Merkzeichen GdB: Vergünstigungen, Rechte, Ansprüche

Merkzeichen GdB: Vergünstigungen, Rechte, Ansprüche

Inhalt:

Die Merkzeichen auf einem Schwerbehindertenausweis stehen für bestimmte gesundheitliche Einschränkungen oder für den Anspruch auf einen bestimmten Nachteilsausgleich. Im deutschen Recht sind Merkzeichen in § 3 SchwbAwV (Schwerbehindertenausweisverordnung) geregelt.

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Merkzeichen G - erhebliche Gehbehinderung

Das Merkzeichen G zeigt auf, dass der Behinderte in seiner Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr erheblich beeinträchtigt ist.

Krankheitsbilder bei einem Merkzeichen G

Beispiele für Krankheitsbilder, die einem Merkzeichen G entsprechen: 

  • Funktionsstörungen der Beine, die für sich genommen bereits einen GdB 50 oder höher bedingen
  • Funktionsstörungen der Lendenwirbelsäule, die für sich einen GdB 50 oder höher bedingen
  • Herzschäden, die bereits bei alltäglicher Belastung zu Leistungsbeeinträchtigung führen
  • Atembehinderungen, die bereits bei alltäglicher Belastung zu Leistungsbeeinträchtigung führen
  • Epilepsie ab GdB 70 

Voraussetzungen, um das Merkzeichen G zu erhalten

  • Ortsübliche Wegstrecken können nicht zu Fuß zurückgelegt werden

Nachteilsausgleich und Ansprüche bei Merkzeichen G

  • unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Personennahverkehr (bei ausreichendem Einkommen nur mit einer zusätzlichen Wertmarke, die gegen ein Entgeld von 80,00 € zu erwerben ist)
  • 17 % höherer Regelbedarf bei Sozialhilfe (zum Beispiel Bürgergeld)
  • oranger Parkausweis (Parkerleichterung)

Merkzeichen G: Steuerliche Ansprüche

Merkzeichen aG - außergewöhnliche Gehbehinderung

Das Merkzeichen aG kennzeichnet eine Bewegungsfähigkeit, die so stark beeinträchtigt ist, dass der Schwerbehinderte nur noch wenige Meter ohne Hilfsmittel gehen kann. Man spricht dann auch von einer erheblichen mobilitätsbezogenen Teilhabebeeinträchtigung.

Beispiele für Krankheitsbilder, die einem Merkzeichen aG entsprechen

  • Querschnittslähmung
  • beidseitige Oberschenkelamputation
  • beidseitige Unterschenkelamputation
  • einseitige Oberschenkelamputation, wenn das Tragen eines Kunstbeins dauerhaft nicht möglich ist
  • einseitige Oberschenkelamputation mit Beckenkorbprothese 

Voraussetzungen für das Merkzeichen aG

  • Dauerhafte Angewiesenheit auf einen Rollstuhl (auch für kurze Strecken)

Ansprüche und Nachteilsausgleiche mit Merkzeichen aG

Steuerliche Vorteile bei Merkzeichen aG

Merkzeichen Bl - Blindheit

Das Merkzeichen Bl im Schwerbehindertenausweis ist die Kennzeichnung für Blindheit.

Beispiele für Krankheitsbilder, die einem Merkzeichen Bl entsprechen

  • Sehschärfe von 0,02 (1/50) oder weniger auf beiden Augen 
  • Andere Beeinträchtigungen des Sehens, die einer Sehschärfe von 1/50 oder weniger entsprechen

Merkzeichen Bl: Voraussetzungen

  • Sehschärfe von 1/50 oder weniger auf beiden Augen 
  • Andere Beeinträchtigungen des Sehens, die einer Sehschärfe von 1/50 oder weniger entsprechen 

Merkzeichen Bl: Anspruch und Nachteilsausgleich

Steuerliche Ansprüche bei Merkzeichen Bl:

Merkzeichen Gl - gehörlos

Das Merkzeichen Gl wird bei Schwerbehinderten eingetragen, die gehörlos sind. 

Voraussetzungen für das Merkzeichen Gl

  • Gehörlosigkeit
  • an Taubheit grenzende Schwerhörigkeit mit schwerer Sprachstörung

Ansprüche und Nachteilsausgleiche bei einem Merkzeichen Gl

Merkzeichen Gl: Steuerliche Vorteile

Merkzeichen TBl - taubblind

Das Merkzeichen TBl zeigt auf, dass der Schwerbehinderte in Sehvermögen und Hörvermögen stark eingeschränkt ist. 

Voraussetzungen für das Merkzeichen TBI

  • Störung der Hörfunktion entsprechend einem GdB 70 oder höher

und

  • Störung der Sehfunktion entsprechend einem Gdb 100

Ansprüche und Nachteilsausgleiche bei Merkzeichen TBl

Steuerliche Vorteile für Inhaber des Merkzeichens TBl:

Merkzeichen B - Notwendigkeit ständiger Begleitung

Das Merkzeichen B zeigt auf, dass Schwerbehinderte bei der Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln auf fremde Hilfe angewiesen sind.

