Scheidung ohne Anwalt - ist das möglich?

Scheidung ohne Anwalt - ist das möglich?

Inhalt:

Braucht man einen Anwalt für eine Scheidung?

Die Scheidung ohne Anwalt ist möglich, zumindest für eine der beiden Parteien. Das Ehepaar kann sich nicht gemeinsam von einem Anwalt vertreten lassen. Anwaltliche Beratung ist immer Parteiberatung und bei unterschiedlicher Interessenlage immer nur für eine Partei, also einen der (Ex-)Ehepartner, möglich. Das Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (§ 114 FamFG) legt einen “Anwaltszwang” fest:

FamFG: § 114 Vertretung durch einen Rechtsanwalt; Vollmacht
(1) Vor dem Familiengericht und dem Oberlandesgericht müssen sich die Ehegatten in Ehesachen und Folgesachen und die Beteiligten in selbständigen Familienstreitsachen durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen.


Für ein Scheidungsverfahren nach deutschem Recht braucht nur ein Ehegatte einen Anwalt, wenn sich die Ehepartner auf die Bedingungen der Scheidung einigen können. In diesem Fall spricht man auch von der “einvernehmlichen Scheidung”.

Bestehen Uneinigkeiten etwa bezüglich des Sorgerechts für gemeinsame Kinder, über die Aufteilung des Vermögens oder über Unterhaltszahlungen, spricht man von einer streitigen Scheidung. In diesen Fällen sollten beide Ehepartner jeweils einen Anwalt mandatieren, damit kein Interessenkonflikt entstehen kann.

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Was ist gemeint, wenn von “Scheidung ohne Anwalt” die Rede ist?

Auch wenn man umgangssprachlich von einer "Scheidung ohne Anwalt" spricht, heißt es nicht, dass das Scheidungsverfahren komplett ohne Rechtsanwalt vollzogen wird. Vielmehr heißt es, dass die Scheidung einvernehmlich und harmonisch abläuft. Eine Partei stellt anwaltlich vertreten den Scheidungsantrag und die andere Partei kann ohne Anwalt diesem zustimmen. Diese Partei ist dann im Verfahren nicht anwaltlich vertreten.

Ist eine Scheidung ohne Gericht möglich?

Scheidungsverfahren finden immer am Gericht statt. Auch der Antrag auf Scheidung muss immer beim zuständigen Familiengericht eingereicht werden. Dort findet in der Regel auch die Anhörung unter Anwesenheit der beiden Ehepartner statt. Nur in Ausnahmen ist auch eine Anhörung durch ein Amtsgericht am Wohnort möglich. 

Vorteile einer Scheidung “ohne Anwalt”

1. Vorteil: Geringere Gerichtskosten

Die Gerichtskosten werden bei einer Scheidung "ohne Anwalt" reduziert, da in der Regel die Scheidungsfolgevereinbarung im Vorfeld getroffen wird. Es kann vorkommen, dass das Gericht den Verfahrenswert aufgrund der einvernehmlichen Scheidung um bis zu 30 % herabsetzt.

2. Vorteil: Weniger Kosten für den Anwalt

Insgesamt senken sich auch die Anwaltskosten, da statt zwei nur ein Anwalt mandatiert werden muss.

3. Vorteil: Schnelleres Scheidungsverfahren

In den meisten Fällen ist nur ein einziger Gerichtstermin nötig, da bei Antragsstellung alle wichtigen Themen geklärt werden. Im besten Fall kann die Scheidung bereits mit Beendigung des Trennungsjahres oder kurz darauf ausgesprochen werden.

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Vorteile und Nachteile der Scheidung mit einem gemeinsamen Anwalt
Vor- und Nachteile einer Scheidung "ohne Anwalt"

Nachteile einer Scheidung “ohne Anwalt”

1. Nachteil: Nur möglich bei 100%-iger Einvernehmlichkeit

Bei einer streitigen oder nicht einvernehmlichen Scheidung ist ein Verzicht auf anwaltliche Vertretung kaum möglich, da ein einziger Anwalt nicht gleichzeitig entgegengesetzte Positionen vertreten kann. Da vor Gericht Anwaltszwang besteht, ist der Ehepartner ohne anwaltliche Vertretung im Scheidungsverfahren nicht handlungsfähig.

2. Nachteil: Es kommt zu Kompromissen

Bei einer einvernehmlichen Scheidung ohne Anwalt werden möglicherweise persönliche Interessen und Bedürfnisse hinten angestellt, um eine gemeinsam1. Nachteil: e Scheidungsvereinbarung zu formulieren. Das passiert beispielsweise, wenn ein Ehepartner nicht gegen seinen (Ex-Partner) vor Gericht gehen möchte. Es ist unbedingt mindestens zu einer anwaltlichen Parteiberatung im Vorfeld zu raten, um ein “böses Erwachen” zu verhindern.

3. Nachteil: Verzicht auf Rechte

Bei einer Scheidung (ohne) Anwalt kann es sein, dass auf die eigenen Rechte verzichtet wird, obwohl sie einem eigentlich zustehen. Sei es aus Unkenntnis der Rechtslage oder, um Streit zu vermeiden. Oft wird auch die langfristige Tragweite solcher Entscheidungen unterschätzt. Zum Beispiel wenn durch Verzicht auf Unterhaltszahlungen, später Transferleistungen (wie etwa das Bürgergeld oder Elterngeld) gestrichen werden. Das ist auch der Grund, weshalb der Gesetzgeber den Anwaltszwang vorschreibt: Niemand soll unwissend in existentiellen Belangen von potentiell großer Tragweite falsche Entscheidungen treffen.

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