GdB-Tabelle 2024: Vergünstigungen, Rechte und Ansprüche

GdB-Tabelle 2024: Vergünstigungen, Rechte und Ansprüche

Inhalt:

Die GdB-Tabelle bietet eine Orientierung hinsichtlich des Behinderungsgrades bei verschiedenen Krankheiten, sowie den damit verbundenen Vorteilen, Ansprüchen und Ausgleichen. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die Zuordnung der Krankheitsbilder individuell von Fall zu Fall neu bewertet wird und daher keine endgültigen Zuordnungen darstellt.

Ihr Antrag auf Anerkennung einer Behinderung wurde abgelehnt oder der GdB viel zu niedrig bemessen? Hopkins Rechtsanwälte helfen Ihnen beim Widerspruch.

Grad der Schwerbehinderung

Eine Schwerbehinderung kann bei einer einzelnen Erkrankung (Einzel-GdB von wenigstens 50) oder mehreren Erkrankungen vorliegen, die insgesamt einen GdB von wenigstens 50 vorweisen (mindestens ein Gesamt-GdB 50). Daher findet man auch die Bezeichnung GdS-Tabelle (Grad der Schwerbehinderung-Tabelle) synonym zur GdB-Tabelle.

GdB 50

GdB 50: Welche Krankheiten und Diagnosen?

Zu den Krankheiten, die einem GdB 50 entsprechen, gehören unter anderem:

  • Schlaf-Apnoe-Syndrom
  • Verlust einer kompletten Hand
  • Verlust des Penis
  • Schwer einstellbarer Diabetes Mellitus Typ 1 (auch bekannt als Brittle Diabetes)
  • Vollständige Harninkontinenz
  • Massive Entstellung des Gesichts
  • Gänzlicher Verlust der Nase
  • Tinnitus (mit schweren psychischen Störungen und sozialen Einschränkungen)
  • Artikulationsstörung mit Unverständlichkeit der Sprache
  • Kleinwuchs zwischen 120 cm und 130 cm
  • Endoprothesen mit beidseitiger Prothese im Kniegelenk
  • Echte Migräne in schwerer Verlaufsform, lang andauernde Migräneanfälle mit stark ausgeprägten Begleiterscheinungen und Anfallspausen von nur wenigen Tagen (GdB 50 - GdB 60)
  • Schwere Endometriose (GdB 50 - GdB 60)
  • Migräne mit schweren Verläufen (GdB 50 - GdB 60)
  • Erhebliche Gleichgewichtsstörungen mit Schwindel und Unterstützung durch Gehhilfen (GdB 50 - GdB 80)
  • Ausgeprägte Depressionen mit sozialen Anpassungsschwierigkeiten
  • Hämophilie mit stark ausgeprägte Blutungen (GdB 50 - GdB 80)
  • HIV-Infektion mit stärkerer Leistungsbeeinträchtigung wie beispielsweise ARC (GdB 50 - GdB 80)

Ansprüche, Vorteile und Nachteilsausgleiche bei GdB 50

GdB 50: Steuerliche Ansprüche

Bei einem GdB von 50 entstehen folgende steuerliche Ansprüche

GdB 60

Krankheitsbilder bei einem GdB von 60

Beispiele für Krankheitsbilder, die einem GdB von 60 entsprechen: 

  • Ausfall der Gesichtsfeldhälften
  • Vollständiger Nervenausfall
  • Epileptische Anfälle (bei häufigen epileptischen Anfällen GdB 90)
  • Affektive Psychose mit häufigeren mehrwöchigen Phasen (GdB 60 - GdB 100)
  • Fehlen oder Ausfall einer Niere mit Beeinträchtigung der zweiten Niere (GdB 60 - GdB 80)
  • Verlust der Gebärmutter oder Sterilität ab Stadium T2b NO MO (GdB 60 -Gd B80)
  • Hodgin-Krankheit, bei sechs oder mehr Monate andauernder Therapie (GdB 60 - GdB 100)
  • Kleinwuchs bis 120 cm Körpergröße (GdB 60 - GdB 100)

Ansprüche und Nachteilsausgleiche bei GdB 60

Bei einem Grad der Behinderung von 60 hat der Schwerbehinderte diese Ansprüche und Nachteilsausgleiche:

GdB 60: Steuerliche Ansprüche

Außerdem entstehen diese steuerlichen Ansprüche:

GdB 70

Krankheitsbilder GdB 70

Krankheiten, die einem Grad der Behinderung von 70 entsprechen:

