Scheidung einreichen ohne Trennungsjahr

Scheidung einreichen ohne Trennungsjahr

Inhaltsverzeichnis

Scheidung ohne Trennungsjahr

Die Scheidung in Deutschland ist in der Regel an die Einhaltung eines Trennungsjahres gebunden, es sei denn, es liegen Härtefälle vor, die eine sogenannte Blitzscheidung oder Härtefallscheidung ermöglichen.

Härtefallscheidung

Das Trennungsjahr ist in Deutschland eine wesentliche Voraussetzung für eine Scheidung (§ 1565 BGB). Das Ehepaar muss mindestens ein Jahr getrennt leben, bevor die Scheidung eingereicht werden kann. Eine Scheidung ohne Trennungsjahr ist nur in Ausnahmefällen möglich, wenn die Fortsetzung der Ehe für einen der Eheleute eine unzumutbare Härte darstellt, die in der Person des anderen Ehepartners begründet ist. In diesem Fall kann die Scheidung auch ohne dass die Trennungszeit abgelaufen ist, beantragt werden.

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Blitzscheidung

Die Bezeichnung "Blitzscheidung" kann irreführend sein, da eine Scheidung in Deutschland nicht innerhalb einer Sekunde aufgelöst wird. Die rechtlichen Grundlagen müssen dennoch eingehalten werden. 

Gründe für eine Scheidung ohne Trennungsjahr 

Damit eine Ehe ohne Ablauf des Trennungsjahres geschieden werden kann, müssen konkrete Härtegründe vorliegen und nachgewiesen werden können. Dabei spielen sowohl die Art des Grundes, die Häufigkeit als auch die persönlichen Umstände eine Rolle. Am Ende entscheiden die Familiengerichte immer den individuellen Einzelfall.

Aus der Rechtsprechung lassen sich Gründe ableiten, die regelmäßig zu einer Härtefallscheidung führen und eine Scheidung ohne Trennungszeit möglich machen:

Blitzscheidung: in diesen Fällen ist eine Scheidung ohne Trennugnsjahr möglich
Mögliche Gründe für eine Härtefall-Scheidung

Ablauf einer Scheidung ohne Trennungsjahr

Der Prozess ähnelt dem einer normalen Scheidung, erfordert jedoch keine vorherige Trennungsphase. Das heißt, die Scheidung wird direkt durch einen Anwalt beim zuständigen Gericht eingereicht. Dieses wird dann den anderen Ehepartner zu einer Stellungnahme auffordern und schließlich zu einem Gerichtstermin einladen. Bei Scheidungen ohne die einjährige Trennungszeit ist in der Regel eine Beweisaufnahme erforderlich, um den Härtefall nachzuweisen. Beim Scheidungstermin wird dann die Scheidung der Ehe verkündet.

Scheidung beschleunigen

Nicht immer ist die Scheidung ohne Trennungsjahr die schnellste Möglichkeit eine Ehe aufzulösen. Eine einvernehmliche Scheidung mit Trennungsjahr kann je nach Beweislage schneller gehen als der Verzicht auf die Trennungszeit.

Faktoren, die eine Scheidung beschleunigen können:

  1. Einvernehmliche Scheidung
  2. Scheidungsfolgenvereinbarungen 
  3. Verzicht auf den Versorgungsausgleich 
  4. Gut vorbereitete Scheidungsunterlagen 
  5. Inanspruchnahme einer Mediation, um sich einvernehmlich zu scheiden

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