Wenn Sie einen Bußgeldbescheid erhalten haben und mit der Entscheidung nicht einverstanden sind, haben Sie das Recht, Einspruch einzulegen.
Was ist ein Bußgeldbescheid?
Mit dem Bußgeldbescheid werden in Deutschland Ordnungswidrigkeit geahndet. Der Bußgeldbescheid gibt unter anderem an, welche Art von Verstoß vorgeworfen wird, wann und wo er begangen wurde, wie hoch das Bußgeld ist und die Aufforderung, dieses Bußgeld innerhalb einer Frist zu begleichen. Gesetzlich ist außerdem in § 66 (2) 1. OwiG bestimmt, dass der Bußgeldbescheid einen Hinweis auf die Möglichkeit des Einspruchs enthalten muss.
Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid einlegen
Wer einen Bußgeldbescheid erhalten hat und mit der Entscheidung nicht einverstanden ist, kann gegen diesen Bescheid Einspruch einlegen. Das sollten innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung des Bescheids passieren. Der Einspruch gegen den Bußgeldbescheid muss schriftlich an die zuständige Behörde gesendet werden. Es ist wichtig, den Einspruch rechtzeitig und schriftlich einzureichen, da ein mündlicher Einspruch nicht ausreichend ist.
Inhalt des Einspruchs
Im Einspruch sollte genau angegeben werden, gegen welchen Bußgeldbescheid (Datum des Bußgeldbescheides und Aktenzeichen) sich der Einspruch richtet. Wer der Meinung ist, dass der Bescheid fehlerhaft ist oder wenn der Verstoß nicht begangen wurde, sollten dies im Einspruch aufführen. Gegebenenfalls sollte auch eine Begründung und Beweise vorgelegt werden.
Begründung des Einspruchs
Der Einspruch kann auch zunächst ohne Begründung eingelegt werden solange dir Frist gewahrt wird. Die Begründung an sich kann später in einem gesonderten Schreiben erfolgen.
Ablauf des Einspruchs gegen den Bußgeldbescheid
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Welche Kosten fallen beim Einspruch an?
Ausstellung des Bußgeldbescheids
- Verfahrensgebühr in Höhe von 5 % des Bußgelds (mindestens 25,00 €, aber maximal 7.500 €) (§ 107(1) OWiG)
- Kosten für den Versand des Bescheides, meistens als Einschreiben (pauschal 3,50 €) (§ 107 (3) 2. OWiG)
- Im Bußgeldkatalog für die Ordnungswidrigkeit festgelegte Geldbuße
Kosten für den Einspruch
- Kosten für Versand per Einschreiben oder Fax
- Möglicherweise: Kosten für einen Rechtsanwalt (trägt häufig auch die Rechtsschutzversicherung)
Kosten für die Hauptverhandlung am Amtsgericht (nur wenn zutreffend)
- 10 % des Bußgelds (mindestens 50,00 €, aber maximal 15.000,00 €)
- Möglicherweise: Kosten für einen Rechtsanwalt (trägt häufig auch die Rechtsschutzversicherung - ggf. kann jedoch eine Selbstbeteiligung bestehen)
- Möglicherweise: Kosten für ein Gutachten (trägt häufig auch die Rechtsschutzversicherung)
Erfolgsaussichten
Die Erfolgsaussichten für einen Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid hängen von vielen Faktoren ab, wie beispielsweise der Art des Verstoßes, der Beweislage und der Qualität der Argumente.
Es gibt keine Garantie für einen erfolgreichen Einspruch, aber es gibt einige Schritte, die dabei helfen können die Erfolgsaussichten zu verbessern:
- Achten Sie beim Einspruch unbedingt darauf, Ihre Argumente sorgfältig vorzubereiten und alle relevanten Beweise zu sammeln und vorzulegen.
- Wenn der Bußgeldbescheid fehlerhaft ist oder wenn Sie den Verstoß nicht begangen haben, sollten Sie dies in Ihrem Einspruch klar und überzeugend begründen.
- Halten Sie stets alle Fristen und Formvorschriften ein, ein einziger Tag Verspätung kann schon dazu führen, dass der Einspruch unwirksam ist.
Wie kann ein Anwalt helfen?
Häufig kann ein erfahrener Anwalt für Verkehrsrecht dabei helfen, Fehler im Bußgeldbescheid zu entdecken und den Einspruch rechtssicher einzulegen. Darüber hinaus hat er Erfahrung mit der Argumente Führung und jahrelanges Verhandlungsgeschick. Ein guter Anwalt wird sie auch zu Beginn darauf hinweisen, wenn ein Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid keine hohen Erfolgsaussichten hat.