Gesetzliche Kündigungsfrist im Arbeitsrecht

Gesetzliche Kündigungsfrist im Arbeitsrecht

Inhalt:

Was ist eine Kündigungsfrist im Arbeitsrecht?

Zu wann ein Arbeitsverhältnis gekündigt werden kann, bestimmt sich durch die Kündigungsfristen. Diese sind zuallererst im Gesetz zu finden, in § 622 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Aber auch im Arbeitsvertrag oder in einem Tarifvertrag sind Regelungen zu den Fristen zu finden. Die entsprechende Kündigungsfrist ist beispielsweise sehr wichtig für den Bezug von Arbeitslosengeld oder bei Beginn eines neuen Arbeitsverhältnisses.

BGB § 622: Kündigungsfristen bei Arbeitsverhältnissen
(1) Das Arbeitsverhältnis eines Arbeiters oder eines Angestellten (Arbeitnehmers) kann mit einer Frist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden.


Nur eine außerordentliche Kündigung kann mit sofortiger Wirkung erklärt werden. Außerordentliche Kündigungen unterliegen strengen gesetzlichen Voraussetzungen, unter anderem ist ein sogenannter “wichtiger Grund” erforderlich. Die meisten Kündigungen sind daher fristgebundene ordentliche Kündigungen.

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Gesetzliche Kündigungsfristen

Für die gesetzliche Kündigungsfristen gilt grundsätzlich: Je länger das Arbeitsverhältnis andauert, desto länger die Kündigungsfrist.

Zeitstrahl mit den gesetzlichen Kündigungsfristen in Deutschland (Stand: 2024)
Gesetzliche Kündigungsfrist (bei ordentlicher Kündigung)

Gesetzliche Kündigungsfrist bei einem Arbeitsverhältnis unter 2 Jahren

Dauert das Arbeitsverhältnis weniger als zwei Jahre an, liegt die gesetzliche Kündigungsfrist bei 4 Wochen zum. 15. des Monats oder zum Ende des Monats. Sowohl für den Arbeitnehmer als auch für den Arbeitgeber gilt während der Probezeit, die maximal 6 Monate andauern darf, eine Kündigungsfrist von zwei Wochen. Die Kündigungsfrist in der Probezeit gelten auch für Arbeitnehmer mit Schwerbehinderung.

Gesetzliche Kündigungsfrist bei einem Arbeitsverhältnis von 2 Jahren

Geht das Anstellungsverhältnis mehr als zwei Jahre aber kürzer als fünf Jahre, beträgt die Kündigungsfrist einen Monat zum Ende eines Kalendermonats.

Gesetzliche Kündigungsfrist nach 5 Jahren

Die Kündigungsfrist liegt bei 2 Monaten zum Ende eines Kalendermonats, wenn sich das Arbeitsverhältnis über einen Zeitraum von mindestens fünf Jahren erstreckt.

Gesetzliche Kündigungsfrist bei einem Arbeitsverhältnis von 8 Jahren

Für eine Kündigung durch den Arbeitgeber beträgt die Kündigungsfrist drei Monate zum Ende eines Kalendermonats.

Gesetzliche Kündigungsfrist bei einem Arbeitsverhältnis von 10 Jahren

Dauert ein Arbeitsverhältnis bereits zehn Jahre, so ist eine gesetzliche Kündigungsfrist von 4 Monaten zum Monatsende zu berücksichtigen.

Gesetzliche Kündigungsfrist nach 12 Jahren

Für eine Kündigung durch den Arbeitgeber beträgt die Kündigungsfrist 5 Monate zum Ende eines Kalendermonats, wenn die Betriebszugehörigkeit 12 Jahre beträgt.

Gesetzliche Kündigungsfrist bei einem Arbeitsverhältnis von 15 Jahren

Die Kündigungsfrist beträgt sechs Monate zum Ende eines Kalendermonats, wenn der Arbeitnehmer schon mehr als 15 Jahre im Betrieb angestellt ist.

Gesetzliche Kündigungsfrist nach 20 oder mehr Jahren

Für eine Kündigung durch den Arbeitgeber beträgt die Kündigungsfrist 7 Monate zum Ende eines Kalendermonats.

Kündigungsfrist berechnen

Wie die Kündigungsfrist berechnet werden kann, verdeutlicht folgendes Beispiel:

  • Am 1. Oktober erhält der Arbeitnehmer B. die Kündigung. Ab Zugang der Kündigung beginnt die Fristberechnung.
  • Das Arbeitsverhältnis von B. besteht seit 1,5 Jahren. Demnach ist eine Kündigungsfrist von vier Wochen zu berücksichtigen.
  • Eine Kündigung ist demnach frühestens zum 31. Oktober möglich.

Kündigungsfrist im Arbeitsvertrag

Meist findet sich in einem Arbeitsvertrag lediglich der Hinweis auf die gesetzlichen Kündigungsfristen. Durch den Arbeitsvertrag können die gesetzlichen Fristen nicht einfach verkürzt werden, aber die gesetzlichen Kündigungsfristen können durch Arbeitsvertrag verlängert werden. Danach kann beispielsweise für beide Parteien eine Kündigungsfrist von 3 Monaten vereinbart werden. Die Kündigungsfrist für den Arbeitnehmer darf in keinem Fall länger sein, als die des Arbeitgebers.

Kündigungsfrist im Tarifvertrag

Einzig durch Tarifvertrag kann die gesetzliche Kündigungsfrist verkürzt werden. Ob ein Tarifvertrag Anwendung findet, ist in aller Regel im Arbeitsvertrag geregelt. Aber auch ein allgemeinverbindlicher Tarifvertrag kann für bestimmte Branchen immer Anwendung finden, beispielsweise im Friseurhandwerk oder im Maler- und Lackierhandwerk.Unbedingt beachten: Lassen sich im Arbeitsvertrag, sowie im Tarifvertrag unterschiedliche Kündigungsfristen finden, so gilt für den Arbeitnehmer nach dem Günstigkeitsprinzip diejenige Frist, die für ihn günstiger (also besser) ist.

Die wichtigsten Ausnahmen bei Kündigungsfristen

1.) Kündigungsfristen im Kleinbetrieb

Arbeiten in einem Unternehmen weniger als zwanzig Arbeitnehmer, so kann eine Kündigungsfrist von vier Wochen im Arbeitsvertrag geregelt sein. Dann spricht man von sogenannten Kleinbetrieben. In diesem besonderen Fall kann die gesetzliche Kündigungsfrist verkürzt werden.

2.) Kündigungsfristen bei Insolvenz

Auch im Falle einer Insolvenz, kann der Insolvenzverwalter den Arbeitnehmern mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende kündigen, außer es ist eine kürzere Kündigungsfrist zu berücksichtigen.

3.) Übermäßig lange Kündigungsfristen

Übermäßig lange Kündigungsfristen von beispielsweise mehreren Jahren, sind in aller Regel unwirksam. Dem Arbeitnehmer soll so mehr Flexibilität bei einem Arbeitgeberwechsel ermöglicht werden. Besteht das Arbeitsverhältnis noch keine 2 Jahre, so kann mit einer Frist von vier Wochen zum 15. eines Monats oder zum Monatsende gekündigt werden.

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