Die Merkzeichen auf einem Schwerbehindertenausweis stehen für bestimmte gesundheitliche Einschränkungen oder für den Anspruch auf einen bestimmten Nachteilsausgleich. Im deutschen Recht sind Merkzeichen in § 3 SchwbAwV (Schwerbehindertenausweisverordnung) geregelt.
Merkzeichen G - erhebliche Gehbehinderung
Das Merkzeichen G zeigt auf, dass der Behinderte in seiner Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr erheblich beeinträchtigt ist.
Krankheitsbilder bei einem Merkzeichen G
Beispiele für Krankheitsbilder, die einem Merkzeichen G entsprechen:
- Funktionsstörungen der Beine, die für sich genommen bereits einen GdB 50 oder höher bedingen
- Funktionsstörungen der Lendenwirbelsäule, die für sich einen GdB 50 oder höher bedingen
- Herzschäden, die bereits bei alltäglicher Belastung zu Leistungsbeeinträchtigung führen
- Atembehinderungen, die bereits bei alltäglicher Belastung zu Leistungsbeeinträchtigung führen
- Epilepsie ab GdB 70
Voraussetzungen für das Merkzeichen G
- Ortsübliche Wegstrecken können nicht zu Fuß zurückgelegt werden
Ansprüche und Nachteilsausgleiche bei einem Markenzeichen G
- unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Personennahverkehr (bei ausreichendem Einkommen nur mit einer zusätzlichen Wertmarke, die gegen ein Entgeld von 80,00 € zu erwerben ist)
- 17 % höherer Regelsatz bei Sozialhilfe
- 17 % höherer Regelsatz bei ALG II
- oranger Parkausweis (Parkerleichterung)
Merkzeichen G: Steuerliche Ansprüche
- Ermäßigung der Kfz-Steuer um 50 %
- Ab einem GdB 50: für den Weg zur Arbeit können die tatsächlichen Aufwendungen geltend gemacht werden (statt einer Pauschale)
- Ab einem GdB 70: erhöhter Absetzbetrag für Privatfahrten bis zu 3.000 km x 0,30 € = 900,00 €
Merkzeichen aG - außergewöhnliche Gehbehinderung
Das Merkzeichen aG kennzeichnet eine Bewegungsfähigkeit, die so stark beeinträchtigt ist, dass der Schwerbehinderte nur noch wenige Meter ohne Hilfsmittel gehen kann. Man spricht dann auch von einer erheblichen mobilitätsbezogenen Teilhabebeeinträchtigung.
Beispiele für Krankheitsbilder, die einem Merkzeichen aG entsprechen:
- Querschnittslähmung
- beidseitige Oberschenkelamputation
- beidseitige Unterschenkelamputation
- einseitige Oberschenkelamputation, wenn das Tragen eines Kunstbeins dauerhaft nicht möglich ist
- einseitige Oberschenkelamputation mit Beckenkorbprothese
Voraussetzungen für das Merkzeichen aG
- Dauerhafte Angewiesenheit auf einen Rollstuhl (auch für kurze Strecken)
Ansprüche und Nachteilsausgleiche bei einem Markenzeichen aG
- unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Personennahverkehr (bei ausreichendem Einkommen nur mit einer Wertmarke, das gegen ein Entgeld von 80,00 € zu erwerben ist)
- Berechtigung zum Parken auf Behindertenparkplätzen
- 17 % höherer Regelsatz bei Sozialhilfe
- Blauer Parkausweis (Parkerleichterungen)
Merkzeichen aG: Steuerliche Ansprüche
- Befreiung von der Kfz-Steuer
- Ab einem GdB 50: für den Weg zur Arbeit können die tatsächlichen Aufwendungen geltend gemacht werden (statt einer Pauschale)
- erhöhter Absetzbetrag für Privatfahrten bis zu 15.000 km x 0,30 € = 45.000,00 €
Merkzeichen Bl - Blindheit
Das Merkzeichen Bl im Schwerbehindertenausweis ist die Kennzeichnung für Blindheit.
