Kündigung in der Probezeit wegen Krankheit

Kündigung in der Probezeit wegen Krankheit

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In der Probezeit eines Arbeitsverhältnisses gelten besondere Regelungen für Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Eine Kündigung in dieser Zeit kann verschiedene Gründe haben, darunter auch Krankheit.

Was bedeutet Probezeit?

Während der Probezeit soll ein neuer Mitarbeiter seine Eignung für die Stelle unter Beweis stellen und sich in das Unternehmen eingliedern. Die Probezeit dauert in der Regel sechs Monate, kann in Ausnahmefällen aber auch kürzer sein. Bei Auszubildenden kann die Probezeit maximal vier Monate lang sein. In dieser Zeit gelten besondere Rechte und Pflichten für Arbeitnehmer. So hat der Arbeitnehmer zum Beispiel nur einen anteiligen Anspruch auf Urlaub und nur einen eingeschränkten Kündigungsschutz. So ist bis zum Ende der Probezeit eine Kündigung auch ohne Angabe von Gründen möglich.

Krank während der Probezeit

Sollte ein Arbeitnehmer während der Probezeit erkranken, ist es wichtig, den Arbeitgeber unverzüglich darüber zu informieren und sich krank zu melden. Am dritten Tag der Krankheit ist in der Regel eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung notwendig, diese wird bei gesetzlich Versicherten elektronisch vom Arzt an Krankenkasse und Arbeitgeber weitergeleitet. Je nach Arbeitsvertrag oder Betriebsvereinbarung kann der Arbeitgeber auch schon am ersten Fehltag eine AU-Bescheinigung fordern.

Kündigung in der Probezeit

Während der Probezeit kann eine Kündigung mit einer Frist von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen erfolgen. Auch wenn aufgrund einer Krankheit gekündigt wird.

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Kann man in der Probezeit wegen einer Krankheit gekündigt werden?

Während der Probezeit können Arbeitnehmer mit einer Frist von 14 Tagen gekündigt werden, unabhängig ob aufgrund von Krankheit oder wegen eines anderen Grundes. Denn während der ersten sechs Monate im Arbeitsverhältnis gilt nur ein geminderter Kündigungsschutz. Wenn der Arbeitgeber berechtigte Zweifel daran hat, dass der Arbeitnehmer die vertraglich vereinbarte Leistung jetzt und in Zukunft erbringen kann, darf er den Arbeitsvertrag ohne Angabe von Gründen kündigen. Eine Krankheit schützt den Arbeitnehmer während der Probezeit also nicht vor einer Kündigung.

Krankheitsbedingte Kündigung 

Generell ist ein Arbeitsverhältnis aufgrund von Krankheit zu kündigen nur unter Erfüllung strenger Kriterien möglich. Krankheitsbedingt kann nur gekündigt werden, wenn die betrieblichen Abläufe beeinträchtigt sind, wenn es nicht möglich ist, den Arbeitsplatz leidensgerecht zu gestalten und wenn die Gesundheitsprognose negativ ist.

Aber auch wenn diese Voraussetzungen innerhalb der sechsmonatigen Probezeit in der Regel nicht erfüllt werden, kann der Arbeitgeber in der Probezeit ohne Begründung fristgerecht kündigen. Selbstverständlich müssen aber auch bei einer Probezeitkündigung im Krankenstand die allgemeinen gesetzlichen Regeln zur Kündigungsfrist und Form der Kündigung eingehalten werden.

Kündigungsschutz während der Krankschreibung

Entgegen dem weit verbreiteten Mythos, bietet eine Krankschreibung oder Krankmeldung keinen Schutz vor einer Kündigung. Für krankgeschriebene Arbeitnehmer gilt der gleiche Kündigungsschutz wie für Arbeitnehmer ohne Krankschreibung.

Ausnahmen: Wann ist eine Kündigung in der Probezeit unwirksam?

1. Bei Schwangerschaft

Schwangere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmerinnen im Mutterschutz profitieren auch während der Probezeit vom besonderen Kündigungsschutz und dürfen nur in sehr wenigen Ausnahmefällen und unter Zustimmung der zuständigen Behörde gekündigt werden. In der Regel beginnt der Mutterschutz 6 Wochen vor dem errechneten Geburtstermin und endet 8 Wochen nach der Geburt. Das gilt unabhängig davon, ob die werdende Mutter krankgeschrieben ist, im Beschäftigungsverbot ist oder der Arbeit nachgeht.

2. Bei formellen Fehlern

Eine Kündigung während der Probezeit kann unwirksam sein, wenn das Kündigungsschreiben formelle Fehler (wie die fehlende Schriftform) oder inhaltliche Fehler enthält.

3. In der Elternzeit und ab Anmeldung der Elternzeit

Sobald (werdende) Eltern die Elternzeit beim Arbeitgeber anmelden, stehen sie auch während der Probezeit unter besonderen Kündigungsschutz. Der Arbeitgeber muss spätestens 7 Wochen vor Ende der Mutterschutzfrist beziehungsweise vor dem errechneten Geburtstermin angemeldet werden. Bei älteren Kindern (ab dem 3. Geburtstag bis zum Tag vor dem 8. Geburtstag) muss die Elternzeit spätestens 13 Wochen vor Beginn der Elternzeit angemeldet werden.

4. Datenschutzbeauftragte

Auch interne Datenschutzbeauftragte dürfen während der Probezeit (und darüber hinaus) nicht ohne wichtigen Grund gekündigt werden. Das heißt, eine krankheitsbedingte Kündigung während der Probezeit ist nur möglich, wenn die Kündigung des Datenschutzbeauftragten die Merkmale einer personenbedingten Kündigung erfüllt. Das hatte auch das Bundesarbeitsgericht Nürnberg 2022 in einem Urteil bestätigt (2 AZR 225/20).

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Welche Auswirkungen hat die Kündigung in der Probezeit wegen Krankheit auf das Arbeitslosengeld?

Wenn der Arbeitgeber während der Probezeit kündigt, kann der Arbeitnehmer einen Anspruch auf Arbeitslosengeld haben. Dies hängt jedoch von verschiedenen Faktoren wie zum Beispiel der Dauer der vorhergehenden Beschäftigung und der Erfüllung der Anwartschaftszeit für das Arbeitslosengeld ab. Es ist wichtig, sich nach einer Kündigung schnellstmöglich bei der Bundesagentur für Arbeit arbeitslos zu melden, um die Ansprüche nicht zu gefährden.

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