Einspruch einlegen gegen einen Bußgeldbescheid

Einspruch einlegen gegen einen Bußgeldbescheid

Inhalt:

Wenn Sie einen Bußgeldbescheid erhalten haben und mit der Entscheidung nicht einverstanden sind, haben Sie das Recht, Einspruch einzulegen. 

Was ist ein Bußgeldbescheid?

Mit dem Bußgeldbescheid werden in Deutschland Ordnungswidrigkeit geahndet. Der Bußgeldbescheid gibt unter anderem an, welche Art von Verstoß vorgeworfen wird, wann und wo er begangen wurde, wie hoch das Bußgeld ist und die Aufforderung, dieses Bußgeld innerhalb einer Frist zu begleichen. Gesetzlich ist außerdem in § 66 (2) 1. OwiG bestimmt, dass der Bußgeldbescheid einen Hinweis auf die Möglichkeit des Einspruchs enthalten muss.

Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen

Wer einen Bußgeldbescheid erhalten hat und mit der Entscheidung nicht einverstanden ist, kann gegen diesen Bescheid Einspruch einlegen. Das sollten innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung des Bescheids passieren. Der Einspruch gegen den Bußgeldbescheid muss schriftlich an die zuständige Behörde gesendet werden. Es ist wichtig, den Einspruch rechtzeitig und schriftlich einzureichen, da ein mündlicher Einspruch nicht ausreichend ist.

Inhalt des Einspruchs

Im Einspruch sollte genau angegeben werden, gegen welchen Bußgeldbescheid (Datum des Bußgeldbescheides und Aktenzeichen) sich der Einspruch richtet. Wer der Meinung ist, dass der Bescheid fehlerhaft ist oder wenn der Verstoß nicht begangen wurde, sollten dies im  Einspruch aufführen. Gegebenenfalls sollte auch eine Begründung und Beweise vorgelegt werden.

Begründung des Einspruchs

Der Einspruch kann auch zunächst ohne Begründung eingelegt werden solange dir Frist gewahrt wird. Die Begründung an sich kann später in einem gesonderten Schreiben erfolgen.

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Ablauf des Einspruchs gegen den Bußgeldbescheid

1. Akten- und Beweisführung

2. Anhörungsbogen

In der Regel sendet die Verwaltungsbehörde Ihnen als erstes einen Anhörungsbogen mit Details zur Ordnungswidrigkeit zu. Darin werden Personendaten angefragt, sollten diese nicht korrekt sein, sollten Sie Ihre richtigen Persondaten angeben. Außerdem gibt es die Möglichkeit der Stellungnahme zum Tatvorwurf, diese ist freiwillig. Im Idealfall werden aber bereits durch die Stellungnahme die Vorwürfe fallen gelassen und kein Bußgeldbescheid versendet.

3. Erhalt des Bußgeldbescheids

Bleibt der Vorwurf der Ordnungswidrigkeit bestehen, wird der Bußgeldbescheid versendet. Der Bescheid enthält Angaben zur beschuldigten Person, zum Tatvorwurf, den Beweismitteln und eine Belehrung über die Rechtsfolgen.

4. Einspruch gegen den Bescheid einlegen

Der Einspruch sollte idealerweise per Einschreiben oder per Fax erfolgen und die Aktennummer sowie einen Hinweis darüber, dass Einspruch eingelegt wird enthalten. Eine Begründung ist möglich, kann aber auch später (auf Rückfrage der Behörde) eingereicht werden. Besonders wichtig ist, dass es nur innerhalb eines Zeitraum von 14 Tagen ab Zugang des Bescheides möglich ist, Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einzulegen.

5. Zwischenverfahren (1. Prüfung)

Nachdem Sie Einspruch eingelegt haben, wird die zuständige Behörde prüfen, ob dieser zulässig ist:

  • Wenn die Prüfung negativ ausfällt, zum Beispiel weil nicht rechtzeitig Einspruch eingelegt wurde, wird der Einspruch verworfen und der Bußgeldbescheid bleibt bestehen.
  • Ist der Einspruch zulässig, kann die Behörde den Bußgeldbescheid entweder aufrechterhalten oder zurücknehmen. Zu diesem Zweck kann die Behörde weitere Ermittlungen vornehmen oder Nachfragen stellen. Wenn die Verwaltungsbehörde den Einspruch akzeptiert, wird das Verfahren eingestellt.

