Was gehört alles zum Bereich Arbeitsrecht?
Das Arbeitsrecht umfasst alle Gesetze, Verordnungen und Rechtsvorschriften, die das Verhältnis zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern regeln. Dazu gehören Themen wie Arbeitsverträge, Arbeitszeit, Lohn und Gehalt, Kündigung, Arbeitsplatzsicherheit, Diskriminierung am Arbeitsplatz, Tarifverträge und Arbeitsgerichtsverfahren. Das Arbeitsrecht soll sicherstellen, dass Arbeitnehmer fair behandelt werden und dass Arbeitgeber ihre Mitarbeiter nicht ausbeuten oder diskriminieren. Es gibt sowohl individuelles Arbeitsrecht (das die Beziehung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer regelt) als auch kollektives Arbeitsrecht (das die Beziehung zwischen Arbeitgeber und Gewerkschaften oder Arbeitnehmervertretungen regelt).
Haben Sie ein arbeitsrechtliche Problem? Schildern Sie uns Ihr Anliegen und Sie erhalten zeitnah ein unverbindliches & transparentes Angebot.
Zur Fallprüfung