Scheidung einreichen – So geht's

Scheidung einreichen – So geht's

Inhalt:

Ablauf einer Scheidung

1. Trennungsjahr

In Deutschland ist eine Scheidung in der Regel erst möglich, wenn ein Trennungsjahr eingehalten wurde. Das bedeutet, dass beide Ehepartner mindestens ein Jahr lang getrennt leben müssen, bevor die Scheidung beantragt werden kann.

2. Rechtsanwalt suchen

Jeder Ehepartner sollte einen eigenen Rechtsanwalt suchen, um seine Interessen zu vertreten. Ein Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Familienrecht ist in solchen Fällen am besten geeignet. Der Anwalt wird den Scheidungsantrag vorbereiten und einreichen.

3. Scheidungsantrag einreichen

Der Scheidungsantrag wird beim zuständigen Familiengericht eingereicht. Zuständig ist in der Regel das Amtsgericht, in dessen Bezirk der letzte gemeinsame Wohnsitz der Ehepartner liegt. Der Antrag enthält Informationen über die Ehepartner, die Ehe selbst und den Scheidungsgrund.

4. Gerichtliche Anhörung

Nach Einreichung des Scheidungsantrags setzt das Gericht einen Termin für eine Anhörung fest. Bei dieser Anhörung werden die Scheidungsgründe erläutert und gegebenenfalls weitere Fragen geklärt. In der Regel ist es erforderlich, dass beide Ehepartner persönlich anwesend sind.

5. Scheidungsurteil

Wenn das Gericht überzeugt ist, dass die Ehe gescheitert ist und alle erforderlichen Informationen vorliegen, wird ein Scheidungsurteil erlassen. Das Urteil legt die rechtlichen Folgen der Scheidung fest, wie beispielsweise den Unterhalt und das Sorgerecht für gemeinsame Kinder.

Scheidung einreichen in 5 Schritten
Einreichung der Scheidung


Es ist wichtig zu beachten, dass dies nur eine allgemeine Anleitung ist und dass sich der genaue Ablauf je nach individueller Situation unterscheiden kann.

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Was muss bei einer Scheidung noch unbedingt beachtet werden?

Rechtlich müssen bei einer Scheidung die Verteilung der Ehewohnung und der Haushaltsgegenstände geregelt werden. Bei gemeinsamen Kindern müssen außerdem das Sorgerecht, das Umgangsrecht und der Kindesunterhalt geregelt werden. Auch Finanz- und Bankangelegenheiten müssen bei der Scheidung beachtet werden.

Welcher Anwalt ist für Scheidungen zuständig?

In Deutschland wird für die Einreichung eines Scheidungsantrags ein Anwalt für Familienrecht oder ein Fachanwalt für Familienrecht benötigt. Bei einer einvernehmlichen Auflösung der Ehe genügt ein Anwalt für beide Partner. Rein formell wird er dabei aber nur von einem Ehepartner mandatiert, der andere bleibt formell unvertreten. Da es aber keine widerstreitenden Interessen gibt und der unvertretene Ehepartner nur der Scheidung zustimmt, braucht er auch keinen zweiten Anwalt. Sobald es jedoch einen Interessenkonflikt gibt, benötigt er vor Gericht einen eigenen Rechtsanwalt.

Bei nicht-einvernehmlichen Scheidungen muss jeweils ein Anwalt für Familienrecht einen der beiden Partner vertreten. Eine Scheidung ohne Anwalt ist nicht möglich.

Alternativ kann aber auch ein Mediator zwischen beiden Ehepartnern vermitteln, damit die Scheidung möglichst nicht streitig wird. Das Ziel der Mediation ist es eine außergerichtliche Einigung zu finden und gemeinsam eine Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung zu erarbeiten.

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Kosten einer Scheidung

Die Scheidungskosten hängen von einer Vielzahl von Faktoren ab, beispielsweise dem Vermögen, dem Einkommen oder der Anzahl der Kinder. Aber auch die Einvernehmlichkeit der Partner wirkt sich auf die Kosten bei einer Scheidung aus. Wenn um viele Details gestritten wird, steigen die Ausgaben für Anwälte und Gericht. Für Mandanten mit wenig finanziellen Mitteln gibt es aber auch die Möglichkeit, einen Antrag auf Prozesskostenhilfe für die Scheidung zu stellen.

Wann kann man die Scheidung einreichen?

Ein Jahr lang, während des sogenannten "Trennungsjahrs", darf zwischen den (Ex-)Eheleuten nur unter bestimmten Voraussetzungen eine wirtschaftliche oder häusliche Gemeinschaft bestehen. Das Trennungsjahr läuft in häuslicher Gemeinschaft nur weiter, wenn ein Jahr lang kein Versöhnungsversuch unternommen wird, mit dem Ziel, dass man es nochmal "versuchen will".

In diesem Zeitraum hat der Partner mit einem geringeren Gehalt Anspruch auf Trennungsunterhalt, erst anschließend kann die Scheidung eingereicht werden. In Ausnahmen können sich Paare aber auch ohne Trennungsjahr scheiden lassen. Dann muss nachgewiesen werden, warum es sich um einen Härtefall handelt und die Fortführung der Ehe objektiv unzumutbar ist.

Wie kann mir Hopkins bei einer Scheidung helfen?

Bei Hopkins können wir für Sie einschätzen, mit welchen Scheidungskosten Sie rechnen müssen, welche Fallstricke es gibt und worauf Sie achten müssen. Bei Mandatierung stellen wir für Sie den Scheidungsantrag, begleiten Sie rechtlich beim Scheidungsbeschluss vor Gericht und legen bei Bedarf die entsprechenden Rechtsmittel ein. Selbstverständlich bietet Hopkins auch den Entwurf einer Scheidungsfolgenvereibarung gemeinsam mit den Eheleuten an.

Sollten durch die Eheauflösung über das Familienrecht hinaus weitere Rechtsgebiete beeinflusst sein, beispielsweise bei Änderung der Steuerklassen oder Anspruch auf Sozialleistungen, stehen Ihnen Hopkins Rechtsanwälte selbstverständlich auch gerne zur Seite.

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