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Freiwilligenprogramm
Was ist ein Freiwilligenprogramm?
Ein Freiwilligenprogramm ist ein Angebot des Arbeitgebers, bei dem Beschäftigte sich freiwillig und meist gegen Zahlung einer Abfindung für einen Austritt aus dem Unternehmen entscheiden können. Es wird häufig im Zusammenhang mit Umstrukturierungen oder Personalabbau eingesetzt und soll eine einvernehmliche Trennung ermöglichen.
Dabei kann das Freiwilligenprogramm auch Teil eines Sozialplans sein oder in einer freiwilligen Betriebsvereinbarung nach § 88 BetrVG mit dem Betriebsrat festgelegt werden.
Arbeitnehmer, die ein Freiwilligenprogramm angeboten bekommen, sollten die finanziellen Vorteile und die rechtlichen Folgen vor einer Zusage genau prüfen.
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Abfindung im Freiwilligenprogramm
Eine feste gesetzliche Abfindung für Freiwilligenprogramme gibt es nicht. Die Abfindungshöhe kann sich nach Alter, Betriebszugehörigkeit, individuellem Kündigungsschutz, Gehalt, wirtschaftlicher Lage des Unternehmens und alternativen Handlungsoptionen richten.
Als grober Richtwert kann die Faustformel für Abfindungen genutzt werden, die sich an § 1a KSchG orientiert:
ein halbes Bruttomonatsgehalt pro Beschäftigungsjahr.
Je nach Freiwilligenprogramm können Sockelbeträge, Zusatzbeträge oder ”Sprinterprämien” hinzukommen. Um einzuschätzen, ob die angebotene Abfindungshöhe fair ist, eignet sich der kostenfreie Hopkins-Abfindungsrechner.
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Vorteile und Nachteile von Freiwilligenprogrammen
Freiwilligenprogramm: Vorteile für Arbeitnehmer
Ein Freiwilligenprogramm kann für Beschäftigte echte Vorteile haben, wenn der Ausstieg ohnehin im Raum steht.
- Der größte Pluspunkt ist meist die freiwillige Entscheidung: Man kann zu geregelten, oft besseren Bedingungen gehen, statt eine betriebsbedingte Kündigung abzuwarten.
- Dazu kommt häufig mehr Verhandlungsspielraum, etwa bei der Höhe der Abfindung, dem Austrittszeitpunkt oder einer bezahlten Freistellung.
- Einige Angestellte ziehen das Freiwilligenprogramm vor, da sie eine möglicherweise langwierige und nervenaufreibende Kündigungsschutzklage vermeiden möchten.
- Ein weiterer Vorteil ist die Planbarkeit. Beschäftigte wissen meist früh, welche Konditionen gelten, und können den Wechsel in einen neuen Job, eine Pause oder den Übergang in die Rente besser organisieren.
- Auch für Menschen, die sich ohnehin beruflich neu orientieren möchten, kann das eine faire und relativ saubere Lösung sein.
Freiwilligenprogramm: Nachteile für Arbeitnehmer
Aber Freiwilligenprogramme haben oft auch Nachteile, die vor einer Zustimmung gründlich abgewogen werden sollten.
- Wer einen Aufhebungsvertrag im Rahmen eines Freiwilligenprogramms unterschreibt, verzichtet regelmäßig auf den individuellen Kündigungsschutz, einschließlich der Möglichkeit, eine Kündigung gerichtlich anzugreifen. Das kann besonders heikel sein, wenn ein besonderer Kündigungsschutz besteht, etwa wegen Elternzeit, Schwerbehinderung oder Schwangerschaft.
- Hinzu kommen mögliche Nachteile beim Arbeitslosengeld. Wer unüberlegt einen Aufhebungsvertrag unterschreibt, dem droht unter Umständen eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld I, da die Agentur für Arbeit den Aufhebungsvertrag als freiwillige Mitwirkung an der Beendigung des Jobs wertet.