  • Hüftkopfnekrose
  • Verlust des Kehlkopfes
  • Verlust eines Armes im Oberarm oder im Ellenbogengelenk
  • Schwere Hirnschäden mit psychischen Störungen (GdB 70 - GdB 100)
  • Crohn-Krankheit mit schwerster Auswirkung (GdB 70 - GdB 80)

Ansprüche, Vorteile und Nachteilsausgleiche bei einem GdB von 70

Bei einem GdB 70 entstehen folgende Nachteilsausgleiche und Ansprüche für den Schwerbehinderten:

GdB 70: Steuerliche Ansprüche

Steuerliche Ansprüche:

GdB 80

Krankheitsbilder GdB 80

Zu den Krankheitsbildern, die einem Grad der Behinderung von 80 entsprechen, zählen beispielsweise:

  • Verlust beider Beine (Unterschenkel)
  • Versteifung der Kniegelenke
  • Verlust eines Armes im Schultergelenk
  • Nierenfunktionseinschränkungen schweren Grades
  • Lymphödem bei Gebrauchsunfähigkeit der ganzen Gliedmaße
  • Mukoviszidose (GdB 80 - GdB 100)
  • Versteifung der Hüftgelenke (GdB 80 - GdB 100)
  • Schwere Störungen wie beispielsweise schwere Zwangskrankheit mit schweren sozialen Anpassungsstörungen (GdB 80 - GdB 100)

Ansprüche und Nachteilsausgleiche bei einem GdB von 80

Ansprüche und Nachteilsausgleiche bei einem Grad der Behinderung von 80:

GdB 80: Steuerliche Ansprüche

Steuerliche Ansprüche

GdB 90

Krankheitsbilder GdB 90

Krankheitsbilder unter anderem:

  • Einschränkung der Lungenfunktion nach einer Lungentransplantation (GdB 90 - GdB 100)
  • Schwere Hirnschäden mit kognitiven Leistungsstörungen zum Beispiel bei globaler Aphasie (GdB 90 - GdB 100)
  • Muskelkrankheiten mit schweren Auswirkungen
  • Häufige epileptische Anfälle (GdB 90 - GdB 100)
  • Reizlose Tracheostoma, beispielsweise Tracheitis oder Bronchitis

Ansprüche und Nachteilsausgleiche bei einem GdB von 90

Ansprüche und Nachteilsausgleiche:

GdB 90: Steuerliche Ansprüche

Aus dem GdB 90 entstehende steuerliche Ansprüche

GdB 100

Krankheitsbilder GdB 100

Krankheitsbilder bei GdB 100 sind unter anderem:

  • Verlust beider Hände oder Arme
  • Verlust eines Armes und eines Beines 
  • Lungentuberkulose
  • Leukämie
  • Rückenmarkschäden (vollständige Halsmarkschädigung mit gänzlicher Lähmung beider Arme und Beine sowie Störungen der Blasenfunktion und Mastdarmfunktion)
  • LKG-Spalte (Lippen-Kiefer-Gaumenspalte) mit Beeinträchtigung der Atmung durch die Nase und Beeinträchtigung des Hörens
  • HIV-Infektion mit stärkerer Leistungsbeeinträchtigung (AIDS-Vollbild) 
  • Taubheit

Ansprüche und Nachteilsausgleiche bei einem GdB von 100

Ansprüche und Nachteilsausgleiche bei einem Grad der Behinderung von 100:

GdB 100: Steuerliche Ansprüche

Steuerliche Ansprüche

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Grad der Behinderung

Als Schwerbehinderung gelten in Deutschland alle Behinderungen, deren Grad der Behinderung (GdB) wenigstens 50 beträgt. Je nach Ausprägung und individuellem Gesundheitszustand, bemisst das Versorgungsamt den Grad der Behinderung und vergibt gegebenenfalls Merkzeichen. Dafür muss ein Antrag auf Feststellung des Grades der Behinderung und von Merkzeichen gestellt werden. Das Versorgungsamt ist außerdem auch dafür zuständig den Schwerbehindertenausweis auszustellen.

Das Bundesversorgungsgesetz definiert den Grad der Behinderung so:

[Der] GdB [ist] ein Maß für die körperlichen, geistigen, seelischen und sozialen Auswirkungen einer Funktionsbeeinträchtigung aufgrund eines Gesundheitsschadens.

Sollte das Versorgungsamt Ihrer Meinung nach Ihre Beeinträchtigung zu niedrig eingeschätzt haben, haben Sie die Möglichkeit Widerspruch gegen den GdB-Bescheid einzulegen. Auch einer generellen Ablehnung Ihres GdB-Antrags können Sie widersprechen.

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