In 5 Schritten die Abfindung verhandeln

In 5 Schritten die Abfindung verhandeln

Inhalt:

Wer eine Kündigung vom Arbeitgeber erhalten hat oder einen Aufhebungsvertrag angeboten bekommt, hofft auf eine hohe Abfindung – doch nicht jeder bekommt diese tatsächlich. Wie Ihre Chancen auf eine Abfindungszahlung stehen und wie Sie eine faire Abfindung verhandeln, erfahren Sie in den folgenden fünf Schritten:

  1. Schritt: Chance auf Abfindung prüfen
  2. Schritt: Zügig handeln
  3. Schritt: Dokumente für die Verhandlung der Abfindung zusammentragen
  4. Schritt: Rechtliche Unterstützung in Anspruch nehmen
  5. Schritt: Höhe der Abfindung verhandeln
Nur 5 Schritte sind nötig für die Abfindungsverhandlung
Abfindung verhandeln in 5 Schritten

Schritt 1: Chance auf Abfindung prüfen

Sollten Sie eine Kündigung erhalten haben und sich fragen ob Sie eine Chance auf eine Abfindung oder gar einen Anspruch auf Abfindung haben, sind folgende Fragen häufig von Relevanz:

  • Liegt eine etwaige Kündigung nicht länger als drei Wochen zurück?
  • Gibt es im Unternehmen mehr als zehn Arbeitnehmer?
  • Haben Sie mindestens sechs Monaten im Unternehmen gearbeitet?

Hinweis: Für z.B. Betriebsratsmitglieder, Schwerbehinderte, Schwangere, sowie Arbeitnehmer in Elternzeit, Mutterschutz und Pflege- oder Familienpflegezeit gelten Ausnahmeregelungen.

Für eine erste Einschätzung, ob Ihnen eine Abfindung zusteht und mit wie viel Abfindung Sie in etwa rechnen können, empfiehlt sich ein aktueller Abfindungsrechner.

Schritt 2: Zügig handeln

Der Grund für eine Abfindung ist im Regelfall, dass der Arbeitgeber den Arbeitnehmer kündigt und eine Kündigungsschutzklage verhindern möchte. Gleichzeitig gilt die Abfindung als Ausgleich für die mit der Auflösung des Arbeitsverhältnisses verbundenen Nachteile für den Arbeitnehmer. Trotzdem gibt es nach deutschem Recht in den meisten Fällen keinen Anspruch auf eine Abfindungszahlung.

Unter bestimmten Voraussetzungen ist es aber möglich, dass der Arbeitnehmer bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber eine Abfindung erhält. Eine essentielle Voraussetzung ist das Einhalten der Klagefrist: drei Wochen nach Zugang der Kündigung muss eine Kündigungsschutzklage beim zuständigen Arbeitsgericht erhoben werden. Diese ist das beste Druckmittel um gegen die Kündigung vorzugehen und eine Abfindung zu verhandeln.

Je früher, desto besser - sollten Sie die Kündigung noch nicht bekommen haben, aber  einige Argumente dafür sprechen, dass eine Kündigung droht, lohnt es sich sich vorsorglich zu informieren oder auch den externen Rat einer Kanzlei mit dem Schwerpunkt auf Arbeitsrecht einzuholen. So sind Sie bestens vorbereitet und sparen Zeit, wenn Sie die Kündigung dann erhalten haben.

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Schritt 3: Dokumente für die Verhandlung der Abfindung zusammentragen

Sammeln Sie alle arbeitsrelevanten Informationen und Dokumente. So können Sie, beziehungsweise Ihr Rechtsanwalt, am besten einschätzen, ob eine Abfindung sich verhandeln lässt, beziehungsweise wie sich die Abfindung am besten verhandeln lässt.

Zu den relevanten Dokumenten gehören:

  • Kündigungsschreiben oder Aufhebungsvertrag
  • Arbeitsvertrag (und wenn vorhanden auch Änderungsverträge)
  • die letzten drei Lohnabrechnungen
  • (wenn vorhanden) zusätzliche Vereinbarungen wie Tarifverträge

Schritt 4: Rechtliche Unterstützung in Anspruch nehmen

Das Kündigungsschutzgesetz in Deutschland ist sehr komplex und beinhaltet viele Ausnahmen und Feinheiten. Dadurch wird es für die meisten Laien schnell schwer durchschaubar. Neben der Expertise im Arbeitsrecht ist auch die Erfahrung eines Rechtsanwalts für Arbeitsrecht ein großer Vorteil. Dadurch, dass Anwälte tagtäglich mit ähnlichen arbeitsrechtlichen Fällen zu tun haben, kennen Sie die richtigen Taktiken und Strategien um Ihnen zu Ihrem Recht zu verhelfen und können für Sie die bestmögliche Abfindung verhandeln. Eine gute Kanzlei berät Sie ausführlich, unterstützt Sie bei der Kündigungsschutzklage und verhandelt für Sie die bestmögliche Abfindung und regelt das Arbeitszeugnis gleich mit oder erwirkt eine Rücknahme der Kündigung.

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Schritt 5: Höhe der Abfindung verhandeln

Vielleicht haben Sie schon von der sogenannten Regelabfindung gehört, die sich aus dem Produkt von einem halben Bruttomonatsgehalt und der Anzahl der Beschäftigungsjahre errechnet. Ihre tatsächliche Abfindung kann auch erheblich unter oder über dem Betrag der Regelabfindung liegen.

Die Höhe der Abfindung setzt sich aus einer Vielzahl von Faktoren zusammen: einer der entscheidenden Faktoren ist oft das Verhandlungsgeschick, aber natürlich spielen auch die Beschäftigungszeit, die persönliche Situation und das bisherige Gehalt eine wichtige Rolle.

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