Abfindung nach 20 Jahren

Abfindung nach 20 Jahren

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Abfindung nach 20 Jahren Betriebszugehörigkeit

Arbeitnehmer, die 20 Jahre oder länger in einem Betrieb gearbeitet haben, sind oft in einer besonders guten Verhandlungsposition, wenn es um eine Abfindung geht. Dennoch besteht nicht automatisch Anspruch auf Abfindung, wenn das Arbeitsverhältnis nach einer langen Zeit endet. Entscheidend für den Abfindungsanspruch und die Höhe der Abfindung sind letzten Endes immer hierbei das Argumentationsgeschick gegenüber dem Arbeitgeber, der Grund für die Kündigung und der persönliche Kündigungsschutz.

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Abfindung im Rahmen eines Auflösungsvertrags nach 20 Jahren

Ein Auflösungs- oder Aufhebungsvertrag regelt die einvernehmliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Bestandteil eines solchen Vertrags ist in der Regel auch die Zahlung einer Abfindung als Kompensation für den Verzicht des Arbeitnehmers auf seinen gesetzlichen Kündigungsschutz. Da der Aufhebungsvertrag immer freiwillig ist und der Arbeitgeber nicht zustimmen muss, ist er in einer guten Position, die Bedingungen zu den eigenen Gunsten zu verhandeln.

Abfindung durch gerichtlichen Vergleich

Geht der Arbeitnehmer mit einer Kündigungsschutzklage gegen die Kündigung vor, einigen sich beide Parteien häufig auf einen Vergleich. Das bedeutet, die Klage wird vom gekündigten Arbeitnehmer fallen gelassen, und im Gegenzug zahlt der Arbeitgeber eine Abfindung. 

Außergerichtlich verhandelte Abfindung

Mit einigen Arbeitgebern lässt sich auch eine Abfindung verhandeln, ohne dass eine Kündigungsschutzklage eingereicht wird. Dabei ist jedoch äußerste Vorsicht geboten, da das Versäumnis der Klagefrist dazu führt, dass die Kündigung automatisch wirksam ist und somit kaum noch Chancen bestehen, überhaupt eine Abfindung zu erhalten. 

Abfindung bei betriebsbedingten Kündigungen 

Spricht der Arbeitgeber aus betriebsbedingten Gründen eine Kündigung aus, steht den Gekündigten nach §1a KSchG eine Kündigung zu. Die Abfindungshöhe beträgt dann 0,5 Monatsverdienste für jedes Jahr, in dem das Arbeitsverhältnis bestand. Nach 20 Jahren Betriebszugehörigkeit (oder mehr) ist also mit einer hohen Abfindung zu rechnen.

Wie hoch ist die Abfindung nach 20 Jahren im Betrieb?

Die Höhe der Abfindung nach 20 Jahren Betriebszugehörigkeit bei betriebsbedingten Kündigungen regelt das Kündigungsschutzgesetz (KSchG). Gemäß § 1a Abs. 2 KSchG beträgt die Abfindung einen halben Monatsverdienst für jedes Jahr des Bestehens des Arbeitsverhältnisses, wobei Zeiträume von mehr als sechs Monaten auf ein volles Jahr aufgerundet werden.

Demnach gilt also:

  • Abfindung nach 20 Jahren: monatliches Gehalt × 10
  • Abfindung nach 21 Jahren: monatliches Gehalt × 10,5
  • Abfindung nach 22 Jahren: monatliches Gehalt × 11
  • Abfindung nach 23 Jahren: monatliches Gehalt × 11,5
  • Abfindung nach 24 Jahren: monatliches Gehalt × 12
  • Abfindung nach 25 Jahren: monatliches Gehalt × 12,5
  • Abfindung nach 26 Jahren: monatliches Gehalt × 13
  • Abfindung nach 27 Jahren: monatliches Gehalt × 13,5
  • Abfindung nach 28 Jahren: monatliches Gehalt × 14
  • Abfindung nach 29 Jahren: monatliches Gehalt × 14,5

Alternativ können Sie auch einen Abfindungsrechner nutzen, um die Abfindungshöhe zu berechnen!

Rechtlicher Schutz bei Kündigung

Das Kündigungsschutzgesetz bietet einen gewissen Schutz vor ungerechtfertigten Kündigungen. Arbeitnehmer sollten sich darüber informieren und bei Bedarf rechtlichen Rat einholen. Besonderen Kündigungsschutz genießen unter anderem Schwangere, Angestellte in Elternzeit und schwerbehinderte sowie ihnen gleichgestellte Arbeitnehmer. Eine Kündigung ist nur unter strengen Voraussetzungen möglich und erfordert zusätzlich die Zustimmung der zuständigen Behörde.

Wann gibt es keine Abfindung?

Es gibt Situationen, in denen auch nach 20 Jahren Betriebszugehörigkeit keine Abfindung gezahlt wird. Dazu gehören beispielsweise Kündigungen in Kleinbetrieben mit nicht mehr als 10 Beschäftigten, gerechtfertigte verhaltensbedingte Kündigungen und Kündigungen mit abgelaufener Klagefrist.

Versteuerung der Abfindung

Abfindungen unterliegen grundsätzlich der Einkommenssteuer, sind jedoch von Sozialabgaben befreit. Die Anwendung der Fünftelregelung kann helfen, die Steuerlast auf die Abfindung zu reduzieren, indem sie den steuerlichen Effekt über fünf Jahre verteilt.

Anwalt für Arbeitsrecht

Grundsätzlich steht es jedem Arbeitnehmer frei, die Abfindung mit dem Arbeitgeber selber zu verhandeln und auch eine Kündigungsschutzklage lässt sich theoretisch ohne Rechtsanwalt bei einem Arbeitsgericht einreichen. In der Praxis ist eine anwaltliche Beratung dennoch sinnvoll, denn ein erfahrener Anwalt für Arbeitsrecht kennt neben rechtlichen Fallstricken auch taktische Überlegungen und ist mit allen nötigen Formalien und Fristen vertraut.

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