Beispiele für Krankheitsbilder, die einem Merkzeichen Bl entsprechen:
- Sehschärfe von 0,02 (1/50) oder weniger auf beiden Augen
- Andere Beeinträchtigungen des Sehens, die einer Sehschärfe von 1/50 oder weniger entsprechen
Voraussetzungen für das Merkzeichen Bl
- Sehschärfe von 1/50 oder weniger auf beiden Augen
- Andere Beeinträchtigungen des Sehens, die einer Sehschärfe von 1/50 oder weniger entsprechen
Ansprüche und Nachteilsausgleiche bei einem Markenzeichen Bl
- Blindenhilfe
- unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Personennahverkehr (bei ausreichendem Einkommen nur mit einer Wertmarke, das gegen ein Entgeld von 80,00 € zu erwerben ist)
- 17 % höherer Regelsatz bei Sozialhilfe
- Blauer Parkausweis (Parkerleichterungen): Berechtigung zum Parken auf Behindertenparkplätzen
- Landesblindengeld (Höhe abhängig vom Bundesland)
- Bei Empfang von Blindenhilfe: Befreiung vom Rundfunkbeitrag, ansonsten ab GdB 60 Ermäßigung des Rundfunkbeitrags möglich
- Bei gesetzlicher Krankenversicherung: Krankenkasse übernimmt Fahrtkosten zu ambulanten Behandlungen
Merkzeichen Bl: Steuerliche Ansprüche
- Befreiung von der Kfz-Steuer
- Steuerlicher Pauschbetrag in Höhe von 7.400,00 €
- Hundesteuer-Befreiung für Assistenzhunde möglich
- Behinderungsbedingte Fahrtkostenpauschale in Höhe von 4.500,00 € steuerlich absetzbar
Merkzeichen Gl - gehörlos
Das Merkzeichen Gl wird bei Schwerbehinderten eingetragen, die gehörlos sind.
Voraussetzungen für das Merkzeichen Gl
- Gehörlosigkeit
- an Taubheit grenzende Schwerhörigkeit mit schwerer Sprachstörung
Ansprüche und Nachteilsausgleiche bei einem Markenzeichen Gl
- unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Personennahverkehr (bei ausreichendem Einkommen nur mit einer Wertmarke, das gegen ein Entgelt von 80,00 € zu erwerben ist)
- Gehörlosengeld (abhängig vom Bundesland)
- Ermäßigung des Rundfunkbeitrags
Merkzeichen Gl: Steuerliche Ansprüche
- Ermäßigung der Kfz-Steuer um 50 %
- Steuerfreibetrag von 3.700,00 €
- Hundesteuer-Befreiung für Assistenzhunde möglich
- Behinderungsbedingte Fahrtkostenpauschale in Höhe von 4.500,00 € steuerlich absetzbar
Merkzeichen TBl - taubblind
Das Merkzeichen TBl zeigt auf, dass der Schwerbehinderte in Sehvermögen und Hörvermögen stark eingeschränkt ist.
Voraussetzungen für das Merkzeichen TBI
- Störung der Hörfunktion entsprechend einem Gdb 70 oder höher
und
- Störung der Sehfunktion entsprechend einem Gdb 100
Ansprüche und Nachteilsausgleiche bei einem Markenzeichen TBl
- Blindenhilfe
- unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Personennahverkehr (bei ausreichendem Einkommen nur mit einer Wertmarke, das gegen ein Entgeld von 80,00 € zu erwerben ist)
- 17 % höherer Regelsatz bei Sozialhilfe
- Blauer Parkausweis (Parkerleichterungen): Berechtigung zum Parken auf Behindertenparkplätzen
- Landesblindengeld (Höhe abhängig vom Bundesland)
- Befreiung vom Rundfunkbeitrag
- Bei gesetzlicher Krankenversicherung: Krankenkasse übernimmt Fahrtkosten zu ambulanten Behandlungen
Merkzeichen TBl: Steuerliche Ansprüche
- Befreiung von der Kfz-Steuer
- Steuerlicher Pauschbetrag in Höhe von 7.400,00 €
- Hundesteuer-Befreiung für Assistenzhunde möglich
- Behinderungsbedingte Fahrtkostenpauschale in Höhe von 4.500,00 € steuerlich absetzbar
Merkzeichen B - Notwendigkeit ständiger Begleitung
Das Merkzeichen B zeigt auf, dass Schwerbehinderte bei der Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln auf fremde Hilfe angewiesen sind.
Beispiele für Krankheitsbilder, die einem Merkzeichen B entsprechen:
- Querschnittslähmung
- Ohnhändern (beidseitig keine Hände)
- Blindheit
- Gehörlosigkeit
- Aber auch außergewöhnliche Gehbehinderungen
Voraussetzungen für das Merkzeichen B
- Störung der Hörfunktion entsprechend einem Gdb 70 oder höher
und
- Merkzeichen G, Gl oder H
Ansprüche und Nachteilsausgleiche bei einem Markenzeichen B
- unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Personennahverkehr
- Kostenfreie Mitnahme einer Begleitperson im öffentlichen Nahverkehr, Fernverkehr und und im internationalen Eisenbahnverkehr
- kostenfreie Sitzplatzreservierung in der Deutschen Bahn
- Orangener Parkausweis (Parkerleichterungen): Berechtigung zum Parken auf Behindertenparkplätzen
Merkzeichen B: Steuerliche Ansprüche
- Urlaubskosten einer Begleitperson steuerlich absetzbar (bis 900,00 €)
- Begleitperson von Kurtaxe befreit (örtliche Verordnungen)
Merkzeichen H - Hilflosigkeit
Bei einem Merkzeichen H ist der Schwerbehinderte hilflos, also im Alltag dauerhaft auf fremde Hilfe angewiesen.
