Anwälte und Fachanwälte für Kita-, Schul und Hochschul-Recht

Hopkins Rechtsanwälte bieten Unterstützung in allen Bereichen des Kindergartenrechts, Schulrechts und Hochschulrechts. Dazu gehören unter anderem die außergerichtliche und gerichtliche Durchsetzung Ihrer Ansprüche sowie die Anfechtung von Ablehnungen. Die Gegenseite kann dabei entweder die Einrichtung selbst sein, aber auch der Bund, das Bundesland, der Kreis/die kreisfreie Stadt oder der Bezirk.

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Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz

Eltern haben das Recht, für ihr Kind ab dem Alter von einem Jahr bis zur Einschulung einen Platz in einer Kindertagesstätte (Kita) zu beanspruchen. In einigen bevölkerungsreichen Regionen Deutschlands wie Berlin sind jedoch nicht genügend Kita-Plätze vorhanden. Wenn die Suche nach einem Platz erfolglos ist, sollte im ersten Schritt das zuständige Jugendamt kontaktiert werden. Wenn auch dort kein passender Kindergartenplatz angeboten werden kann, bleibt Eltern oft nur noch die Möglichkeit, den Anspruch auf einen Kita-Platz vor Gericht durchzusetzen, und so entweder einen Betreuungsplatz oder einen Schadensersatz für die entstandenen Betreuungskosten erhalten.

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Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz

Hilfe bei BAföG-Ablehnung

Es kann vorkommen, dass das zuständige BAföG-Amt den Antrag auf BAföG ablehnt oder Sie nur einen deutlich niedrigeren BAföG-Satz erhalten, als Sie eigentlich erwartet hatten. Dann sollten Sie auf alle Fälle Widerspruch einlegen, Klage erheben oder sich an einen Anwalt wenden. Je nach Bundesland unterscheiden sich der Ablauf und das zu wählende Rechtsmittel. Details dazu sind immer in der Rechtsbehelfsbelehrung des BAföG-Bescheids zu finden.

Nach Erhalt des BAföG-Bescheids beträgt die Widerspruchsfrist einen Monat. Dabei kann aber die Widerspruchsbegründung auch noch nachträglich nachgereicht werden. Für die BAföG-Klage bleibt ebenfalls ein Monat Zeit, um Klage beim zuständigen Verwaltungsgericht einzureichen.

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Studienplatz einklagen

Die gesetzliche Grundlage für eine Studienplatzklage ist Artikel 12 (I) des deutschen Grundgesetzes. Dort ist festgelegt, dass „Alle Deutschen [...] das Recht [haben], Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen.“ In der Praxis spielen aber weitere Gesetze und Verordnungen eine Rolle, zum Beispiel die Kapazitätsverordnungen und Vergabeverordnungen des jeweiligen Bundeslandes.

Mit der Studienplatzklage sollte nicht zu lange gewartet werden, denn in der Regel gelten hier strenge Fristen. Nach Erhalt des Ablehnungsbescheids durch die Universität oder die Hochschule haben Bewerber vier Wochen Zeit, Widerspruch einzulegen. Für das Wintersemester endet die Widerspruchsfrist meistens etwa Mitte Januar, für das Wintersemester meistens etwa Mitte Juli. Betroffene sollten unbedingt vorher prüfen, ob ihre Rechtsschutzversicherung die Kosten für eine Studienplatzklage übernimmt. Das hängt in der Regel davon ab, welche Versicherung genau abgeschlossen wurde, denn nicht alle beinhalten das Hochschulzugangsrecht. Für junge Menschen lohnt es sich auch, die Rechtsschutzversicherung der Eltern zu prüfen, denn teilweise sind Kinder bei Ihren Eltern automatisch mitversichert.

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Weitere Inhalte

Schulpflichtig, aber kein Schulplatz?

Alle schulpflichtigen Kinder und Jugendlichen haben einen Rechtsanspruch auf einen Schulplatz. Sollten schulpflichtige Kinder abgelehnt werden, können die Eltern beim Bezirksamt beziehungsweise der zuständigen Schulbehörde Widerspruch einlegen oder einen Platz einklagen.

Besonders häufig werden Schüler und Schüler abgelehnt, weil die Klassen überfüllt sind. Besonders Großstädte sind von diesem Problem betroffen. Wird der Antrag auf einen Schulplatz abgelehnt, sollte unbedingt Widerspruch eingelegt werden. Wichtig ist, dass spätestens innerhalb von vier Wochen nach der Ablehnung Widerspruch eingelegt wird. Sollte auch dieser Widerspruch nicht erfolgreich sein, kann Klage beziehungsweise Eilklage beim Verwaltungsgericht eingelegt werden.

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Häufig gestellte Fragen

Was ist ein schulisches Disziplinarverfahren?

Es gibt strenge Vorgaben, wann Schulen Disziplinarmaßnahmen verhängen dürfen. Allgemein gilt, dass disziplinarische Maßnahmen zulässig sind, wenn die Schüler ihre Pflichten grob verletzen, also beispielsweise indem sie gegen rechtliche Bestimmungen verstoßen, den Unterricht nachhaltig stören, Leistungen verweigern oder dem Unterricht ohne Entschuldigung fernbleiben.

In welche Studiengänge kann man sich einklagen?

Grundsätzlich ist eine Studienplatz-Klage für alle Studiengänge möglich, die an öffentlichen Universitäten und Hochschulen in Deutschland angeboten werden.

Wann ist eine Schulplatzklage möglich?

In den meisten Bundesländern ist eine Klage vor dem Verwaltungsgericht nur möglich, wenn gegen den Ablehnungsbescheid (also die Ablehnung des Schulplatzes) fristgerecht Widerspruch eingelegt wurde. In den Ländern Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen ist der Widerspruch nicht erforderlich für ein Klageverfahren.

Was ist das Gute-Kita-Gesetz?

Das Gute-KiTa-Gesetz soll die Qualität der Kitas in Deutschland verbessern. Jedes der Bundesländer entscheidet selbst über die genaue Verwendung der zur Verfügung gestellten Gelder. Zu den möglichen Maßnahmen des Gute-Kita-Gesetzes zählen zum Beispiel Zulagen für Kitas in Brennpunkt-Regionen oder barrierefreie Ausstattung der Kita-Räume.

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