Das Allgemeine Zivilrecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen natürlichen oder juristischen Personen. In Deutschland wird das Zivilrecht auch Privatrecht oder Bürgerliches Recht genannt und ist neben dem Öffentlichem Recht und Strafrecht der dritte große Rechtsbereich. Das Zivilrecht gliedert sich in das Bürgerliche Privatrecht und das Sonderprivatrecht. Das wichtigste Gesetzbuch im Zivilrecht ist das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB).
Das Zivilrecht regelt die privaten Rechtsverhältnisse zwischen zwei Privatrechtssubjekten, also verschiedenen rechtlich gleichgestellten Parteien. Dazu zählen sowohl natürliche Personen wie Bürgerinnen und Bürger als auch juristische Personen wie Unternehmen, Vereine und Behörden.
➜ Einfach gesagt: Im Zivilrecht geht es immer um Angelegenheiten zwischen Bürgern, nicht um das Verhältnis zwischen Bürger und Staat – das wäre das öffentliche Recht.
Seinen Ursprung hat das Zivilrecht im „ius civile“, welches im römischen Recht alle Rechtsbereiche umfasste, die aus dem Gewohnheitsrecht hervorgegangen waren oder auf Rechtsnormen beruhen. Es entstammte also der andauernden Anwendung von Regeln und Rechtsvorstellungen im Alltag, die alle Parteien als verbindlich akzeptierten. Das „ius civile“ galt ausschließlich für römische Bürgerinnen und Bürger.
Für zivilrechtliche Angelegenheiten sind grundsätzlich Anwälte für Zivilrecht zuständig. Jeder in Deutschland zugelassene Rechtsanwalt darf Mandate im allgemeinen Zivilrecht übernehmen und vor Gericht vertreten.
Da das Zivilrecht sehr breit gefächert ist, spezialisieren sich viele Anwälte auf bestimmte Teilgebiete wie Mietrecht, Familienrecht, Erbrecht oder Vertragsrecht. Wer beispielsweise eine Scheidung durchsetzen möchte, wendet sich am besten an einen Anwalt für Familienrecht. Geht es um einen Streit mit dem Vermieter, ist ein Anwalt für Mietrecht die richtige Wahl.
Da das Gebiet des Zivilrechts viele verschiedene Einzelbereiche regelt, ist eine Beratung durch einen Rechtsanwalt oftmals der sicherste Weg, sinnvolle und wirksame Entscheidungen zu treffen. Insbesondere wenn viel auf dem Spiel steht, sollten Sie nicht voreilig und unvorbereitet handeln, sondern sich rechtzeitig an einen erfahrenen Anwalt im Bereich Zivilrecht wenden. Er informiert Sie, welche Rechte und Pflichten Sie haben, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten und ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen. Außerdem lohnt sich der Gang zum Anwalt auch dann, wenn Sie Dokumente rechtssicher erstellen oder auf Fehler überprüfen wollen.
➜ Gut zu wissen: In vielen Rechtsfällen herrscht sogar Anwaltszwang vor Gericht und Sie müssen sich durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen.
Das Zivilrecht umfasst zahlreiche Rechtsgebiete. Wegen des enormen Umfangs der Gesetzestexte ist es hilfreich, sich bei Fragen zum Zivilrecht von einer spezialisierten Anwaltskanzlei beraten zu lassen.
Die wichtigsten Gesetze des Bürgerlichen Privatrechts, auch Allgemeines Privatrecht genannt, sind im BGB festgehalten. Dieses gliedert sich in die folgenden Abschnitte:
Der zweite große Teil des Zivilrechts ist das Sonderprivatrecht, welches unter anderem die folgenden Rechtsgebiete umfasst:
Das Zivilrecht beinhaltet einige der wichtigsten Rechtsgebiete, die das alltägliche Leben und Arbeiten betreffen. Dazu zählen unter anderem das Arbeitsrecht, das Sozialrecht und das Mietrecht.
Das Arbeitsrecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen den rund 30 Millionen Arbeitnehmern und ihren Arbeitgebern in Deutschland. Viele Gesetze im Arbeitsrecht sind dazu gedacht, Arbeitnehmende zu schützen. Zum Beispiel, indem sie den Rahmen für Arbeitsbedingungen, Arbeitsschutzmaßnahmen und Kündigungen vorgeben.
