werden Schüler und Schüler abgelehnt, weil die Klassen überfüllt sind. Besonders Großstädte sind von diesem Problem betroffen. Wird der Antrag auf einen Schulplatz abgelehnt, sollte unbedingt Widerspruch eingelegt werden. Wichtig ist, dass spätestens innerhalb von vier Wochen nach der Ablehnung Widerspruch eingelegt wird. Sollte auch dieser Widerspruch nicht erfolgreich sein, kann Klage beziehungsweise Eilklage beim Verwaltungsgericht eingelegt werden.

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Häufig gestellte Fragen

Was ist ein schulisches Disziplinarverfahren?

Es gibt strenge Vorgaben, wann Schulen Disziplinarmaßnahmen verhängen dürfen. Allgemein gilt, dass disziplinarische Maßnahmen zulässig sind, wenn die Schüler ihre Pflichten grob verletzen, also beispielsweise indem sie gegen rechtliche Bestimmungen verstoßen, den Unterricht nachhaltig stören, Leistungen verweigern oder dem Unterricht ohne Entschuldigung fernbleiben.

In welche Studiengänge kann man sich einklagen?

Grundsätzlich ist eine Studienplatz-Klage für alle Studiengänge möglich, die an öffentlichen Universitäten und Hochschulen in Deutschland angeboten werden.

Wann ist eine Schulplatzklage möglich?

In den meisten Bundesländern ist eine Klage vor dem Verwaltungsgericht nur möglich wenn gegen den Ablehnungsbescheid (also die Ablehnung des Schulplatzes) fristgerecht Widerspruch eingelegt wurde. In den Ländern Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen ist der Widerspruch nicht erforderlich für ein Klageverfahren.

Was ist das Gute-Kita-Gesetz?

Das Gute-KiTa-Gesetz soll die Qualität der Kitas in Deutschland verbessern. Jedes der Bundesländer entscheidet selbst über die genaue Verwendung der zur Verfügung gestellten Gelder. Zu den Möglichen Maßnahmen des Gute-Kita-Gesetz zählen zum Beispiel Zulagen für Kitas in Brennpunkt-Regionen oder barrierefreie Ausstattung der Kita-Räume.

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