Verwaltungsrecht in Deutschland
In Deutschland ist das Verwaltungsrecht das Recht der ausführenden Gewalt, also der Exekutive. Es gehört neben dem Verfassungsrecht und dem Staatsrecht zu den wichtigsten Komponenten des öffentlichen Rechts. Das Verwaltungsrecht ist Bestandteil des Alltags, da es die Grundlage für das Handeln aller deutschen Ämter und Behörden ist. Sei es bei der Benutzung von öffentlichen Straßen, bei der Hochzeit im Standesamt oder beim Schulbesuch.
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