Gemeinsames Sorgerecht

Gemeinsames Sorgerecht

Inhalt:

Eltern, die das gemeinsame Sorgerecht haben, teilen sich das Recht, die wichtigsten Entscheidungen im Leben des Kindes zu treffen. Im Gegensatz zum alleinigen Sorgerecht, bei dem ein Elternteil die alleinigen Rechte in Bezug auf sein Kind hat.

Was ist das gemeinsame Sorgerecht?

Beim gemeinsamen Sorgerecht verfügen beide Eltern über die Rechte in Bezug auf ihr Kind oder ihre Kinder. Darunter fallen die Personensorge (also die Sorge für die Person des Kindes), die Vermögenssorge (die Sorge bezüglich des Vermögen des Kindes) und die gesetzliche Vertretung des Kindes. Synonym zum Begriff "gemeinsames Sorgerecht" wird im Deutschen auch die Bezeichnung “geteiltes Sorgerecht” verwendet.

Gemeinsames Sorgerecht bei Geburt

Beide Eltern haben automatisch das gemeinsame Sorgerecht, wenn sie bei der Geburt verheiratet sind. Unverheiratete Eltern müssen nach §§ 1626a ff. BGB für ein gemeinsames Sorgerecht beim zuständigen Jugendamt oder durch eine notarielle Beurkundung eine gemeinsame Sorgerechtserklärung einreichen.

§ 1626a BGB: Elterliche Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern; Sorgeerklärungen
(1) Sind die Eltern bei der Geburt des Kindes nicht miteinander verheiratet, so steht ihnen die elterliche Sorge gemeinsam zu,
1. wenn sie erklären, dass sie die Sorge gemeinsam übernehmen wollen (Sorgeerklärungen),
2. wenn sie einander heiraten oder
3. soweit ihnen das Familiengericht die elterliche Sorge gemeinsam überträgt.


Gemeinsames Sorgerecht bei unverheirateten Eltern

Das gemeinsame Sorgerecht kann auch schon vor der Geburt beantragt werden. In diesem Fall muss beim Antrag der Mutterpass vorgelegt werden und die Eltern können die (beglaubigte) Geburtsurkunde zeitnah nach der Geburt an das Jugendamt oder an den Notar nachreichen.

Haben die Eltern ein gemeinsames Sorgerecht, sind zwar beide Elternteile selbst für ihre Erziehungsentscheidungen verantwortlich, der jeweils andere Sorgeberechtigte hat bei Angelegenheiten von erheblicher Bedeutung jedoch ein Widerspruchs- oder Veto-Recht.

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Gemeinsames Sorgerecht – unterschiedliche Meinung?

Auch wenn Eltern mit gemeinsamen Sorgerecht theoretisch alle Entscheidungen in der Erziehung bestimmen können, hat der jeweils andere Sorgeberechtigte bei besonders wichtigen Angelegenheiten ein Recht auf Veto oder Widerspruch.

Was mit geteiltem Sorgerecht allein bestimmt werden darf:

  • Klassenfahrten
  • Tagesausflüge
  • Schulweg 
  • Ernährung
  • Medienkonsum
  • Schlafenszeiten
  • Routine-Untersuchungen beim Arzt


Was mit gemeinsamen Sorgerecht nicht allein bestimmt werden darf:

  • Wohnort (langfristiger Aufenthalt des Kindes)
  • Aufenthalt des Kindes an einem Ort, der mit dem Kindeswohl nicht zu vereinbaren ist
  • Urlaube 
  • Religion und Ausübung dieser (Jugendliche ab 14 Jahren dürfen selbst entscheiden)
  • Schüleraustausch 
  • Taschengeld
  • Annahme von Erbschaften
  • Wahl der Schule und Schulform
  • Wahl der Ausbildung
  • Wahl des Studiums und der Hochschule (nur bei Minderjährigen)
  • Entscheidungen, von denen nicht zu erwarten ist, dass der andere Sorgeberechtigte zustimmen würde.

Gemeinsames Sorgerecht nach Trennung

Nach einer Trennung oder Scheidung bleiben beide Eltern gemeinsam sorgeberechtigt. Nur wenn beide dem zustimmen, kann beim Familiengericht das alleinige Sorgerecht für das Kind beantragt werden. In Ausnahmefällen (etwa wenn das Kindeswohl in Gefahr ist), kann das Familiengericht auch gegen den Willen eines Elternteil das gemeinsame in ein alleiniges Sorgerecht umwandeln.

Wenn sich die Eltern nicht einigen können, wer das Sorgerecht für das gemeinsame Kind übernehmen soll, kann das Gericht als letzte Instanz entscheiden. Das Familiengericht wird dabei immer das Wohl des Kindes im Blick haben und eine Entscheidung treffen, die dem Wohl des Kindes am besten entspricht.

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