Fahrverbot: Antworten auf die wichtigsten Fragen

Fahrverbot: Antworten auf die wichtigsten Fragen

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Fahrverbot wegen Ordnungswidrigkeit

Bei Verkehrsverstößen kann gemäß § 25 StVG ein Fahrverbot verhängt werden. Etwa bei Geschwindigkeitsüberschreitungen (ab 31 km/h innerorts oder ab 41 km/h außerorts), Rotlichtverstößen oder Abstandsverletzungen. Die Dauer des Fahrverbots beträgt in der Regel ein bis drei Monate. 
Dabei entsprechen die Schwellenwerte gemäß Bußgeldkatalog den Regelfällen für ein Fahrverbot. Auch wenn diese eine sehr gute Orientierung bieten, hängt die genaue Bewertung vom individuellen Einzelfall (z. B. Wiederholungstäter, Vorsatz, Gefährdung) ab.

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Fahrverbote gemäß Bußgeldkatalog (BKatV)

Auch hier gilt: Die Schwellenwerte entsprechen den Regelfällen für ein Fahrverbot gemäß Bußgeldkatalog. Je nach Einzelfall kann die genaue Bewertung anders ausfallen.

Tatbestandsnummer Beschreibung Dauer des Fahrverbots
19.1.1Überholen bei unklarer Verkehrslage oder Überholverbot, mit Gefährdung1 Monat
19.1.2Überholen bei unklarer Verkehrslage oder Überholverbot, mit Sachbeschädigung1 Monat
21.1Überholen mit einem Fahrzeug über 7,5 t bei Sichtweite unter 50 m durch Nebel, Schneefall oder Regen, mit Gefährdung1 Monat
21.2Überholen mit einem Fahrzeug über 7,5 t bei Sichtweite unter 50 m durch Nebel, Schneefall oder Regen, mit Sachbeschädigung1 Monat
39.1Abbiegen ohne Durchfahrenlassen eines Fahrzeugs, mit Gefährdung1 Monat
41Abbiegen ohne Rücksichtnahme auf Fußgänger, mit Gefährdung1 Monat
50Keine Rettungsgasse gebildet auf Autobahn oder Außerortsstraße1 Monat
50.1Keine Rettungsgasse gebildet, mit Behinderung1 Monat
50.2Keine Rettungsgasse gebildet, mit Gefährdung1 Monat
50.3Keine Rettungsgasse gebildet, mit Sachbeschädigung1 Monat
50aUnberechtigtes Nutzen der Rettungsgasse auf Autobahn oder Außerortsstraße1 Monat
50a.1Unberechtigtes Nutzen der Rettungsgasse, mit Behinderung1 Monat
50a.2Unberechtigtes Nutzen der Rettungsgasse, mit Gefährdung1 Monat
50a.3Unberechtigtes Nutzen der Rettungsgasse, mit Sachbeschädigung1 Monat
241Fahren unter Alkoholeinfluss (0,5 bis 1,09 Promille)1 Monat
241.1Wiederholung des Alkohol-Verstoßes innerhalb von 10 Jahren3 Monate
241.2Fahren unter Alkoholeinfluss (0,5 bis 1,09 Promille), mit Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer1 Monat
242Fahren unter Drogeneinfluss1 Monat
242.1Wiederholung des Drogen-Verstoßes innerhalb von 10 Jahren3 Monate
242.2Fahren unter Drogeneinfluss, mit Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer1 Monat
243Verstoß gegen das Alkoholverbot für Fahranfänger oder Fahrer in der Probezeit1 Monat
243.1Wiederholung des Verstoßes gegen das Alkoholverbot innerhalb von 10 Jahren3 Monate
243.2Verstoß gegen das Alkoholverbot für Fahranfänger oder Fahrer in Probezeit, mit Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer1 Monat
244Überschreiten der zulässigen Geschwindigkeit um mehr als 70 km/h außerorts2 Monate
246.2Missachtung des Sicherheitsabstands bei einer Geschwindigkeit von über 130 km/h2 Monate
246.3Missachtung des Sicherheitsabstands bei einer Geschwindigkeit von über 130 km/h, mit Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer3 Monate
250aBenutzung eines elektronischen Geräts während der Fahrt (z.B. Handy), mit Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer1 Monat

Wichtige Hinweise:

  • Die Dauer des Fahrverbots kann je nach Einzelfall und Schwere des Verstoßes variieren.
  • Wiederholte Verstöße führen häufig zu längeren Fahrverboten.
  • Punkte im Fahreignungsregister oder Geldbußen können zum Fahrverbot hinzukommen.

