Fünftelregelung 2024

Fünftelregelung 2024

Inhalt:

Ab 2024: Neue Regeln für die Besteuerung von Abfindungen

Für alle Arbeitnehmer, die 2024 eine Abfindung bekommen, gilt eine angepasste Regelung zur Versteuerung der Abfindung über die Fünftelregelung.

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Wie werden Abfindungen 2024 versteuert?

Abfindungen bleiben besondere Einkünfte und müssen deshalb komplett versteuert werden. Das heißt, von der Abfindung wird die Lohnsteuer (und gegebenenfalls auch Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer) abgezogen. Beiträge zur Sozialversicherung werden von der Abfindungssumme nicht abgezogen. Es gibt die Möglichkeit, den auf die Abfindung angewendete Steuersatz durch die sogenannte Fünftelregelung zu reduzieren.

Was ändert sich 2024 bei der Fünftelregelung?

Bisher konnten Arbeitgeber die Fünftelregelung direkt bei der Auszahlung einer Abfindung anwenden und so den Steuersatz für den Arbeitnehmer senken § 39b Abs. 3 Satz 9 und 10 EStG. Ab Januar 2024 sind die Arbeitgeber nicht mehr für die Fünftelregelung zuständig, sondern die Finanzämter übernehmen die Erstattung des Steuervorteils. Die Fünftelregelung muss von den gekündigten Arbeitnehmern über ihre Steuererklärung beantragt werden. 

Was müssen Arbeitnehmer beachten?

  • Wer von der Fünftelregelung profitieren möchte, muss dies selbst in seiner Steuererklärung angeben. 
  • Erstmals angewendet werden kann die Fünftelregelung mit der Steuererklärung 2024. 
  • Die Auszahlung der Steuerersparnis zögert sich damit heraus. 
  • Betroffen sind neben Abfindungen auch mehrjährige Bezüge wie etwa Jubiläums-Boni.

Warum wird die Fünftelregelung angepasst?

Die Abfindungsbesteuerung wird im Rahmen des Wachstumschancengesetz (§ 19a Absatz 4 Satz 2) angepasst, um Arbeitgeber vom Prüfungs- und Berechnungsaufwand im Lohnsteuerabzugsverfahren zu entlasten.

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