Rentenrecht
Das Rentenrecht regeln das Verhältnis zwischen Rentenversicherungsträgern und den Empfängern der Renten. Als Teilgebiet des Sozialrechts umfasst das Rentenrecht nicht nur die Normen zur Altersrente, sondern ebenso zur Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit, zur Hinterbliebenenrente und zu verschiedenen Teilhabe-Leistungen. In Deutschland wird Rente umgangssprachlich oft synonym zur Regelaltersrente verwendet, obwohl der Begriff auch weitere Rentenarten umfasst.
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