- Außerdem kann es Auswirkungen auf den Rentenbeginn oder auf andere Vertragspositionen geben, etwa auf variable Vergütung, Boni oder Resturlaub.
Ein vermeintlich attraktives Freiwilligenprogramm kann deshalb im Ergebnis schlechter sein als eine reguläre Kündigung mit anschließender Verhandlung. Deshalb prüft die Kanzlei Hopkins in solchen Fällen immer nicht nur die Höhe der Abfindung, sondern auch die Folgen des Freiwilligenprogramms und Ihre Optionen zur Verhandlung.
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Tipp für Arbeitnehmer
Ein Freiwilligenprogramm sollte vor einer Unterschrift immer rechtlich und in Abwägung der individuellen Situation geprüft werden, weil nicht nur die Abfindungshöhe zählt, sondern auch Folgen für Arbeitslosengeld, Sperrzeit, Zeugnis, Freistellung und Verhandlungsposition.
Hilfreich ist außerdem, vorab den Hopkins-Abfindungsrechner zu nutzen, um ein erstes Gefühl für die mögliche Größenordnung der Abfindung zu bekommen.
Sie sich unsicher, ob Sie am Freiwilligenprogramm teilnehmen sollten?
Mitarbeiter sollten dem angebotenen Freiwilligenprogramm nicht vorschnell zustimmen, sondern zuerst die Abfindung, die Folgen für Arbeitslosengeld und die Chancen auf einen neuen Job prüfen. Bei Unsicherheit lohnt sich eine rechtliche Einschätzung durch die Anwälte und Fachanwälte für Arbeitsrecht der Kanzlei Hopkins.
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Was passiert, wenn Beschäftigte das Freiwilligenprogramm ablehnen?
Lehnt ein Arbeitnehmer das Freiwilligenprogramm ab, darf der Arbeitgeber daraus nicht automatisch sofort Nachteile ableiten. Der Beschäftigte bleibt grundsätzlich im Arbeitsverhältnis, solange keine wirksame Kündigung oder eine andere Beendigungserklärung folgt.
Praktisch bedeutet die Ablehnung des Freiwilligenprogramms aber oft nicht, dass damit alles erledigt ist. Wenn das Unternehmen den Personalabbau dennoch umsetzen will, kann es später zu betriebsbedingten Kündigungen kommen, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen.
Ablauf des Freiwilligenprogramms
- Ein Freiwilligenprogramm beginnt meist mit einer internen Ankündigung des Arbeitgebers, oft begleitet von Gesprächen mit Betriebsrat und Personalabteilung.
- Danach erhalten Beschäftigte ein konkretes Angebot mit Fristen, Abfindungsformel, möglicher Zusatzleistung und den Bedingungen für einen Austritt.
- Im nächsten Schritt prüft der Arbeitnehmer, ob er das Angebot annehmen wird, und hält gegebenenfalls Rücksprache mit einem Anwalt für Arbeitsrecht. Dazu gehört nicht nur die Höhe der Abfindung, sondern auch die Frage, ob ein neuer Job in Sicht ist, ob Sperrzeiten drohen und ob der Vertrag Nebenpunkte wie Zeugnis, Freistellung, Resturlaub oder Wettbewerbsverbote regelt.
- Nach der Zustimmung zum Freiwilligenprogramm folgt regelmäßig der Aufhebungsvertrag oder ein anderes Beendigungsinstrument, und erst dann endet das Arbeitsverhältnis zu dem vereinbarten Termin. Häufig werden parallel Unterstützungsangebote zur Neuorientierung vereinbart, etwa Bewerbungscoaching oder Outplacement.
Alternativ hat der Arbeitnehmer natürlich auch die Möglichkeit, das angebotene Freiwilligenprogramm abzulehnen. Dann besteht das Arbeitsverhältnis zu den bisherigen Konditionen weiter.