Merkzeichen B: Beispiel-Krankheiten und Behinderungen

  • Querschnittslähmung
  • Ohnhändern (beidseitig keine Hände)
  • Blindheit
  • Gehörlosigkeit
  • geistig behinderte Menschen 
  • Aber auch außergewöhnliche Gehbehinderungen

Voraussetzungen für das Merkzeichen B

  • Störung der Hörfunktion entsprechend einem GdB 70 oder höher

und

Ansprüche und Nachteilsausgleiche bei einem Merkzeichen B

Merkzeichen B: Steuerliche Ansprüche

  • Urlaubskosten einer Begleitperson steuerlich absetzbar (bis 900,00 €)
  • Begleitperson von Kurtaxe befreit (örtliche Verordnungen)

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Merkzeichen H - Hilflosigkeit

Bei einem Merkzeichen H ist der Schwerbehinderte hilflos, also im Alltag dauerhaft auf fremde Hilfe angewiesen.

Beispiele für Krankheitsbilder, die einem Merkzeichen H entsprechen

  • Querschnittslähmung
  • Hirnschäden
  • Ohnhändern
  • Blindheit
  • Epilepsie

Voraussetzungen für das Merkzeichen H

  • Häufige und regelmäßig wiederkehrende Verrichtungen im Alltag können ohne ständige Hilfe nicht gemeistert werden
  • Häufige und regelmäßig wiederkehrende Verrichtungen im Alltag könne ohne ständig bereite Hilfestellung nicht gemeistert werden
  • Zu den häufig und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Alltag gehören unter anderem das Ankleiden und Auskleiden, die Nahrungsaufnahme, Körperpflege oder Toilettengänge.
  • Bei Pflegegrad 4 und Pflegegrad 5 wird automatisch das Merkzeichen H eingetragen

Ansprüche und Nachteilsausgleiche bei einem Merkzeichen H

Merkzeichen H: Steuerliche Ansprüche

  • Urlaubskosten einer Begleitperson steuerlich absetzbar (bis 900,00 €)
  • Begleitperson von Kurtaxe befreit (örtliche Verordnungen)
  • Befreiung von der Kfz-Steuer
  • Steuerlicher Pauschbetrag in Höhe von 7.400,00 € 

Merkzeichen RF

Das Merkzeichen RF im Schwerbehindertenausweis berechtigt zu einem ermäßigten Rundfunkbeitrag (früher: ermäßigte GEZ).

Merkzeichen RF: Voraussetzungen

  • Blindheit oder Sehbehinderung bei einem GdB 60 oder höher (allein wegen der Sehbehinderung und nicht vorübergehend)
  • Gehörlosigkeit oder eine Hörschädigung (mit der eine ausreichende Verständigung über das Gehör auch mit Hörhilfen nicht möglich ist)
  • Menschen mit einem GdB von 80 oder höher, die wegen ihrer Behinderung nicht an öffentlichen Veranstaltungen teilnehmen können

Ansprüche und Nachteilsausgleiche für Schwerbehinderte mit Merkzeichen RF

  • Rundfunkbeitrag ermäßigt auf 6,12 € pro Monat
  • Keine zusätzlichen Beiträge für Ehe­partner und eingetragener Lebens­partner 
  • Keine zusätzlichen Beiträge für Kinder bis zum 25. Lebens­jahr

Merkzeichen HS 

Das Merkzeichen HS kennzeichnet eine hochgradige Sehbehinderung, die jedoch noch keiner Blindheit entspricht (Sehvermögen / Visus) auf beiden Augen nicht besser als 0,05 (1/20)). Dieses Merkzeichen gibt es ausschließlich im Bundesland Mecklenburg-Vorpommern.

Voraussetzungen für das Merkzeichen HS

  • Hauptsächlicher Wohnsitz in Mecklenburg-Vorpommern 

und entweder

  • auf beiden Augen Sehvermögen höchstens 0,05 (1/20), aber nicht unter 0,02 (1/50) 

oder

  • auf beiden Augen Sehstörung, die einem Sehvermögen von höchstens 0,05 (1/20), aber nicht unter 0,02 (1/50) entspricht

Ansprüche und Nachteilsausgleiche bei Merkzeichen HS

  • kleines Blindengeld

Merkzeichen T 

Das Merkzeichen T im Schwerbehindertenausweis berechtigt zur kostenfreien Nutzung des Sonderfahrdiensts für Menschen mit Behinderung (früher war das Merkzeichen T auch bekannt als Telebus-Berechtigung). Dieses Merkzeichen gibt es ausschließlich im Bundesland Berlin.

Voraussetzungen für das Merkzeichen T

und entweder

  • Merkzeichen aG

oder

Merkzeichen T: Nachteilsausgleiche und Ansprüche

  • Rückerstattung von Taxiquittungen in Höhe von bis zu 125,00 € (bei voller Eigenbeteiligung wird eine 40,00 €-Pauschale abgezogen bei ermäßigter Eigenbeteiligung wird eine 20,00 €-Pauschale abgezogen)

Ihr Antrag auf einen Schwerbehindertenausweis wurde abgelehnt? Hopkins Rechtsanwälte übernehmen den Widerspruch.

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