Berliner Testament: Definition, Änderungen und Nachteile

Berliner Testament: Definition, Änderungen und Nachteile

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Das Berliner Testament ist eine besondere Form des gemeinschaftlichen Testaments. Dieses Testament ermöglicht Eheleuten oder eingetragenen Lebenspartnern, sich gegenseitig als Alleinerben einzusetzen und gleichzeitig ihren Nachlass für den Todesfall des zuletzt Verstorbenen festzulegen. In diesem Artikel erklären wir alles, was Sie über das Berliner Testament wissen sollten.

Was ist das Berliner Testament?

Das Berliner Testament ist eine spezielle Form eines Testaments, die sich besonders für Ehepaare oder Paare in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft eignet. Bei dieser Testamentsform setzen sich die Partner gegenseitig als Erben ein. Hierbei kann zwischen zwei Varianten gewählt werden: der überlebende Partner kann entweder als Vollerbe oder als Vorerbe eingesetzt werden. 

Als Vollerbe erbt der überlebende Partner das gesamte Vermögen und kann frei darüber verfügen. Als Vorerbe hingegen erhält der Partner lediglich ein sogenanntes Nießbrauchsrecht, das ihm ermöglicht, das Erbe zu nutzen und davon zu profitieren, jedoch ohne das Erbe selbst ohne Zustimmung des Nacherbens veräußern oder belasten zu können. Einzige Ausnahme ist, wenn der Vorerbe testamentarisch oder erbvertraglich (bezüglich bestimmter Nachlassgegenstände) befreit wurde. Das Erbe geht erst nach dem Tod des überlebenden Partners an die weiteren Erben über.

Kinder im Berliner Testament

Das Berliner Testament ist besonders bei Ehepaaren mit Kindern beliebt, da es die Absicherung des Partners und die Weitergabe des Vermögens an die gemeinsamen Kinder vereint.

Hierfür werden die Kinder entweder als Schlusserben oder Nacherben eingesetzt. Als Schlusserben erben die Kinder das Vermögen erst nach dem Tod des überlebenden Partners. Wird hingegen die Variante mit Nacherben gewählt, erben die Kinder das Vermögen zwar direkt nach dem Tod des erstversterbenden Partners, jedoch nur unter der Bedingung, dass der überlebende Partner zuvor verstorben ist.

Wichtig zu beachten ist, dass das Berliner Testament nicht rückgängig gemacht werden kann, es sei denn, beide Partner stimmen dem zu. Zudem sollten die Steuerfolgen und auch die Auswirkungen auf mögliche Pflichtteilsansprüche der Kinder bei der Erstellung des Testaments berücksichtigt werden.

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Welche Arten des Berliner Testaments gibt es?

Einheitslösung mit Vollerbschaft 

Bei der Einheitslösung des Berliner Testaments setzen sich beide Partner gegenseitig als alleinige Vollerben ein und es werden ein oder mehrere Schlusserben benannt. Wenn einer der Partner stirbt, erbt der Verbleibende alles und kann frei über den gesamten Nachlass verfügen. Das heißt, er kann den Nachlass alleine und ohne Einschränkungen verwalten, nutzen oder auch veräußern. Wenn beide Partner gestorben sind, erben die im Testament benannten Schlusserben. Vorteil der Einheitslösung ist, dass sie relativ unkompliziert ist und der länger lebende Partner finanziell abgesichert ist. 

Trennungslösung mit Vorerbschaft 

Setzen sich beide Partner im Rahmen des Berliner Testaments gegenseitig als Vorerben ein, spricht man von einer Trennungslösung. Außerdem werden ein oder mehrere Nacherben benannt, häufig sind das gemeinsame Kinder des Paares. Wenn einer der beiden Partner stirbt, erbt der andere zwar das Vermögen, darf allerdings nur eingeschränkt über dieses Vermögen verfügen. Denn der Vorerbe verfügt nur über die aus dem Nachlass entstehenden Erträge, wie zum Beispiel Zinsen aus Sparkonten, Mietzahlungen von vermieteten Immobilien oder aus der Wertsteigerung von Anlagevermögen. Der Vorerbe nimmt damit quasi die Funktion eines Treuhänder ein. Sind beide Partner verstorben, erben die ernannten Nacherben und können uneingeschränkt über den Nachlass verfügen. Die Trennungslösung ist vergleichsweise komplizierter und kann in bestimmten Fällen zu steuerlichen Nachteilen führen.