6. Übergabe an das Amtsgericht

Wenn die Behörde den Bußgeldbescheid nicht zurücknimmt, werden die Akten über die Staatsanwaltschaft an das Amtsgericht übermittelt. Zuständig für den Einspruch ist immer das Amtsgericht, in dessen Bezirk die Verwaltungsbehörde (die den Bußgeldbescheid ausgestellt hat) ihren Sitz hat.

7. Prüfung der Beweislage und Urteil

Das Gericht prüft alle Informationen und hat dann drei Möglichkeiten

  1. Das Gericht stellt das Verfahren ein. Damit werden alle Vorwürfe der Ordnungswidrigkeit fallen gelassen.
  2. Beurteilt das Gericht den Einspruch als unzulässig, gilt der Bußgeldbescheid weiterhin als gültig. Dann muss das Bußgeld beglichen werden oder Beschwerde eingelegt werden.
  3. Das Verfahren wird in einer Hauptverhandlung fortgeführt. Dabei werden sowohl der Beschuldigte als auch mögliche Zeugen befragt und anhand dessen ein Urteil gefällt. Je nach Urteil wird der Bußgeldbescheid unwirksam oder rechtskräftig. Auch eine Änderung der Bußgeldhöhe durch das Amtsgericht ist möglich.

8. Rechtsbeschwerde

Gegen den Beschluss des Gerichts kann Beschwerde eingelegt werden.

EInspruch Bußgeldbescheid (Schaubild)
So legen Sie Einspruch gegen den Bußgeldbescheid ein

Welche Kosten fallen beim Einspruch an?

Ausstellung des Bußgeldbescheids

Kosten für den Einspruch

  • Kosten für Versand per Einschreiben oder Fax
  • Möglicherweise: Kosten für einen Rechtsanwalt (trägt häufig auch die Rechtsschutzversicherung)

Kosten für die Hauptverhandlung am Amtsgericht (nur wenn zutreffend)

  • 10 % des Bußgelds (mindestens 50,00 €, aber maximal 15.000,00 €)  
  • Möglicherweise: Kosten für einen Rechtsanwalt (trägt häufig auch die Rechtsschutzversicherung - gegebenenfalls kann jedoch eine Selbstbeteiligung bestehen)
  • Möglicherweise: Kosten für ein Gutachten (trägt häufig auch die Rechtsschutzversicherung)

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Erfolgsaussichten

Die Erfolgsaussichten für einen Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid hängen von vielen Faktoren ab, wie beispielsweise der Art des Verstoßes, der Beweislage und der Qualität der Argumente.

Es gibt keine Garantie für einen erfolgreichen Einspruch, aber es gibt einige Schritte, die dabei helfen können die Erfolgsaussichten zu verbessern:

  1. Achten Sie beim Einspruch unbedingt darauf, Ihre Argumente sorgfältig vorzubereiten und alle relevanten Beweise zu sammeln und vorzulegen.
  2. Wenn der Bußgeldbescheid fehlerhaft ist oder wenn Sie den Verstoß nicht begangen haben, sollten Sie dies in Ihrem Einspruch klar und überzeugend begründen.
  3. Halten Sie stets alle Fristen und Formvorschriften ein, ein einziger Tag Verspätung kann schon dazu führen, dass der Einspruch unwirksam ist.

Wie kann ein Anwalt helfen?

Häufig kann ein erfahrener Anwalt für Verkehrsrecht dabei helfen, Fehler im Bußgeldbescheid zu entdecken und den Einspruch rechtssicher einzulegen. Darüber hinaus hat er Erfahrung mit der Argumente Führung und jahrelanges Verhandlungsgeschick. Ein guter Anwalt wird sie auch zu Beginn darauf hinweisen, wenn ein Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid keine hohen Erfolgsaussichten hat.

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