Widerspruch Versorgungsamt

Wenn Sie einen Antrag auf Schwerbehinderung beim Versorgungsamt gestellt haben und dieses Ihren Antrag vollständig ablehnt oder einen zu geringen Grad der Behinderung feststellt, besteht die Möglichkeit, Widerspruch einzulegen. 

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Wie lege ich Widerspruch beim Versorgungsamt ein?

Wurde Ihr Antrag auf Schwerbehinderung abgelehnt oder ein GdB festgestellt, der Ihrer Meinung nach nicht der Realität Ihrer gesundheitlichen Einschränkungen entspricht, können Sie Widerspruch einlegen. Der Ablehnungsbescheid, den Sie vom Versorgungsamt erhalten haben, sollte eine Rechtsbehelfsbelehrung mit den Fristen und die formellen Voraussetzungen für das Widerspruchsschreiben enthalten. 

Beispiel für die Rechtsbehelfsbelehrung: 

“Gegen diesen Bescheid kann jeder Betroffene oder ein von diesem bevollmächtigter Dritter innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erheben. Für Minderjährige oder nicht geschäftsfähige Personen handelt deren gesetzlicher Vertreter. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der im Briefkopf genannten Stelle einzulegen.” 

Frist für den Widerspruch 

Grundsätzlich muss der Widerspruch innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheids erfolgen. 

  • Bei fehlender oder fehlerhafter Rechtsbehelfsbelehrung: Die Frist verlängert sich auf ein Jahr. 
  • Folge bei Fristversäumnis: Der Bescheid wird unanfechtbar. Es besteht aber die Option, einen erneuten Antrag auf Anerkennung einer Behinderung zu stellen. 
  • Möglichkeit der Fristwiederherstellung: Bei nachweislicher Abwesenheit (z. B. Urlaub im Ausland) kann ein Antrag auf Wiedereinsetzung in das Verfahren gestellt werden. 

Formvoraussetzungen 

Der Widerspruch muss schriftlich oder zur Niederschrift (Protokoll) bei der Behörde eingereicht werden. Zur Wahrung der Schriftform gehört grundsätzlich eine eigenhändige Unterschrift, weshalb die Einreichung per einfacher E-Mail nicht rechtswirksam erfolgen kann. Mögliche Formen sind per Brief (idealerweise per Einschreiben), per Fax oder per E Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur.

Ihr Antrag auf Anerkennung einer Behinderung wurde abgelehnt oder der GdB viel zu niedrig bemessen? Hopkins Rechtsanwälte helfen Ihnen beim Widerspruch.


Was muss alles in einem Widerspruch ans Versorgungsamt stehen?

  • Empfänger: Versorgungsamt, das den Bescheid erlassen hat,
  • Geschäftszeichen, wenn vorhanden,
  • Aktenzeichen, wenn vorhanden, 
  • Datum des Feststellungsbescheid,
  • Hinweis darauf, dass Widerspruch eingelegt wird, 
  • Anschrift der Person, die den Antrag gestellt hat,
  • Unterschrift 

Was bringt ein Widerspruch beim Versorgungsamt? 

Ein Einspruch gegen den Feststellungsbescheid des Versorgungsamtes kann sich oft auszahlen. Durch einen Widerspruch eröffnen sich Möglichkeiten, einen höheren Grad der Behinderung (GdB) oder die Anerkennung weiterer Merkzeichen zu erwirken. 

Diese Verbesserungen sind mit diversen Vorteilen verbunden, darunter beispielsweise Steuervergünstigungen und ermäßigte Eintrittspreise. Bei einem GdB ab 50 und dem damit verbundenen Schwerbehindertenausweis können zudem weitere Nachteilsausgleiche geltend gemacht werden. Hierzu zählen mehr Urlaub, ein Behindertenparkausweis, ein verstärkter Kündigungsschutz sowie die Option eines früheren Renteneintritts. 

Versorgungsamt Widerspruch
Versorgungsamt Widerspruch

Dauer der Widerspruchsbearbeitung

Das Versorgungsamt hat gesetzlich drei Monate Zeit, Ihren Widerspruch zu bearbeiten. In der Praxis kann es jedoch aufgrund der Überlastung vieler Ämter länger dauern. Sollten Sie nach drei Monaten noch keine Rückmeldung vom Versorgungsamt erhalten haben, besteht die Möglichkeit einer Untätigkeitsklage

Optionen bei erneuter Ablehnung

Wenn das Versorgungsamt den Widerspruch als berechtigt anerkennt, ergeht ein Abhilfebescheid. Dieser beinhaltet die Feststellung eines GdBs von mindestens 50 und die Ausstellung des entsprechenden Schwerbehindertenausweises

Im Falle einer erneuten Ablehnung stehen Ihnen zwei Optionen offen: Sie können (mithilfe eines Anwalts für Sozialrecht) Klage einreichen oder einen neuen Antrag stellen. 

Vorteile anwaltlicher Unterstützung

Ein gut vorbereiteter und begründeter Widerspruch hat durchaus gute Aussichten auf Erfolg. Die Beauftragung eines Rechtsanwalts kann diese Erfolgsaussichten beim GdB-Widerspruch deutlich verbessern. Juristische Unterstützung ist oft ein entscheidender Faktor, um Ihre Rechte effektiv durchzusetzen und die Anerkennung des Ihnen zustehenden Grades der Behinderung zu erreichen.

Ihre Vorteile mit Hopkins Rechtsanwälten beim Widerspruch gegen das Versorgungsamt:

  • Umfassendes Fachwissen: Unsere Anwälte bearbeiten jährlich zahlreiche Verfahren und kennen die relevanten Fallstricke – sowohl die medizinischen als auch die juristischen.
  • Sichere Verfahrensführung: Wir behalten Ihr Verfahren mitsamt aller Fristen und formalen Anforderungen im Blick, sodass Sie nichts versäumen.
  • Entlastung bei der Kommunikation: Wir übernehmen die gesamte Korrespondenz mit allen Beteiligten, insbesondere die Kommunikation mit dem Versorgungsamt. Dies ist eine erhebliche Entlastung, da das Widerspruchsverfahren für Betroffene oft belastend ist.
  • Qualifizierte Vertretung vor Gericht: Bei Bedarf vertreten wir Sie auch vor Gericht, um die Anerkennung Ihrer Schwerbehinderung durchzusetzen.
  • Erfahrener Partner an Ihrer Seite: Sie profitieren von qualifizierten Rechtsanwälten, die bereits unzählige Widersprüche erfolgreich durchgeführt haben.
  • Einfache Online-Buchung: Mit nur wenigen Klicks können Sie ganz einfach einen Termin bei unseren auf Versorgungsamtswidersprüche spezialisierten Anwälten buchen.

Hopkins unterstützt Sie beim Widerspruch gegen das Versorgungsamt.

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