Beispiele für Krankheitsbilder, die einem Merkzeichen H entsprechen:
- Querschnittslähmung
- Ohnhändern
- Blindheit
- Gehörlosigkeit
- Aber auch bei außergewöhnlichen Gehbehinderungen
Voraussetzungen für das Merkzeichen H
- Häufige und regelmäßig wiederkehrende Verrichtungen im Alltag können ohne ständige Hilfe nicht gemeistert werden
- Häufige und regelmäßig wiederkehrende Verrichtungen im Alltag könne ohne ständig bereite Hilfestellung nicht gemeistert werden
- Zu den häufig und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Alltag gehören unter anderem das Ankleiden und Auskleiden, die Nahrungsaufnahme, Körperpflege oder Toilettengänge.
- Bei Pflegegrad 4 und Pflegegrad 5 wird automatisch das Merkzeichen H eingetragen
Ansprüche und Nachteilsausgleiche bei einem Markenzeichen H
- unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Personennahverkehr
- Kostenfreie Mitnahme einer Begleitperson
Merkzeichen H: Steuerliche Ansprüche
- Urlaubskosten einer Begleitperson steuerlich absetzbar (bis 900,00 €)
- Begleitperson von Kurtaxe befreit (örtliche Verordnungen)
- Befreiung von der Kfz-Steuer
- Steuerlicher Pauschbetrag in Höhe von 7.400,00 €
Merkzeichen RF
Das Merkzeichen RF im Schwerbehindertenausweis berechtigt zu einem ermäßigten Rundfunkbeitrag (früher: ermäßigte GEZ).
Voraussetzungen für das Merkzeichen RF
- Blindheit oder Sehbehinderung bei einem GdB 60 oder höher (allein wegen der Sehbehinderung und nicht vorübergehend)
- Gehörlosigkeit oder eine Hörschädigung (mit der eine ausreichende Verständigung über das Gehör auch mit Hörhilfen nicht möglich ist)
- Menschen mit einem GdB von 80 oder höher, die wegen ihrer Behinderung nicht an öffentlichen Veranstaltungen teilnehmen können
Ansprüche und Nachteilsausgleiche bei einem Markenzeichen RF
- Rundfunkbeitrag ermäßigt auf 6,12 € pro Monat
- Keine zusätzlichen Beiträge für Ehepartner und eingetragener Lebenspartner
- Keine zusätzlichen Beiträge für Kinder bis zum 25. Lebensjahr
Merkzeichen HS
Das Merkzeichen HS kennzeichnet eine hochgradige Sehbehinderung, die jedoch noch keiner Blindheit entspricht (Sehvermögen / Visus) auf beiden Augen nicht besser als 0,05 (1/20)). Dieses Merkzeichen gibt es ausschließlich im Bundesland Mecklenburg-Vorpommern.
Voraussetzungen für das Merkzeichen HS
- Hauptsächlicher Wohnsitz in Mecklenburg-Vorpommern
und entweder
- auf beiden Augen Sehvermögen höchstens 0,05 (1/20), aber nicht unter 0,02 (1/50)
oder
- auf beiden Augen Sehstörung, die einem Sehvermögen von höchstens 0,05 (1/20), aber nicht unter 0,02 (1/50) entspricht
Ansprüche und Nachteilsausgleiche bei einem Markenzeichen HS
- kleines Blindengeld
Merkzeichen T
Das Merkzeichen T im Schwerbehindertenausweis berechtigt zur kostenfreien Nutzung des Sonderfahrdiensts für Menschen mit Behinderung (früher war das Merkzeichen T auch bekannt als Telebus-Berechtigung). Dieses Merkzeichen gibt es ausschließlich im Bundesland Berlin.
Voraussetzungen für das Merkzeichen T
und entweder
- Merkzeichen aG
oder
- Grad der Behinderung von 80 aufgrund von Einschränkungen der Mobilität
Ansprüche und Nachteilsausgleiche bei einem Markenzeichen T
- Rückerstattung von Taxiquittungen in Höhe von bis zu 125,00 € (bei voller Eigenbeteiligung wird eine 40,00 €-Pauschale abgezogen bei ermäßigter Eigenbeteiligung wird eine 20,00 €-Pauschale abgezogen)
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