Das Arbeitsrecht teilt sich in zwei Rubriken. Das Individualarbeitsrecht regelt das Beschäftigungsverhältnis zwischen den einzelnen Arbeitnehmenden und ihren Arbeitgebern, während das kollektive Arbeitsrecht es den Arbeitnehmenden und Arbeitgebern ermöglicht, grundsätzlich die Konditionen von Beschäftigungsverhältnissen zu vereinbaren. Diese Aufgabe übernehmen bspw. Gewerkschaften auf der einen und Arbeitgeberverbände auf der anderen Seite.
Das Versicherungsrecht kommt bei Streitigkeiten zwischen Privatpersonen und Versicherungsanbietern zu tragen. Allerdings sind verpflichtende Versicherungen, für die keine Versicherungsfreiheit besteht. Ausnahme sind nur die Sozialversicherungen, welche (wenn keine Versicherungsfreiheit besteht,) zum öffentlichen Recht gehören. Ein Anwalt für Versicherungsrecht wird typischerweise dann eingeschaltet, wenn eine Versicherung für einen entstandenen Schaden nicht aufkommt.
Das Mietrecht regelt die Rechtsbeziehung zwischen Mieter und Vermieter und gibt den rechtlichen Rahmen für Mietverhältnisse vor. Gegen die Zahlung einer vereinbarten Miete überlässt der Vermieter dem Mieter dabei eine Mietsache, womit verschiedene Ansprüche und Forderungen einhergehen.
Neben dem Gewerbemietrecht gibt es für das Wohnmietrecht gesonderte Regelungen, die bei Streitigkeiten zwischen Vermieter und Mieter greifen. Diese können beispielsweise die Kündigung des Mietverhältnisses, Mängel der Mietsache, Betriebskosten, Mieterhöhungen oder Untermieten betreffen.
Zivilrechtliche Verfahren werden stets vor den Gerichten der ordentlichen Gerichtsbarkeit durchgesetzt. Die wichtigsten Richtlinien zum formalen Ablauf der Rechtsdurchsetzung sind in der Zivilprozessordnung (ZPO) geregelt. Das Zivilrecht wird von den Rechtssubjekten selbst verwaltet, die Betroffenen müssen ihre zivilrechtlichen Ansprüche also selbst geltend machen. Im Zivilrecht gilt als wichtigster Verfahrensgrundsatz die Dispositionsmaxime. Diese besagt, dass es anders als im Strafverfahren zur Entscheidung der Parteien überlassen bleibt, ob sie Klage erheben wollen oder nicht.
Ein Zivilverfahren wird stets durch die Einreichung einer Klageschrift durch den Kläger eingeleitet. Kann der Kläger seinen vom Beklagten bestrittenen Rechtsanspruch beweisen, erhält er einen Vollstreckungstitel.
Der Hauptunterschied zwischen Zivilrecht und Strafrecht liegt im Rechtsverhältnis der beteiligten Parteien. Im Zivilrecht stehen sich stets zwei Privatrechtssubjekte, also natürliche oder juristische Personen, gegenüber, zwischen denen kein Über-Unterordnungsverhältnis existiert. Es regelt die Rechtsbeziehung zwischen verschiedenen Privatrechtssubjekten und soll diese vor Rechtsverstößen schützen. Das Strafrecht hingegen bestraft kriminelles Handeln, wobei der Staat als übergeordneter Hoheitsträger einem Privatrechtssubjekt gegenübersteht und von Amts wegen Anklage erheben muss, sofern hinreichender Tatverdacht besteht.
Aus strafrechtlich relevanten Tatbeständen können sich allerdings auch zivilrechtliche Ansprüche ergeben. Zum Beispiel kann eine vorsätzliche Sachbeschädigung (zum Beispiel das Zerkratzen eines fremden Autos) sowohl strafrechtlich nach § 303 StGB verfolgt werden und gleichzeitig zivilrechtlich einen Schadensersatzanspruch begründen. Dies ist beispielsweise mit einem sogenannten Adhäsionsverfahren möglich.