Parken ohne Parkscheibe – Was droht bei Verstößen?

Parken ohne Parkscheibe – Was droht bei Verstößen?

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Das Parken ohne Parkscheibe ist in Deutschland ein häufiges Vergehen im Straßenverkehr. Viele Autofahrer denken, dass es in Ordnung ist, ohne Parkscheibe am Straßenrand zu parken, wenn sie nur kurz weg sind. Doch das ist ein großer Irrtum, da dieses Verhalten mit Geldbußen geahndet werden kann. Dabei gilt: umso länger ohne Parkscheibe geparkt wurde – desto höher das Verwarnungsgelder.

Was ist eine Parkscheibe und wo muss sie verwendet werden?

Eine Parkscheibe ist eine kleine Scheibe, auf der die Ankunftszeit parkender Fahrzeuge festgehalten wird. Die Parkscheibe muss gut sichtbar hinter der Windschutzscheibe angebracht werden. Das Ziel einer Parkscheibe ist es, dass andere Autofahrer sehen können, wann das Parken begonnen hat und wie lange das Auto noch stehen darf. Sowohl auf öffentlichen Geländen kann eine Parkscheibe verlangt werden, als auch auf privaten Stellplätzen.

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Unterschiede zwischen öffentlichen und privaten Parkplätzen

Wer auf einem öffentlichen Parkplatz ohne Parkscheibe parkt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss mit einem Bußgeld rechnen. Die Höhe der Verwarnungsgelder variiert je nach Dauer, die ohne Parkscheibe geparkt wurde, zwischen 20,00 € und 40,00 €. 

Unterschiede beim Parken ohne Parkschein zwischen öffentlichem und privaten Parkplatz
Unterschiede beim Parken ohne Parkschein zwischen öffentlichem und privaten Parkplatz


Rechtlich gesehen, stellt das Parken ohne Parkscheibe auf privaten Parkplätzen eine Vertragsverletzung (und keine Ordnungswidrigkeit) dar. Den Vertragsbedingungen des Parkplatzbesitzers stimmen Sie automatisch zu, indem Sie den privaten Parkplatz nutzen. Außerdem wird statt eines Verwarnungsgeldes eine Vertragsstrafe verhängt, wenn die Vorschriften des Parkplatzes nicht eingehalten werden. Daher kann die Höhe der Vertragsstrafe auch zu der Höhe der Verwarnungsgelder nach dem Bußgeldkatalog abweichen. 

Das kostet Parken ohne Parkscheibe

Der Bußgeldkatalog sieht aktuell (2024) folgende Verwarnungsgelder für das Parken ohne Parkscheibe vor.

Verwarngelder für das Parken ohne Parkscheibe

  • bis zu 30 Minuten: 20,00 €
  • zwischen 30 Minuten und 60 Minuten: 25,00 €
  • zwischen 60 Minuten und 2 Stunden: 30,00 €
  • zwischen 2 Stunden und 3 Stunden: 35,00 €
  • länger als 3 Stunden: 40,00 €

Bei privaten Parkplätzen (etwa an Supermärkten) werden häufig höhere Zahlungen fällig. Der Anspruch richtet sich nach den allgemeinen Geschäftsbedingungen des privaten Parkplatzbetreibers. Es handelt sich dabei dann um einen zivilrechtlichen Anspruch und nicht um eine Ordnungswidrigkeit.

Ausnahmen von der Parkscheibenpflicht

Es gibt jedoch auch Ausnahmen, bei denen die Pflicht einer Parkscheibe entfällt. Beim überwiegenden Anteil der Parkerleichterungen und Ausnahmegenehmigungen ist allerdings der Nachweis für diese nötig. 

Beladen und Entladen

Wenn das Auto nur zum Beladen oder zum Entladen geparkt wird, beziehungsweise um einen Mitfahrer ein- oder aussteigen zu lassen, ist nach der Straßenverkehrsordnung (§ 13 StVO) keine Parkscheibe erforderlich. 

Handwerker

Handwerker mit einer Handwerkerjahresgenehmigung dürfen häufig ohne Parkscheibe auf Parkplätzen mit Parkscheibenpflicht parken. Außerdem müssen sie sich auch nicht an die vorgeschriebene maximale Parkdauer halten. Die Regelungen sind aber örtlich unterschiedlich und bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde zu erfragen. 
Es gibt außerdem auch die Möglichkeit, von der örtlichen Verwaltung eine kurzfristige Ausnahmegenehmigung für das Parken zu erhalten, wenn es die Park-Gegebenheiten des Einsatzes erfordern. 

Ärzte und Mitarbeiter von Pflegediensten

Grundsätzlich müssen auch Pflegedienst-Mitarbeiter und Ärzte mit Parkerleichterung eine Parkscheibe vorweisen. In manchen Stadtgebieten gibt es allerdings Ausnahmen und sie dürfen auch ohne Benutzung einer Parkscheibe in einer Parkscheibenzone parken. 

Was kann man tun, wenn man die Parkscheibe vergessen hat?

Um ein Bußgeld für das Parken ohne Parkscheibe zu vermeiden, sollten Autofahrer immer eine Parkscheibe im Auto haben und diese auch verwenden, wenn nötig. Leider ist eine selbstgebastelte Parkscheibe oder eine improvisierter Zettel mit der Ankunftszeit auf der Parkfläche nicht erlaubt. Die Strassenverordnung (Norm DIN 1451 Teil 2 entsprechen Rd Nr. 16 der VwV zu § 39 StVO) legt genau fest, wie die Parkscheibe auszusehen hat. 

Einspruch erheben

Da gegen Verwarnungsgelder (kann im Gegensatz zu Bußgeldbescheiden) kein Einspruch eingelegt werden kann, ist es nicht möglich dem “Strafzettel” wegen Parkens ohne Parkscheibe zu widersprechen. Die einzige Möglichkeit ist, das Verwarnungsgeld nicht zu bezahlen. Nach Ablauf der Zahlungsfrist wird dann ein Bußgeldverfahren eingeleitet. Da die Summen in der Regel relativ gering sind, lohnt es sich nur selten einen Anwalt für Verkehrsrecht einzuschalten. 

Anders sieht es aus bei Parkscheibenverstößen auf privaten Parkplätzen. Da im deutschen Privatrecht keine generelle Halterhaftung existiert, kann der Park­raum­über­wacher nicht einfach eine Rechnung an den Fahrzeughalter versenden. In diesen Fällen kann ein Rechtsanwalt für Verkehrsrecht Sie beraten, ob sich ein Vorgehen gegen die Vertragsstrafe lohnt.

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