Abfindung nach 10 Jahren

Abfindung nach 10 Jahren

Inhalt:

Erhält man immer eine Abfindung nach 10 Jahren Betriebszugehörigkeit?

Arbeitnehmer, die 10 Jahre oder länger bei einem Arbeitgeber tätig sind, haben oft eine besondere Verhandlungsposition in Bezug auf Abfindungen. Dennoch besteht nicht automatisch ein Anspruch auf Abfindung, wenn es nach langer Betriebszugehörigkeit zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses kommt. Entscheidend für den Erhalt einer Abfindung sind die Verhandlungsstärke gegenüber dem Arbeitgeber, der Kündigungsgrund und der persönliche Kündigungsschutz. 

Steht Ihnen eine Abfindung zu? Jetzt Abfindung online berechnen!

Abfindung bei Aufhebungsvertrag nach 10 Jahren

Ein Aufhebungsvertrag ist eine schriftliche Vereinbarung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber, die die Beendigung des Arbeitsverhältnisses regelt. In diesem Vertrag werden in der Regel auch individuelle Regelungen zur Abfindung getroffen. Die Abfindung ist eine Art Entschädigung dafür, dass der Angestellte mit dem Aufhebungsvertrag auf seinen gesetzlichen Kündigungsschutz (und eine mögliche Kündigungsschutzklage) verzichtet.

Abfindung durch gerichtlichen Vergleich

Häufig führen Kündigungsschutzklagen zu einem gerichtlichen Vergleich, der eine Abfindung beinhaltet. In einem solchen Fall einigen sich die Parteien vor Gericht auf eine Abfindungssumme, um den Rechtsstreit beizulegen.

Abfindung bei betriebsbedingten Kündigungen (§1a KSchG)

In einigen Fällen verzichten Arbeitnehmer auf eine Kündigungsschutzklage und erhalten im Gegenzug eine Abfindung, wenn eine betriebsbedingte Kündigung ausgesprochen wird. 

Rechtlicher Schutz bei Kündigung

Kündigungsschutzgesetz

Das Kündigungsschutzgesetz bietet einen gewissen Schutz vor ungerechtfertigten Kündigungen. Arbeitnehmer sollten sich darüber informieren und gegebenenfalls rechtlichen Rat einholen.

Besonderer Kündigungsschutz für Schwangere und Schwerbehinderte

Schwangere und schwerbehinderte Arbeitnehmer genießen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung ist in diesen Fällen nur unter strengen Voraussetzungen möglich und benötigt die Zustimmung der zuständigen Behörde.

Wie hoch ist die Abfindung nach 10 Jahren im Betrieb?

Die Höhe der Abfindung nach 10 Jahren Betriebszugehörigkeit wird bei einer betriebsbedingten Kündigung durch das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) geregelt. Gemäß § 1a Abs. 2 KSchG beträgt die Abfindung einen halben Monatsverdienst für jedes Jahr des Bestehens des Arbeitsverhältnisses. Das bedeutet, dass Arbeitnehmer nach 10 Jahren Betriebszugehörigkeit Anspruch auf eine Abfindung in Höhe von 5 Monatsgehältern haben.

Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass diese Regelung nur gilt, wenn der Arbeitgeber im Kündigungsschreiben die Kündigung auf betriebsbedingte Gründe stützt und den Arbeitnehmer darauf hinweist, dass er die Abfindung beanspruchen kann, wenn er die dreiwöchige Frist für die Erhebung der Kündigungsschutzklage verstreichen lässt.

Alternativ können Sie auch einen Abfindungsrechner nutzen, um die Abfindungshöhe zu berechnen!


Bei allen anderen Kündigungsgründen besteht zwar kein Abfindungsanspruch, dennoch kann oft eine Abfindung verhandelt werden. Bei einer zehnjährigen Betriebszugehörigkeit kann als Orientierung die Abfindungshöhe von 5 Monatslöhnen genutzt werden. Die schlussendliche Abfindung kann aber sowohl höher als auch niedriger ausfallen.

Gekündigte Arbeiten sollten beachten, dass die Höhe der Abfindung oft von der einvernehmlichen Einigung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber abhängig ist. Daher ist es ratsam, sich von einem Anwalt für Arbeitsrecht rechtlich beraten zu lassen, um die bestmögliche Abfindung zu erzielen.

Wann gibt es keine Abfindung?

Es gibt auch nach zehn Jahren oder länger im Betrieb oft keine Abfindung in folgenden Situationen:

  1. Es gibt keine Abfindung, wenn kein Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz (KSchG) unterliegt, etwa bei Betrieben mit weniger als zehn Vollzeitmitarbeitern.
  2. Bei verhaltensbedingten Kündigungen ist eine Abfindung selten. Kann jedoch nachgewiesen werden, dass eine mildere Sanktion als eine Kündigung angemessen gewesen wäre (beispielsweise eine Abmahnung), kann auch dann eine Abfindung verhandelt werden. 
  3. Wenn der gekündigte Arbeitnehmer innerhalb der 3-wöchigen Frist keine Kündigungsschutzklage erhebt, verliert er die Möglichkeit, gegen die Kündigung vorzugehen und gleichzeitig eine Abfindung zu erhalten. 

Es ist wichtig zu beachten, dass die oben genannten Situationen keine abschließende Liste darstellen und es weitere Umstände geben kann, unter denen keine Abfindung gezahlt wird.

Muss die Abfindung versteuert werden?

Abfindungen müssen grundsätzlich versteuert werden, da sie als Einkommen gelten. Sie sind jedoch von Sozialabgaben wie Beiträgen zur Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung befreit. Eine Möglichkeit, die Steuerlast auf die Abfindung zu reduzieren, ist die Anwendung der sogenannten Fünftelregelung. Diese Regelung verteilt den steuerlichen Effekt der Abfindung gewissermaßen auf fünf Jahre.

Mit unserem Abfindungsrechner können Sie Ihre mögliche Abfindung berechnen!

Mehr zum Thema

Abfindung