Betriebsbedingter Kündigung: Beispiele, Abfindung und Tipps

Betriebsbedingter Kündigung: Beispiele, Abfindung und Tipps

Inhalt:

Was ist eine betriebsbedingte Kündigung?

Die betriebsbedingte Kündigung unterscheidet sich von der personenbedingten Kündigung und von der verhaltensbedingten Kündigung darin, dass der Kündigungsgrund beim Arbeitgeber liegt. Der Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers stehen dringende betriebliche Erfordernisse entgegen. Dabei regelt die Sozialauswahl, dass zuletzt die Mitarbeiter gehen müssen, die sozial besonders schutzbedürftig sind.

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Beispiele für eine betriebsbedingter Kündigung

Typische Beispiele für die betriebsbedingte Kündigung sind: 

  • Absatzschwierigkeiten, 
  • schlechte Auftragslage oder Absatzrückgang,
  • Streichung von Subventionen oder Drittmitteln,
  • Veränderungen, durch die sich der Personalbedarf ändert (zum Beispiel wenn Abteilungen zusammengelegt oder ausgelagert werden),
  • Restrukturierung von Hierarchieebenen,
  • Einführung neuer Technologien oder Produktionsmethoden, die manuelle Arbeitskraft ersetzen,
  • sinkende Nachfrage für Produkte oder Dienstleistungen oder
  • die komplette Betriebsstilllegung.
Beispiele für die betriebsbedingte Kündigung
Beispiele für betriebsbedingte Kündigungen


Gibt es ein Recht auf Abfindung bei betriebsbedingter Kündigung?

Bei einer betriebsbedingte Kündigung kann der Arbeitnehmern nach dem Kündigungsschutzgesetz eine Abfindung beanspruchen. Die Abfindung ist quasi eine Entschädigung für die Entlassung, daher ist auch immer wieder der Begriff der Entlassungsentschädigung als Synonym für Abfindung zu finden.

KSchG: § 1a Abfindungsanspruch bei betriebsbedingter Kündigung
(1) Kündigt der Arbeitgeber wegen dringender betrieblicher Erfordernisse nach § 1 Abs. 2 Satz 1 und erhebt der Arbeitnehmer bis zum Ablauf der Frist des § 4 Satz 1 keine Klage auf Feststellung, dass das Arbeitsverhältnis durch die Kündigung nicht aufgelöst ist, hat der Arbeitnehmer mit dem Ablauf der Kündigungsfrist Anspruch auf eine Abfindung. Der Anspruch setzt den Hinweis des Arbeitgebers in der Kündigungserklärung voraus, dass die Kündigung auf dringende betriebliche Erfordernisse gestützt ist und der Arbeitnehmer bei Verstreichenlassen der Klagefrist die Abfindung beanspruchen kann.


Das Kündigungsschreiben muss einen Hinweis enthalten, dass der Arbeitnehmer bei Verstreichenlassen der (mindestens) 3-wöchigen Klagefrist eine Abfindung beanspruchen kann. Mit dem Ablauf der Kündigungsfrist hat der gekündigte Arbeitnehmer dann Anspruch auf eine Abfindungszahlung. Mit dem Verstreichen der Klagefrist, verfällt gleichzeitig allerdings auch die Möglichkeit einer höheren Abfindung! 

Wie hoch ist die Abfindung bei einer betriebsbedingten Kündigung?

Die Höhe der Abfindung beträgt 0,5 × Monatsverdienst × Anstellungsjahre nach dem Kündigungsschutzgesetz. Als Monatsverdienst gilt hier der Bruttolohn, den der Arbeitnehmer bei regelmäßiger Arbeitszeit im Monat, in dem das Arbeitsverhältnis endet, erhält. Als Anstellungsjahre gilt der Zeitraum, die das Arbeitsverhältnisses angedauert hat. Bei Zeiträumen von mehr als sechs Monaten wird auf ein volles Jahr aufgerundet. Die gesetzlich geregelte Abfindungshöhe ist als Minimum zu verstehen. Es kommt immer wieder vor, dass Unternehmen mehr zahlen, eine Abfindungshöhe im Tarifvertrag oder Arbeitsvertrag verankert ist. 

KSchG: § 1a Abfindungsanspruch bei betriebsbedingter Kündigung
[...](2) Die Höhe der Abfindung beträgt 0,5 Monatsverdienste für jedes Jahr des Bestehens des Arbeitsverhältnisses. [...] Bei der Ermittlung der Dauer des Arbeitsverhältnisses ist ein Zeitraum von mehr als sechs Monaten auf ein volles Jahr aufzurunden.


Natürlich ist auch immer eine individuelle Verhandlung über eine höhere Abfindung möglich. Deshalb lohnt sich fast immer eine Einschätzung durch einen Arbeitsrechtsexperten oder über einen Abfindungsrechner. Dieser kann beurteilen, ob eine höhere Abfindung möglich ist und Ihnen bei der Verhandlung helfen. Dazu ist auch nicht immer zwingend eine Kündigungsschutzklage nötig.

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Was muss nach einer Abfindung bei der Steuererklärung beachtet werden?

Die Abfindung bei betriebsbedingter Kündigung muss bei der Steuererklärung als außerordentliches Einkommen angegeben. Damit steigt auch der persönliche Steuersatz für das entsprechende Steuerjahr. Steuerfrei sind nur die Sozialversicherungsbeiträge (Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung). Es gibt aber auch die Möglichkeit über die Fünftelregelung die Steuerlast abzumildern. Dabei wird die einmalige hohe Steuerbelastung auf mehrere Jahre verteilt.

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