Was ist eine Ordnungswidrigkeit?
Die Ordnungswidrigkeit ist eine rechtswidrige Handlung, die mit einem Bußgeld geahndet wird. In der Regel handelt es sich um einen geringwertigen und weniger schwerwiegenden Verstoß gegen eine Rechtsvorschrift. Im Unterschied zur Straftat werden bei Ordnungswidrigkeiten zunächst keine Gerichte tätig, stattdessen sind die Verwaltungsbehörden befähigt, die Vergehen mit Bußgeldern zu ahnden.
Sowohl vorsätzliche als auch fahrlässige Rechtsverstöße können Ordnungswidrigkeiten sein. Unter bestimmten Voraussetzungen kann es sogar beim Versuch einer Ordnungswidrigkeit zu einem Bußgeldverfahren kommen. Allerdings können Fahrlässigkeit oder Vorsatz über die Bußgeldhöhe entscheiden.
Schnell und einfach zum Anwalt: Buchen Sie jetzt Ihre Online-Rechtsberatung
Ordnungswidrigkeitenrecht
Im Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) sind sowohl das Ordnungswidrigkeitenrecht als auch das dazugehörige Verfahren geregelt. Des Weiteren werden auch Verfahrensbestimmungen der Strafprozessordnung (StPO) angewendet.
Im Ordnungswidrigkeitenrecht ist geregelt, dass Behörden gegen bestimmte häufige und nicht so erhebliche Verstöße vorgehen können. So sollten Gerichte entlastet werden und Ordnungswidrigkeiten schnell und flexibel bearbeitet werden können.
Unterschiede zwischen Ordnungswidrigkeit und Straftat
Zuständigkeit
Für Ordnungswidrigkeiten sind in der Regel Verwaltungsbehörden zuständig. Zum Zwecke der weiteren Ermittlung können darüber hinaus aber auch Polizei und Staatsanwaltschaft tätig werden. Die Strafverfolgungsbehörde (also Staatsanwaltschaft, wobei Polizei, Zoll und Steuerfahndung als verlängerter Arm der Staatsanwaltschaft für die Ermittlungen zuständig sind) übernimmt alle Straftaten.
Maßregelung
Auch wenn es umgangssprachlich durchaus geläufig ist, gibt es rechtlich gesehen für Ordnungswidrigkeiten keine Strafen. Bei ordnungswidrigen Handlungen können als Sanktion Verwarnungen, Verwarnungsgelder, Bußgelder oder Fahrverbote eingesetzt werden.
Als Strafe sind bei Straftaten neben Freiheitsstrafen auch Geldstrafen, auch Maßregeln der Besserung und Sicherung, wie Fahrverbote oder sogar der Entzug der Fahrerlaubnis, möglich.
Verfahren
Während Straftaten mit gerichtlichen Strafverfahren geahndet werden, drohen bei Ordnungswidrigkeiten Bußgeldverfahren.
Verfahrensgrundsatz
Bei Strafverfahren gilt das Legalitätsprinzip („besteht Verdacht auf eine Straftat, müssen Ermittlungen aufgenommen werden“), bei Ordnungswidrigkeiten hingegen das Opportunitätsprinzip („besteht Verdacht auf eine Ordnungswidrigkeit, kann nach Ermessen eine Verfolgung aufgenommen werden“).
Bei rechtlichen Problemen empfehlen wir Ihnen unsere Online-Fallprüfung
Opportunitätsprinzip bei Ordnungswidrigkeiten
Eine der Besonderheiten der Ordnungswidrigkeit ist, dass die zuständige Behörde nach eigenem Ermessen entscheiden kann, ob sie der Ordnungswidrigkeit nachgeht oder nicht. Dieses sogenannte Opportunitätsprinzip erlaubt es, von einer Verfolgung der Ordnungswidrigkeit abzusehen, wenn diese als unverhältnismäßig eingestuft wird. Das passiert beispielsweise bei geringer Schuld oder bei fehlendem öffentlichen Interesse.
Beispiele für Ordnungswidrigkeiten
Besonders häufige Ordnungswidrigkeiten sind
- Verletzung der Meldepflicht
- Falschparken
- Parken ohne Parkscheibe
- Ablesen der Uhrzeit von einem Handy während der Autofahrt
- Schießen mit Luftgewehr
- Illegale Müllentsorgung
- Unzulässiger Lärm
- Überfahren einer roten Ampel
Ordnungswidrigkeit: Verfahren
Das Verfahren bei Ordnungswidrigkeiten ist im OWiG geregelt. Sobald es einen Verdacht auf eine Ordnungswidrigkeit gibt oder diese angezeigt wird,, wird ein Bußgeldverfahren eingeleitet und der Sachverhalt von der Behörde geprüft. Der Beschuldigte erhält in der Regel einen Anhörungsbogen, um seine Sicht zu schildern.
Sollte es Hinweise auf eine Straftat geben, wird das Verfahren an die Staatsanwaltschaft abgegeben.
Bei unzureichenden Nachweisen, Verfolgungshindernissen oder nach eigenem Ermessen der Behörde (Opportunitätsprinzip) wird das Verfahren entweder eingestellt oder in ein Verwarnungsverfahren umgewandelt.
Mit der Vollstreckung des Bußgeldbescheids wird dem Betroffenen der Bußgeldbescheid zugestellt. Sieht sich der Betroffene nicht in der Schuld für die ihm angelastete Ordnungswidrigkeit, kann Widerspruch gegen den Bußgeldbescheid eingelegt werden. Dann muss die Ordnungswidrigkeit nachgeprüft werden. Abhängig vom Ergebnis dieser Nachprüfung wird der Bußgeldbescheid zurückgenommen oder an das zuständige Amtsgericht zur Entscheidung weitergeleitet.
Bußgeld bei Ordnungswidrigkeit
Auch wenn es in der Umgangssprache gebräuchlich ist, ist das Bußgeld im rechtlichen Sinne keine Strafe.
Mit diesen Bußgeldern müssen Sie rechnen
Bei Ordnungswidrigkeiten sind Bußgelder bis zu einer Höhe von 1.000,00 € möglich.
Verjährung von Ordnungswidrigkeiten
Verfolgungsverjährung
Die Frist für die Verjährung liegt bei Ordnungswidrigkeiten zwischen 3 Monaten und 3 Jahren. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Tag, an dem die Ordnungswidrigkeit begangen wurde, und endet an dem Tag, an dem der Bußgeldbescheid ausgestellt wurde.
Die genaue Dauer ist abhängig von der Höhe des angedrohten Bußgelds und der Art der Ordnungswidrigkeit. So sind die meisten verkehrsrechtlichen Ordnungswidrigkeiten schon nach 3 Monaten verjährt.
Vollstreckungsverjährung
Wenn das Bußgeld festgesetzt wird, beginnt die Frist für die Vollstreckungsverjährung. Nach Ablauf der Frist ist die Sanktion hinfällig und die Ordnungswidrigkeit verjährt. Die Verjährung richtet sich nach der Höhe der angesetzten Geldbuße und liegt zwischen 3 und 5 Jahren.