Kanzlei für Rentenrecht und Sozialrecht

Die Rente ist ein Einkommen ohne unmittelbare Gegenleistung. Renten sind also eine Art der Transferleistung zwischen einem Schuldner und einem Zahlungsempfänger. In Deutschland wird Rente umgangssprachlich oft synonym zur Regelaltersrente verwendet, obwohl es zahlreiche andere Renten gibt.

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Erwerbsminderungsrente: eine Option für Menschen mit verminderter Erwerbsfähigkeit

Die Erwerbsminderungsrente ist eine Option für Angestellte, die aufgrund von Einschränkungen ihren Beruf nicht mehr ausüben können. Diese Rentenart wird Personen gewährt, die nicht mehr sechs oder mehr Stunden pro Tag arbeiten können. Die Erwerbsminderungsrente ermöglicht es den Betroffenen, ihren Lebensunterhalt zu sichern, wenn sie nicht mehr in der Lage sind, ihren Beruf auszuüben. Die Erwerbsminderungsrente kann für Arbeitnehmer, die aufgrund einer Krankheit oder Behinderung nicht mehr in der Lage sind, ihren Beruf auszuüben, eine wichtige Option sein. Um eine Erwerbsminderungsrente zu erhalten, müssen die Betroffenen einen Antrag bei der Deutschen Rentenversicherung stellen. Der Antrag wird dann geprüft und die Rentenversicherung entscheidet, ob die Person erwerbsgemindert ist und entsprechend Anspruch auf Erwerbsminderungsrente hat.

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Erwerbsminderungsrente: eine Option für Menschen mit verminderter Erwerbsfähigkeit

Was sind Rentenpunkte?

Rentenpunkte oder auch Entgeltpunkte beeinflussen die Höhe der Rente wesentlich. Gesammelt werden die Renten-Punkte in der Regel im versicherungspflichtigen Angestelltenverhältnis. Für Zeiträume, die hauptsächlich der Kindererziehung oder der Pflege von Angehörigen dienen, werden die Rentenpunkte anhand eines „theoretischen“ Einkommens berechnet.

Wie viele Renten-Punkte es gibt, richtet sich nach dem eigenen Einkommen im Verhältnis zum durchschnittlichen Verdienst aller Versicherten. Pro Jahr wird exakt 1 Rentenpunkt angerechnet, wenn das eigene Gehalt dem Durchschnittsverdienst genau gleicht.

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Wie viel Rente bekomme ich?

Die Höhe der (voraussichtlichen) persönlichen Rente kann der Renteninformation oder der Rentenauskunft entnommen werden. Dieser Dokumente werden automatisch von der Deutschen Rentenversicherung versandt oder können proaktiv online beantragt werden und dienen der Information und Planung. Wer eine Rente beantragt, wird mit dem Rentenbescheid über die Höhe der Rente (insofern diese grundsätzlich genehmigt wurde) informiert.

Wie viele Renten-Punkte es gibt, richtet sich nach dem eigenen Einkommen im Verhältnis zum durchschnittlichen Verdienst aller Versicherten. Pro Jahr wird exakt 1 Rentenpunkt angerechnet, wenn das eigene Gehalt dem Durchschnittsverdienst genau gleicht.

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Weitere Inhalte

Wie wird die Rente berechnet?

Die monatliche Brutto-Rente für alle Versicherten im Ruhestand wird anhand der Rentenformel berechnet:

Entgeltpunkte (EP) × Zugangsfaktor (ZF) × Aktueller Rentenwert × Rentenartfaktor = Monatliche Rentenhöhe

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Häufig gestellte Fragen

Was ist der Rentenfaktor?

Der Rentenfaktor ist Teil der Rentenformel zur Berechnung des Rentenhöhe. Bei Altersrenten, Renten wegen voller Erwerbsminderung und Erziehungsrenten beträgt der Rentenfaktor 1. Bei einer großen Witwenrente und Witwerrente 55 % beziehungsweise bei Übergangsfällen 60 %. Der Rentenfaktor bei teilweiser Erwerbsminderung beträgt und bei der kleinen Witwenrente / Witwerrente 0,25. Die Vollwaisenrente hat einen Rentenfaktor von 0,2 - die Halbwaisenrente von 0,1.

Wie viel Rente erhalte ich?

Die Antwort auf die Frage, wie viel Rente man erhält, hängt von einer Reihe von Faktoren ab, darunter das Alter, in dem man seine Rente beantragt, die Anzahl der Beitragsjahre und die Höhe der Beiträge. Es ist daher schwer, eine allgemeine Antwort auf diese Frage zu geben.

Wie hoch ist die gesetzliche Altersrente?

Die Höhe der gesetzlichen Rente hängt von den einzelnen Gegebenheiten (wie unter Anderem dem Einkommen und der Anzahl an Beitragsjahren) sowie dem Rentenalter des Rentenempfängers ab.

Wann kann man in Rente gehen?

Der Eintritt in die Rente hängt vom Grund der Rente ab. So gibt es neben der Renten wegen Alters, auch Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit oder wegen Todes.

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