Unbefristeter Arbeitsvertrag

Unbefristeter Arbeitsvertrag

Inhaltsverzeichnis

Was ist ein unbefristeter Arbeitsvertrag?

Ein unbefristeter Arbeitsvertrag ist ein Arbeitsvertrag, der auf unbestimmte Zeit geschlossen wird. Das Arbeitsverhältnis endet also nicht automatisch durch eine vereinbarte Befristung oder einen sonstigen Zeitablauf. 

In der Regel werden Arbeitsverhältnisse ohne Befristung geschlossen. Befristete Arbeitsverhältnisse dürfen nur unter Einhaltung bestimmter Voraussetzungen geschlossen werden. Während bei befristeten Arbeitsverträgen die Anstellung zu einem bestimmten Zeitpunkt endet, bleibt das unbefristete Arbeitsverhältnis bestehen, bis es vom Arbeitnehmer oder Arbeitgeber gekündigt wird.

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Kündigungsfrist bei unbefristetem Arbeitsvertrag

Die gesetzlichen Kündigungsfristen für einen unbefristeten Arbeitsvertrag sind für den Arbeitgeber umso länger, je länger das Arbeitsverhältnis bereits besteht.

Ist nicht anderes im Arbeits- oder Tarifvertrag vereinbart, gelten folgende Kündigungsfristen:

Dauer des Arbeitsverhältnisses Kündigungsfrist
Probezeit (0 bis 6 Monate) 2 Wochen zu jedem beliebigen Tag
7 Monate bis 2 Jahre 4 Wochen zum 15. oder zum Ende des Kalendermonats
2 Jahre 1 Monat zum Monatsende
5 Jahre 2 Monate zum Monatsende
8 Jahre 3 Monate zum Monatsende
10 Jahre 4 Monate zum Monatsende
12 Jahre 5 Monate zum Monatsende
15 Jahre 6 Monate zum Monatsende
20 Jahre 7 Monate zum Monatsende

Die Kündigungsfrist für Arbeitnehmer beträgt grundsätzlich vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines KalendermonatsKalendermonats – außer im Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag ist etwas Abweichendes geregelt.

Welche Vor- und Nachteile hat ein unbefristeter Arbeitsvertrag?

Ein unbefristeter Arbeitsvertrag hat sowohl Vorteile als auch Nachteile. Dazu zählen unter anderem:

Unbefristeter Arbeitsvertrag: Vor- und Nachteile
Unbefristeter Arbeitsvertrag: Vor- und Nachteile

Vorteile des unbefristeten Arbeitsvertrags für Arbeitnehmer

  1. Langfristige Sicherheit: Ein unbefristeter Arbeitsvertrag bietet den Arbeitnehmern eine langfristige Planungssicherheit, da das Arbeitsverhältnis nicht nach einigen Monaten endet.
  2. Kündigungsschutz: Arbeitnehmer mit einem unbefristeten Arbeitsvertrag profitieren von einem sehr guten Kündigungsschutz.
  3. Mutterschutz und Elternzeit: Mutterschutz und Elternzeit können voll ausgeschöpft werden, wenn das Arbeitsverhältnis nicht befristet ist. Währenddessen enden Elternzeit und Mutterschutz automatisch, wenn der befristete Arbeitsvertrag ausläuft.

Nachteile eines unbefristeten Arbeitsvertrags für Arbeitnehmer

  1. Kündigungsfristen: Auch der Angestellte ist an die Kündigungsfristen gebunden. Das heißt, wer eine neue Stelle gefunden hat, muss möglicherweise noch mehrere Monate im alten Arbeitsverhältnis bleiben, bis ein Wechsel möglich ist. 
  2. Verhandlung: Will der Arbeitgeber den Angestellten zum Ende eines befristeten Arbeitsverhältnis weiterhin beschäftigen, ist dieser in einer guten Verhandlungsposition, die Vertragsbedingungen wie Gehalt oder Urlaubstage zu den eigenen Gunsten zu verhandeln.
  3. Sperrzeit des Arbeitslosengelds: Arbeitnehmer, die einen Arbeitsvertrag ohne Befristung selbst kündigen, müssen mit einer Sperrzeit des Arbeitslosengelds rechnen. Am Ende des befristeten Arbeitsvertrages besteht in der Regel automatisch Anspruch auf Leistungen der Agentur für Arbeit. 

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Wer hat Anspruch auf einen unbefristeten Arbeitsvertrag?

Grundsätzlich kann jeder Arbeitnehmer einen unbefristeten Arbeitsvertrag erhalten. Es gibt jedoch bestimmte Situationen, in denen Arbeitnehmer Anspruch auf ein unbefristetes Arbeitsverhältnis haben. Hauptsächlich dann, wenn kein sachlicher Grund für eine Befristung des Arbeitsverhältnisses vorliegt oder wenn die Befristung länger als zwei Jahre geht (beziehungsweise vier bei frisch gegründeten Unternehmen oder fünf Jahre bei älteren Arbeitnehmern). Wurde zu Unrecht ein nur befristeter Arbeitsvertrag geschlossen, kann auf Entfristung des Arbeitsverhältnisses geklagt werden.

Kann ein unbefristeter Arbeitsvertrag einfach gekündigt werden?

Nach Ablauf der Probezeit kann der Arbeitgeber den unbefristeten Arbeitsvertrag nur unter bestimmten Bedingungen kündigen. Diese Bedingungen können betriebsbedingt, verhaltensbedingt oder personenbedingt sein.

  • Betriebsbedingte Kündigung: Zum Beispiel die Schließung einer Abteilung.
  • Verhaltensbedingte Kündigung: Zum Beispiel andauernde Arbeitsverweigerung.
  • Personenbedingte Kündigung: Zum Beispiel eine langfristige Erkrankung des Mitarbeiters.

Ein Arbeitsvertrag ohne Befristung ist nur in wenigen Fällen vom Arbeitgeber kündbar. Arbeitnehmer genießen nach dem deutschen Arbeitsrecht einen umfangreichen Kündigungsschutz. Angestellte, die eine Kündigung erhalten haben, sollten diese unbedingt prüfen lassen, um das Arbeitsverhältnis fortzuführen oder eine Abfindung zu erhalten. 

Abfindung bei Beendigung des Arbeitsvertrags

Üblicherweise wird eine Abfindung gezahlt, wenn der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis unrechtmäßig beendet und eine Kündigungsschutzklage vermeiden will. Die Abfindung dient als Kompensation für die Nachteile, die mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses einhergehen, insbesondere den Verlust des Arbeitsplatzes. Obwohl es nach deutschem Recht keinen generellen Anspruch auf eine Abfindung gibt, kann der Arbeitnehmer unter bestimmten Bedingungen bei der Auflösung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber eine Abfindung erhalten.

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