Massenentlassung im Arbeitsrecht

Massenentlassung im Arbeitsrecht

Inhalt:

Was ist eine Massenentlassung?

Unter dem Begriff Massenentlassung versteht man eine Kündigung einer großen Anzahl von Mitarbeitern durch den Arbeitgeber innerhalb eines bestimmten Zeitraums. Massenentlassungen sind im deutschen Arbeitsrecht alle anzeigepflichtigen Entlassungen.

Die Gründe für Massenentlassungen sind vielfältig – sie können sowohl aufgrund von wirtschaftlichen Schwierigkeiten oder internen Umstrukturierungen entstehen. Arbeitsrechtlich sind die kündigenden Arbeitgeber dazu verpflichtet, bestimmte rechtliche Verfahren einzuhalten und die entlassenen Arbeitnehmer entsprechend zu informieren. 

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Ab wann spricht man von einer Massenentlassung?

Ab wann sich Kündigungen als Massenentlassung zählen lassen, hängt von der Definition des jeweiligen Geltungsbereichs ab. Nach der Definition der Europäischen Union (Richtlinie 98/59/EG) liegt eine Massenentlassung vor, wenn in Unternehmen mit insgesamt mehr als zwanzig Angestellten innerhalb von 30 Tagen zehn oder mehr Arbeitnehmer entlassen werden.

In Deutschland gilt noch eine strengere Definition für Massenentlassungen als die EU-Regelung vorgibt. In Betrieben, in denen zwischen 21 und 59 Mitarbeiter arbeiten, liegt eine Massenentlassung bereits bei der Kündigung von 6 Festangestellten vor. Bei größeren Unternehmen (60 bis 499 Mitarbeiter) greift die rechtliche Regelung für Massenentlassungen, sobald 10% der Belegschaft eine Kündigung erhalten. Arbeiten mindestens 500 Angestellte für einen Arbeitgeber, liegt ab einer Kündigung von 30 oder mehr Arbeitnehmern eine Massenentlassung vor.  

Bei der Mitarbeiteranzahl des Betriebes werden alle Mitarbeiter im Betrieb mitgezählt, inklusive Azubis, Angestellte in Teilzeit, Praktikanten und Volontären. 

Achtung: Nicht immer ist das Unternehmen, in dem jemand angestellt ist, gleichzeitig der Betrieb. Es kann sein, dass der Betrieb nur eine von mehreren organisatorischen Einheiten innerhalb eines Unternehmens ist.

Wie sieht eine Massenentlassungsanzeige aus?

Die Entlassungsanzeige ist eine schriftliche Mitteilung, die der Arbeitgeber an die Agentur für Arbeit senden muss. Neben der Anzeige an sich (entweder frei oder über ein Formular) müssen auch mehrere Unterlagen eingereicht werden.

Informationen, die in die Entlassungsanzeige gehören

  1. Angaben zum Unternehmen wie Adresse und Ansprechpartner
  2. Informationen zum Betrieb (das kann beispielsweise auch eine bestimmte Filiale sein, die keine eigener Unternehmenssitz ist)
  3. Anzahl der betroffenen Arbeitnehmer
  4. Zeitraum, in dem die Massenentlassung stattfinden soll
  5. Berufsgruppen der zu kündigenden Angestellten 
  6. Begründung der Massenentlassung 
  7. Sozialauswahl (Kriterien nach denen ausgewählt wird, wer entlassen wird)
  8. Anonymisierte Liste mit Angaben zur Arbeitsvermittlung (Vordruck KSchG 2)
  9. Für Unternehmen mit Betriebsrat: Stellungnahme des Betriebsrats 
  10. Auflistung aller vorangegangenen Entlassungen
  11. Sozialauswahlkriterien, nach denen die Auswahl der zu entlassenden Arbeitnehmer erfolgt ist
  12. Liste mit vorangegangenen Entlassungen (innerhalb der letzten dreißig Tage) und gegebenenfalls vorhergegangen Massenentlassungsanzeigen
  13. Optional: Antrag auf Verkürzung der Entlassungssperre (kommt nur infrage bei Mitarbeitern mit einer gesetzlichen Kündigungsfrist von unter einem Monat, zum Beispiel bei Kündigungen in der Probezeit)
  14. Ort, Datum und Unterschrift 

Der Arbeitgeber muss sicherstellen, dass die Massenentlassungsanzeige korrekt und vollständig ist, da dies von entscheidender Bedeutung für die rechtlichen Folgen der Massenentlassung ist. Auch eine nicht fristgerechte Massenentlassungsanzeige kann zur Unwirksamkeit der ausgesprochenen Kündigungen führen.

Greift das Kündigungsschutzgesetz bei einer Massenentlassung?

Massenentlassungen, sowie deren Anzeigepflicht sind rechtlich unter § 17 ff KschG geregelt. Das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) dient dazu, Arbeitnehmer vor ungerechtfertigten Kündigungen zu schützen. 

In der Regel zählen Massenentlassungen zu den ordentlichen Kündigungen beziehungsweise betriebsbedingten Kündigungen

Auch wenn das Kündigungsschutzgesetz bei Massenentlassungen greift, heißt es nicht, dass ein grundsätzlicher Schutz vor einer Kündigung besteht. Es heißt nur, dass der Arbeitgeber bestimmte Vorgaben einhalten muss (unter anderem muss er die Anzeigepflicht einhalten) und dass bestimmte Arbeitnehmergruppen unter einem besonderen Kündigungsschutz stehen. 

Personengruppen mit besonderem Kündigungsschutz dürfen von Massenentlassungen nicht betroffen sein und können sich in den meisten Fällen gegen diese Kündigung wehren. 

Auch wenn eine Entlassungsanzeige fehlerhaft gestellt wird, hat dies zur Wirkung, dass die Kündigungen unwirksam sind und möglicherweise Anspruch auf eine Abfindung besteht. Wenn Sie wissen möchten, ob Ihnen eine Abfindung zusteht und in welcher Höhe, empfehlen wir Ihnen unseren Abfindungsrechner.

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