Einspruch einlegen gegen einen Bußgeldbescheid

Einspruch einlegen gegen einen Bußgeldbescheid

Inhaltsverzichnis

Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen

Wer einen Bußgeldbescheid erhalten hat und nicht einverstanden ist, kann diesen mit einem Einspruch anfechten. Das sollte spätestens 2 Wochen nach Zustellung passieren. Der Einspruch gegen den Bescheid muss schriftlich an die zuständige Behörde gesendet werden. Es ist wichtig, den Einspruch rechtzeitig und schriftlich einzureichen, da ein mündlicher Widerspruch nicht ausreichend ist.

Was sollte im Bußgeld-Einspruch stehen?

Im Einspruch sollte genau angegeben werden, gegen welchen Bußgeldbescheid (Datum des Bescheides und Aktenzeichen) sich dieser richtet. Wer der Meinung ist, dass der Bescheid fehlerhaft ist oder wenn der Verstoß nicht begangen wurde, sollten dies im Einspruch aufführen. Gegebenenfalls sollte auch eine Begründung und Beweise vorgelegt werden.

Muss der Widerspruch begründet werden?

Der Einspruch kann auch zunächst ohne Begründung eingelegt werden solange dir Frist gewahrt wird. Die Begründung an sich kann später in einem gesonderten Schreiben erfolgen.

Was ist ein Bußgeldbescheid?

Mit dem Bußgeldbescheid werden in Deutschland Ordnungswidrigkeit geahndet. Der Bescheid enthält unter anderem, welche Art von Verstoß vorgeworfen wird, wann und wo er begangen wurde, wie hoch das Bußgeld ist und die Aufforderung, dieses innerhalb einer Frist zu begleichen. Gesetzlich ist außerdem in § 66 (2) 1. OwiG bestimmt, dass der Bußgeldbescheid einen Hinweis auf die Möglichkeit des Einspruchs enthalten muss.

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Ablauf des Einspruchs gegen den Bußgeldbescheid

1. Akten- und Beweisführung

2. Anhörungsbogen

In der Regel sendet die Verwaltungsbehörde Ihnen als erstes einen Anhörungsbogen mit Details zur Ordnungswidrigkeit zu. Darin werden Personendaten angefragt, sollten diese nicht korrekt sein, sollten Sie Ihre richtigen Personendaten angeben. Außerdem gibt es die Möglichkeit der Stellungnahme zum Tatvorwurf, diese ist freiwillig. Im Idealfall werden aber bereits durch die Stellungnahme die Vorwürfe fallen gelassen und kein Bußgeldbescheid versendet.

3. Erhalt des Bußgeldbescheids

Bleibt der Vorwurf der Ordnungswidrigkeit bestehen, wird der Bußgeldbescheid versendet. Der Bescheid enthält Angaben zur beschuldigten Person, zum Tatvorwurf, den Beweismitteln und eine Belehrung über die Rechtsfolgen.

4. Einspruch gegen den Bescheid einlegen

Im Einspruch muss die Aktennummer genannt werden und darauf hinweisen, dass es sich um einen Einspruch handelt. Eine Begründung ist möglich, kann aber auch später (auf Rückfrage der Behörde) eingereicht werden. Zur besseren Nachweisbarkeit sollten der Versand per Einschreiben oder per Fax erfolgen. Achten Sie unbedingt darauf zügig zu handeln: nur innerhalb eines Zeitraum von 14 Tagen nachdem der Bescheid zugegangen ist, kann der Bußgeldbescheid angefochten werden.

5. Zwischenverfahren (1. Prüfung)

Nachdem Sie Einspruch eingelegt haben, wird die zuständige Behörde prüfen, ob dieser zulässig ist:

  • Wenn die Prüfung negativ ausfällt, zum Beispiel weil nicht rechtzeitig Einspruch eingelegt wurde, wird der Einspruch verworfen und der Bußgeldbescheid bleibt rechtskräftig.
  • Ist der Einspruch zulässig, kann die Behörde den Bußgeldbescheid entweder aufrechterhalten oder zurücknehmen. Zu diesem Zweck kann die Behörde weitere Ermittlungen vornehmen oder Nachfragen stellen. Wenn die Verwaltungsbehörde den Einspruch akzeptiert, wird das Verfahren eingestellt.