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Ab wann gilt das Fahrverbot?

Das straßenverkehrsrechtliche Fahrverbot wird wirksam, sobald der Bußgeldbescheid rechtskräftig ist und der Führerschein in amtliche Verwahrung gelangt ist. Bei erstmaligem Fahrverbot in den letzten 2 Jahren gilt eine viermonatige Schonfrist ab Rechtskraft des Bescheids (§ 25 Abs. 2a StVG). Innerhalb dieser Zeit kann das Verbot flexibel angetreten werden. Für Wiederholungstäter beginnt das Verbot sofort nach Rechtskraft des Urteils.  

Was passiert bei Verstößen gegen ein Fahrverbot?

Wer trotz eines gültigen Fahrverbots ein Fahrzeug führt, begeht gemäß § 21 StVG eine Straftat. Diese kann mit einer Geldstrafe oder Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr geahndet werden. Zudem droht neben dem Fahrverbot die Entziehung der Fahrerlaubnis.  

➜ Hinweis: Es handelt sich um das „Fahren ohne Fahrerlaubnis“, da während des Fahrverbots das Recht zum Führen von Kraftfahrzeugen ruht (§ 21 Abs. 1 Nr. 1 StVG).

Was darf man während eines Fahrverbots noch fahren?

Während eines Fahrverbots ist das Führen von motorisierten Fahrzeugen im Straßenverkehr untersagt. Allerdings dürfen nicht motorisierte Fahrzeuge wie Fahrräder oder Cityroller weiterhin genutzt werden. Auch das Fahren mit motorisierten Fahrzeugen auf Privatgelände ist erlaubt, sofern es sich nicht um öffentlichen Verkehrsraum handelt. Ob ein Gelände als öffentlicher Verkehrsraum gilt, hängt von der tatsächlichen Widmung und Zugänglichkeit ab, nicht allein vom Eigentum.

Unterschied zwischen Fahrverbot und Entziehung der Fahrerlaubnis

Die Entziehung der Fahrerlaubnis ist eine deutlich schwerere Maßnahme als das Fahrverbot. Das Fahrverbot wird für 1 bis 3 Monate verhängt (maximal 6 Monate bei Straftaten) und betrifft lediglich das Führen von Fahrzeugen während dieser Zeit. Nach Ablauf wird der Führerschein automatisch zurückgegeben. Währenddessen endet die Entziehung der Fahrerlaubnis nach § 69 StGB oder § 3 StVG mit Ablauf der Sperrfrist. Danach kann eine Neuerteilung beantragt werden. Sobald die Sperrfrist abgelaufen ist, können betroffene Fahrer die Fahrerlaubnis neu beantragen. Häufig ist eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) erforderlich, um den Führerschein wiederzubekommen.  

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Weitere Arten von Fahrverboten

Neben dem Fahrverbot wegen Ordnungswidrigkeit gibt es in Deutschland weitere Arten von Fahrverboten, die je nach Ursache und rechtlicher Grundlage verhängt werden. Diese können in folgende Kategorien unterteilt werden:

Strafrechtliches Fahrverbot

Nach § 44 StGB kann ein Fahrverbot als Nebenstrafe bei Straftaten verhängt werden, auch wenn diese nicht direkt mit dem Straßenverkehr zusammenhängen. Die Dauer liegt zwischen einem und sechs Monaten. Es dient unter anderem der Einwirkung auf den Täter oder der Verteidigung der Rechtsordnung.

Fahrverbot wegen gesundheitlicher Einschränkungen

Personen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr sicher fahren können, dürfen kein Fahrzeug führen. Dazu zählen Erkrankungen wie Epilepsie, psychische Störungen oder Sehbehinderungen. Diese Einschränkungen sind in Anlage 4 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) geregelt.

Generelles Fahrverbot

Ein generelles Fahrverbot kann beispielsweise durch Umweltzonen oder zeitlich begrenzte Regelungen für bestimmte Fahrzeugtypen entstehen, etwa Diesel-Fahrverbote in Innenstädten.

Beschränkte Fahrverbote

Hierbei handelt es sich um Verbote, die nur für bestimmte Fahrzeuge oder Zeiten gelten, z. B. Lkw-Fahrverbote an Sonn- und Feiertagen.

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