Kündigung in der Elternzeit

Kündigung in der Elternzeit

Inhalt:

Ab wann gilt der besondere Kündigungsschutz in Elternzeit? Welche Ausnahmen gibt es? Sind auch Eltern in Teilzeit vor einer Kündigung geschützt? Wir zeigen, worauf Eltern achten sollten und welche Rechte und Pflichten zu beachten sind, um im Kündigungsfall keine Nachteile befürchten zu müssen.

Kann man während der Elternzeit gekündigt werden?

Der Kündigungsschutz in der Elternzeit ist im Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) geregelt. Während der Elternzeit gilt der gleiche Kündigungsschutz wie für Mütter während der Schwangerschaft und während der Mutterschutzfrist.

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Ab wann gilt der besondere Kündigungsschutz in Elternzeit?

Der besondere Kündigungsschutz gilt:

  • ab Anmeldung der Elternzeit
  • jedoch frühestens eine Woche vor dem Beginn der Anmeldefrist

Vor dem dritten Geburtstag des Kindes beträgt die Anmeldefrist der Elternzeit acht Wochen. Danach erhöht sich die Anmeldefrist auf 14 Wochen. Zu beachten ist, dass teilweise für Kinder, die vor dem 1. Juli 2015 geboren wurden, andere Fristen gelten.

Für die Eltern gilt der besondere Kündigungsschutz bis einschließlich des letzten Tags der Elternzeit.

Gilt der besondere Kündigungsschutz auch bei Elternzeit in Teilzeit?

Der besondere Kündigungsschutz gilt auch für Eltern, die in Teilzeit arbeiten. Alle Arbeitnehmer, die während der Elternzeit (bis zu 30 Wochenstunden) Teilzeitarbeit leisten, dürfen nicht gekündigt werden.

Übrigens gilt der Kündigungsschutz auch, wenn die Elternzeit nicht in Anspruch genommen wird, aber in Teilzeit gearbeitet wird und Anspruch auf Betreuungsgeld (während der ersten 14 Lebensmonate des Kindes) besteht.

Gilt der Kündigungsschutz auch bei Elternzeit in mehreren Abschnitten?

Falls die Elternzeit in mehrere Zeitabschnitte aufgeteilt ist, gilt der besondere Kündigungsschutz während dieser Zeitabschnitte, aber nicht in den dazwischen liegenden Zeiträumen.

In welchen Ausnahmen kann man auch während der Elternzeit gekündigt werden?

Nur in sehr wenigen besonderen Ausnahmefällen kann eine Kündigung auf Antrag des Arbeitgebers auch während des Kündigungsschutzes erlaubt werden. Solche Fälle können zum Beispiel besonders schwere Verstöße des Arbeitnehmers  (personenbedingte Kündigung) oder eine Betriebsstilllegung (betriebsbedingte Kündigung) sein. Die zuständige Landesbehörde muss dem Antrag der Kündigung durch den Arbeitgeber zustimmen damit die Kündigung wirksam ist.

Welche rechtlichen Schritte sind möglich bei Kündigung während der Elternzeit?

Falls es doch zu einer Kündigung während der Elternzeit kommt, gibt es die Möglichkeit einer Kündigungsschutzklage.

3-Wochen-Frist

Achtung: für die Kündigungsschutzklage gilt eine Frist von nur drei Wochen! Allerdings beginnt diese Frist nur zu laufen, wenn dem Arbeitnehmer die Zustimmung der Landesbehörde zur Kündigung auch bekannt gegeben wurde.

Sie sind Elternteil und erwarten eine Kündigung oder haben bereits eine Kündigung erhalten? Wir prüfen Ihre Kündigung!

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