6. Übergabe an das Amtsgericht

Wenn die Behörde den Bußgeldbescheid nicht zurücknimmt, werden die Akten über die Staatsanwaltschaft an das Amtsgericht übermittelt. Zuständig für den Einspruch ist immer das Amtsgericht, in dessen Bezirk die Verwaltungsbehörde ihren Sitz hat, die den Bußgeldbescheid ausgestellt hat,

7. Prüfung der Beweislage und Urteil

Das Gericht prüft alle Informationen und hat dann drei Möglichkeiten

  1. Das Gericht stellt das Verfahren ein. Damit werden alle Vorwürfe der Ordnungswidrigkeit fallen gelassen.
  2. Beurteilt das Gericht den Einspruch als unzulässig, gilt der Bußgeldbescheid weiterhin als rechtskräftig und vollstreckbar. Dann muss das Bußgeld beglichen werden oder eine Beschwerde eingelegt werden.
  3. Das Verfahren wird in einer Hauptverhandlung fortgeführt. Dabei werden sowohl der Beschuldigte als auch mögliche Zeugen befragt und anhand dessen ein Urteil gefällt. Je nach Urteil wird der Bußgeldbescheid rechtskräftig oder unwirksam. Auch eine Änderung der Bußgeldhöhe durch das Amtsgericht ist möglich.

8. Rechtsbeschwerde

Gegen den Beschluss des Gerichts kann Beschwerde eingelegt werden.

Einspruch gegen Bußgeldbescheid einlegen in Schritten(Schaubild)
Schritte für den Bußgeldbescheid-Einspruch

Welche Kosten fallen beim Einspruch an?

Ausstellung des Bußgeldbescheids

Kosten für den Einspruch

  • Kosten für Versand per Einschreiben oder Fax
  • Möglicherweise: Kosten für einen Rechtsanwalt (trägt häufig auch die Rechtsschutzversicherung)

Kosten für die Hauptverhandlung am Amtsgericht (nur wenn zutreffend)

  • 10 % des Bußgelds (mindestens 50,00 €, aber maximal 15.000,00 €)
  • Möglicherweise: Kosten für einen Rechtsanwalt (trägt häufig auch die Rechtsschutzversicherung - gegebenenfalls kann jedoch eine Selbstbeteiligung bestehen)
  • Möglicherweise: Kosten für ein Gutachten (trägt häufig auch die Rechtsschutzversicherung)

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Erfolgsaussichten des Einspruchs gegen einen Bußgeldbescheid

Die individuellen Erfolgsaussichten für einen Einspruch gegen einen fehlerhaften Bußgeldbescheid hängen unter anderem von der Art des Verstoßes, der Beweislage und der Qualität der Argumente ab.

Auch wenn es keine Garantie für einen erfolgreichen Einspruch gibt, sollten Sie folgende Punkte beachten um Ihre Erfolgsaussichten zu optimieren:

  1. Achten Sie beim Einspruch unbedingt darauf, Ihre Argumente sorgfältig vorzubereiten und alle relevanten Beweise zu sammeln und vorzulegen.
  2. Wenn der Bußgeldbescheid fehlerhaft ist oder wenn Sie den Verstoß nicht begangen haben, sollten Sie dies in Ihrem Einspruch klar und überzeugend begründen.
  3. Halten Sie stets alle Fristen und Formvorschriften ein. Ein einziger Tag Verspätung kann schon dazu führen, dass der Einspruch unwirksam ist.

Wie kann ein Anwalt helfen?

Häufig kann ein erfahrener Anwalt für Verkehrsrecht dabei helfen, Fehler im Bußgeldbescheid zu entdecken und den Widerspruch rechtssicher einzulegen. Darüber hinaus hat er Erfahrung mit der Argumente Führung und jahrelanges Verhandlungsgeschick. Ein guter Anwalt wird sie auch zu Beginn darauf hinweisen, wenn ein Bußgeld-Einspruch keine hohen Erfolgsaussichten hat.

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