Vergleich zwischen Einheitslösung mit Vollerbschaft und Trennungslösung mit Vorerbschaft
Welche Arten des Berliner Testaments gibt es?

Vor- und Nachteile eines Berliner Testaments

Vorteile: 

  • Absicherung des Partners: Der überlebende Ehepartner oder Lebenspartner wird als Alleinerbe eingesetzt und ist somit finanziell abgesichert. 
  • Weitergabe des Vermögens an die Kinder: Das Vermögen wird nach dem Tod beider Partner an die gemeinsamen Kinder weitergegeben.
  • Stiefkinder können erben: Stiefkinder können mit in die Erbfolge einbezogen werden, was bei der gesetzlichen Erbfolge nicht der Fall ist.
  • Testamentarische Gestaltungsmöglichkeiten: Es können auch Regelungen getroffen werden, die über die gesetzlichen Erbfolgen hinausgehen.

Nachteile:

  • Steuerliche Nachteile: die Freibeträge der Kinder werden nicht ausgenutzt.
  • Keine Berücksichtigung anderer Erben: Personen, die nicht im Testament bedacht wurden und keinen Anspruch auf einen Pflichtteil haben, gehen leer aus.
  • Keine Anpassungsmöglichkeiten: Das Testament kann nach dem Tod des ersten Partners nicht mehr angepasst werden. Es kann lediglich angefochten werden, wenn plötzlich ein Pflichtteilsberechtigter da ist, der bei der Errichtung des Testaments noch nicht existierte.

Wann erben Kinder bei einem Berliner Testament?

Kinder des Paares haben beim Berliner Testament unabhängig Anspruch auf Pflichtteil unabhängig vom restlichen Nachlass. Das Pflichtteilsrecht der Kinder wird vom Berliner Testament nicht berührt. 

Kann man ein Berliner Testament ändern?

Das Berliner Testament kann nur gemeinsam geändert werden und auch nur gemeinsam widerrufen werden. Nach dem Tod einer der beiden Partner ist eine Änderung im Testament nur dann möglich, wenn dies explizit vereinbart wurde oder ein Anfechtungsgrund besteht.

Fazit: Wann lohnt sich ein Berliner Testament?

Ein Berliner Testament kann sich insbesondere für Ehepaare oder eingetragene Lebenspartner mit gemeinsamem Vermögen lohnen, die sich gegenseitig absichern möchten. Durch die gegenseitige Einsetzung als Erben wird sichergestellt, dass im Todesfall eines Partners der überlebende Partner das gemeinsame Vermögen erhält. Das kann beispielsweise sinnvoll sein, wenn der überlebende Partner auf das Vermögen angewiesen ist, um seinen Lebensstandard halten zu können.

Ein weiterer Vorteil des Berliner Testaments ist, dass es eine einfache und kostengünstige Möglichkeit bietet, die Erbfolge zu regeln. Insbesondere im Vergleich zu anderen Formen der gemeinschaftlichen Testamentsgestaltung, wie dem Ehegattentestament oder dem Behindertentestament, ist das Berliner Testament vergleichsweise einfach zu errichten und kann ohne Notar erstellt werden.

Allerdings gibt es auch Situationen, in denen ein Berliner Testament nicht empfehlenswert ist. Wenn beispielsweise einer der Partner Kinder aus einer früheren Beziehung hat, kann es sinnvoller sein, statt des Berliner Testaments eine andere Testamentsform oder eine modifizierte Form des Berliner Testaments zu wählen, um die Interessen aller Beteiligten zu berücksichtigen.

Grundsätzlich hängt die Frage, ob sich ein Berliner Testament lohnt, immer von den individuellen Umständen ab und sollte sorgfältig geprüft werden. Hierbei kann es hilfreich sein, sich von einem Anwalt oder einem Notar beraten zu lassen.

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