Scheidungsfolgenvereinbarung

Scheidungsfolgenvereinbarung

Inhalt:

Was ist eine Scheidungsfolgenvereinbarung?

Eine Scheidungsfolgenvereinbarung, auch Trennungsvereinbarung genannt, wird nach der Trennung erstellt, um zu regeln, was mit Vermögen, Hausrat und Immobilien passiert. Bei gemeinsamen Kindern kann auch das Umgangs- und Sorgerecht geregelt werden.

Die Scheidungsfolgenvereinbarung wird entweder wirksam, wenn sie notariell beurkundet wird oder (nach § 127a BGB), wenn das Familiengericht die Vereinbarung in einem gerichtlichen Vergleich anerkennt und protokolliert.

Wenn keine Scheidungsfolgenvereinbarung existiert, trifft das Familiengericht die relevanten Entscheidungen. Das führt nicht nur oft zu Unstimmigkeiten, sondern verlängert auch den Scheidungsprozess und lässt die Scheidungskosten steigen.

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Muster für eine Scheidungsfolgenvereinbarung

Muster für Scheidungsfolgenvereinbarung sind mit Vorsicht zu genießen, da sie mit großer Wahrscheinlichkeit nicht die individuelle Scheidungssituation abbilden können. Ein weiterer Nachteil der allgemeinen Mustervereinbarung ist, dass diese nicht unbedingt rechtssicher sind. 

Nichtsdestotrotz kann eine formularmäßige Scheidungsfolgenvereinbarung dabei helfen, sich auf den Termin mit dem Anwalt vorzubereiten und sich im voraus Gedanken zu den einzelnen Punkten zu machen.

Inhalt der  Scheidungsfolgenvereinbarung

Folgende Punkte können Teil einer Scheidungsvereinbarung sein

Liste Scheidungsvereinbarung
Diese Punkte können Teil einer Scheidungsvereinbarung sein

Formvorgaben

Die Scheidungsfolgenvereinbarung sollte schriftlich festgehalten werden, auch wenn die Schriftform nicht unbedingt erforderlich ist. Theoretisch kann eine Scheidungsfolgenvereinbarung also auch mündlich vereinbart werden. Davon ist aber abzuraten, da sich die vereinbarten Punkte im Streitfall nicht nachweisen lassen.

Muss ich die Scheidungsfolgenvereinbarung notariell beurkunden lassen?

Ob Sie mit der Scheidungsfolgenvereinbarung zum Notar müssen, hängt davon ab, was Sie darin vereinbaren. Wenn Sie lediglich festlegen, wer das Mobiliar bekommt und wer das Auto behalten darf, müssen Sie das formlose Schriftstück nicht notariell beurkunden lassen.

Notarielle Beurkundung notwendig

Die Scheidungsfolgenvereinbarung muss in folgenden Fällen notariell beurkundet werden: 

  • Wenn ein Zugewinnausgleich vereinbart wird.
  • Bei Regelungen zum nachehelichen Unterhalts.
  • Wenn ein Versorgungsausgleich Teil der Vereinbarung ist.
  • Auch bei der Übertragung von Immobilieneigentum muss die Scheidungsfolgenvereinbarung notariell beurkundet werden.
  • Wenn ein Pflichtteilsverzicht oder Erbverzicht Bestandteil der Scheidungsvereinbarung ist. 

Entscheidungen zu diesen Aspekten haben gravierende Folgen und sind von Laien kaum im vollen Umfang einzuschätzen – zumal eine Scheidung auch immer mit starken Emotionen einhergeht. Deshalb ist die notarielle Beurkundung bei diesen Punkten unerlässlich.

Hinweis zu Erb- und Pflichtteilsansprüchen

Ansprüche, die Erbteile und Pflichtteile betreffen, verfallen automatisch, sobald die Scheidung vollständig vollzogen ist. Bis zu diesem Zeitpunkt, also während des Trennungsjahres, bestehen diese Ansprüche weiterhin. Nur durch eine entsprechende Klausel in der Scheidungsfolgenvereinbarung können die erbrechtlichen Ansprüche schon mit dem Trennungsjahr entfallen.

Sonderfall: Übertragung einer Immobilie

Soll bei der Scheidung eine Immobilie übertragen werden, muss neben der notariellen Beurkundung noch weiteres beachtet werden. Vor allem Wohneigentum, das noch nicht vollständig abbezahlt wurde, kann im Scheidungsfall für Uneinigkeiten sorgen.

  • Wer die Immobilie behält, übernimmt den Kredit im Regelfall.
  • Wenn der Kredit bisher auf beide (Ex-)Ehepartner läuft, muss die Bank zustimmen, dass einer der aus dem Kredit austritt und aus der damit verbundenen Haftung entlassen wird.
  • Stimmt die Bank nicht zu, sind weiterhin beide Vertragspartner haftbar. 
  • In der Regel muss der Partner, der die Immobilie behält, den anderen für den Wertverlust auszahlen.

Eine Klausel zur Vollstreckungsunterwerfung legt die Vereinbarungen zur gemeinsamen Immobilie genau fest und führt bei Nicht-Einhalten zur sofortigen Zwangsvollstreckung. 

Folgende Fragen werden genau geklärt:

  • Wer muss ausziehen?
  • Bis wann muss der Auszug aus der Immobilie stattfinden?
  • Wer muss eine Ausgleichszahlung leisten?
  • Bis wann muss die Ausgleichszahlung geleistet werden?

Benötige ich für die Scheidungsfolgenvereinbarung einen Anwalt?

Um eine Scheidungsfolgenvereinbarung abzuschließen, wird nicht zwingend ein Anwalt benötigt. Dennoch ist es beim Großteil der Scheidungen sinnvoll, einen Anwalt zu konsultieren. Immer wieder kommt es vor, dass Scheidungsvereinbarungen, die ohne rechtliche Beratung geschlossen wurden, ungültig sind und sich anfechten lassen.

Kosten der Scheidungsfolgenvereinbarung

In den meisten Fällen sind Scheidungsfolgenvereinbarungen mit Kosten verbunden. Wenn weder Anwalt noch Notar hinzugezogen werden, kann die Scheidungsfolgenvereinbarung aber theoretisch auch 0,00 € kosten.

Die genaue Höhe der Kosten für die Scheidungsfolgenvereinbarung orientiert sich am Verfahrenswert – in diesem Fall dem vorhandenen Vermögen und dem Umgang der zu regelnden Folgen.

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