Handy am Steuer? – Was Sie dürfen und was nicht

Handy am Steuer? – Was Sie dürfen und was nicht

Inhalt:

Die Benutzung des Handys während der Fahrt stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die zu schweren Verkehrsunfällen führen kann. Verstöße gegen das Handyverbot am Steuer können zu Punkten in Flensburg und sogar zum Fahrverbot führen.

Handyverbot – was ist erlaubt und was nicht?

Gemäß § 23 Absatz 1a der Straßenverkehrsordnung (StVO) darf ein Fahrer während der Fahrt sein Handy lediglich nutzen, wenn es nicht aufgenommen oder gehalten werden muss. Der Straßenverkehr und das Verkehrsgeschehen darf nicht aus den Augen gelassen werden, daher ist nur ein kurzer Blick auf das Handy, oder die Handy-Nutzung über Sprachsteuerung beziehungsweise Vorlesefunktion zulässig. Neben dem Handy gilt das Verbot auch für andere elektronische Geräte wie etwa Autotelefone, Geräte mit Touch-Screen, Laptops, Navigationsgeräte, Tablets, Smartwatches oder E-Reader.

§23 StVO: Sonstige Pflichten
(1a) Wer ein Fahrzeug führt, darf ein elektronisches Gerät, das der Kommunikation, Information oder Organisation dient oder zu dienen bestimmt ist, nur benutzen, wenn
1. hierfür das Gerät weder aufgenommen noch gehalten wird und
2. entweder a)nur eine Sprachsteuerung und Vorlesefunktion genutzt wird oder b) zur Bedienung und Nutzung des Gerätes nur eine kurze, den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen angepasste Blickzuwendung zum Gerät bei gleichzeitig entsprechender Blickabwendung vom Verkehrsgeschehen erfolgt oder erforderlich ist. (...)

Wann ist das Handy am Steuer erlaubt?

Das Handy ist am Steuer nur eingeschränkt erlaubt, wenn es die Verkehrslage zulässt. Telefonate über ein Headset oder über die eingebaute Freisprecheinrichtung des Autos, sowie die Nutzung einer Sprachfunktion am Handy sind nicht grundsätzlich verboten.

Bei ruhiger Verkehrslage kann ein kurzer Blick zum Handy zulässig sein. Die genaue Länge ist aber nicht gesetzlich festgeschrieben und sollte nicht länger als etwa der Blick in den Rückspiegel sein. In allen anderen Fällen muss das Fahrzeug angehalten und der Motor ausgeschaltet werden, bevor das Handy benutzt wird.

Sonderfall: Handy am Steuer an roter Ampel benutzen

Das Handy am Steuer zu benutzen ist auch bei roter Ampel verboten, solange der Motor läuft. Nach aktuellen Entscheidungen darf das Handy während der Rotphase nur genutzt werden, wenn das Fahrzeug steht und der Motor ausgeschaltet ist.

Handy am Steuer – Das ist verboten

Das Schreiben und Lesen von SMS und E-Mails ist für den Fahrzeugführer während der Fahrt ebenso untersagt wie die Nutzung von Messenger-Diensten (beispielsweise Whatsapp oder Telegram). Das Handy darf am Steuer auch nicht als Diktiergerät genutzt werden.

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Darf ich das Handy im Auto als Navigationsgerät nutzen?

Um während einer Autofahrt das Handy als Navi zu verwenden, muss es in einer Halterung stabil befestigt sein. Die Bedienung muss vor Antritt der Fahrt erfolgen oder von einem Beifahrer durchgeführt werden. Die volle Aufmerksamkeit des Fahrers sollte auf den Straßenverkehr gerichtet sein, um Ablenkungen zu vermeiden.

Bußgelder bei Handy-Nutzung am Steuer

Die Höhe eines Bußgeldes und mögliche Konsequenzen richten sich nach dem aktuellen bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog.

Das droht bei Handy am Steuer: Bußgelder, Punkte in Flensburg und Fahrverbot
Übersicht der rechtlichen Konsequenzen

Nutzung des Handy am Steuer

  • 100,00 € Bußgeld
  • 1 Punkt in Flensburg
  • Bei Handynutzung ohne das andere Verkehrsteilnehmer gefährdet werden, droht kein Fahrverbot

Nutzung des Handy am Steuer und Gefährdung des Straßenverkehrs

  • 150,00 € Bußgeld
  • 2 Punkte in Flensburg
  • Wird das Handy am Steuer genutzt und dadurch der Straßenverkehr gefährdet, droht ein 1-monatiges Fahrverbot

Nutzung des Handy am Steuer und Unfall

  • 200,00 € Bußgeld
  • 2 Punkte in Flensburg (beziehungsweise im Fahreignungsregister)
  • Kommt es durch Handynutzung zu einem Verkehrsunfall, droht ein 1-monatiges Fahrverbot.

Handy am Steuer während der Probezeit

Während der Probezeit ist die Nutzung des Handys am Steuer ein A-Verstoß. Neben Bußgeld, Punkten in Flensburg und dem möglichen Fahrverbot, wird die Probezeit der Fahranfänger von zwei Jahren auf vier Jahre verlängert und es muss ein Aufbauseminar besucht werden.

Einspruch gegen Bußgeldbescheid

Falls Sie unzulässigerweise ein Bußgeld wegen Benutzung des Handys während der Fahrt aufgebrummt bekommen haben, steht Ihnen der Einspruch gegen den Bußgeldbescheid offen. Der Einspruch muss innerhalb von 14 Tagen ab Zustellung bei der Behörde eingehen.

Es kommt häufig vor, dass Bescheide unzureichend begründet sind, Messungen fehlerhaft durchgeführt werden oder inhaltliche beziehungsweise formelle Fehler enthalten sind. In diesen Fällen lohnt es sich, die Vorwürfe anzufechten, um sein Recht zu erhalten. Am besten lassen Sie Ihren Bußgeldbescheid von einem Experten prüfen oder konsultieren einen Rechtsanwalt.

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