Gibt es nach dem Aufhebungsvertrag Arbeitslosengeld?

Gibt es nach dem Aufhebungsvertrag Arbeitslosengeld?

Inhalt:

Was ist ein Aufhebungsvertrag?

Ein Aufhebungsvertrag ist eine einvernehmliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Er bietet Vorteile für beide Seiten: Während Arbeitnehmer die Möglichkeit einer Abfindung erhalten und können gegebenenfalls schneller in einen neuen Job wechseln, vermeiden Arbeitgeber einen oft kostspieligen Kündigungsprozess. Für Angestellte ist einer der größten Nachteile von Aufhebungsverträgen, dass diese eine Sperre des Arbeitslosengelds mit sich bringen können.

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Gibt es nach dem Aufhebungsvertrag Arbeitslosengeld?

Endet ein Arbeitsverhältnis durch einen Aufhebungsvertrag gibt es nicht immer direkt Arbeitslosengeld. Häufig verhängt die Arbeitsagentur eine Sperre des Arbeitslosengelds, da sie den Arbeitnehmer als mitverantwortlich am Ende des Arbeitsverhältnisses sieht. Dann ruht der Anspruch auch Arbeitslosengeld gemäß § 159 SGB III für eine Dauer von bis zu zwölf Wochen. 

Balkendiagramm, dass die Dauer des Arbeitslosengelds mit Sperrzeit (11 Monate) und ohne Sperrzeit (12 Monate) zeigt
Arbeitslosengeld nach der Beendigung des Arbeitsverhältnis durch einen Aufhebungsvertrag

Abfindung im Aufhebungsvertrag

Beinhaltet der Aufhebungsvertrag eine Abfindung, erhöht sich die Wahrscheinlichkeit, dass eine Sperrzeit für das Arbeitslosengeld verhängt wird. Wer wissen möchte, ob die angebotene Abfindung hoch genug ist und auch eine mögliche Sperrzeit “entschädigt”, kann sich zur Beratung an einen Arbeitsrechtsanwalt wenden oder einen Abfindungsrechner nutzen.

Dauer der Sperrzeit nach einem Aufhebungsvertrag

  • Die Sperrzeit beträgt 12 Wochen und beginnt mit dem Ende der Beschäftigung oder mit dem Tag der Freistellung. 
  • Die Sperrzeit verkürzt sich auf 3 Wochen, wenn das Arbeitsverhältnis auch ohne den Aufhebungsvertrag innerhalb von sechs Wochen geendet wäre (etwa bei einem befristeten Arbeitsverhältnis).
  • Die Sperrzeit verkürzt sich auf 6 Wochen, wenn das Arbeitsverhältnis auch ohne den Aufhebungsvertrag innerhalb von zwölf Wochen geendet wäre (etwa bei einem befristeten Arbeitsverhältnis).
  • Die Sperrzeit verkürzt sich ebenfalls auf 6 Wochen, wenn das fehlende Arbeitslosengeld für den Arbeitslosen eine besondere Härte bedeutet.

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Verkürzung des Arbeitslosengeld-Anspruchs

Mit der Sperrzeit verringert sich die eigentliche Anspruchsdauer auf Arbeitslosengeld (in der Regel 12 Monate). Auch wenn es häufig angenommen wird, wird der Zeitraum mit Leistungsanspruch nicht einfach “aufgeschoben”.

Versicherung während der Sperre

Während der Sperrzeit bleiben sowohl die Krankenversicherung als auch die Pflegeversicherung weiterhin bestehen, beziehungsweise werden von der Arbeitsagentur übernommen. Daher ist es empfehlenswert, sich auch dann arbeitslos zu melden, wenn man einen Aufhebungsvertrag unterschreibt und im Nachhinein mit einer Sperrzeit rechnet.

Was muss in einem Aufhebungsvertrag stehen, damit man keine Sperrzeit bekommt?

Eine Sperrzeit kann vermieden werden, wenn der Arbeitnehmer nachweisen kann, dass er für das Ende des Arbeitsverhältnisses nicht oder nur sehr bedingt verantwortlich ist.

Es gibt also in der Regel nur das volle Arbeitslosengeld, wenn der Aufhebungsvertrag die einzige Möglichkeit des Arbeitgebers ist, eine (betriebsbedingte oder personenbedingte) Kündigung zu vermeiden oder wenn es einen anderen wichtigen Grund für die Auflösung des Arbeitsverhältnisses gibt. 

Wichtige Gründe für einen Aufhebungsvertrag

Zu den wichtigen Gründen, die eine Auflösung des Arbeitsvertrags rechtfertigen gehören unter anderem:

  • Die Androhung einer Kündigung vom Arbeitgeber.
  • Eine Krankheit, die eine Fortführung des Arbeitsverhältnisses unmöglich macht.
  • Eine neue Arbeitsstelle steht in Aussicht.

Formulierung

Eine mögliche Formulierung im Aufhebungsvertrag wäre beispielsweise:

"Um eine andernfalls ergehende krankheitsbedingte Kündigung zu vermeiden, schließen die Parteien diese Aufhebungsvertrag."

Beratung durch einen Anwalt für Arbeitsrecht

Letzten Endes entscheidet die individuelle Situation darüber, ob das Arbeitsamt nach einem Aufhebungsvertrag eine Sperrzeit verhängt. Je nach Einzelfall kann beispielsweise auch eine Kündigung durch den Arbeitgeber mit anschließender Kündigungsschutzklage günstiger sein. Eine Beratung durch einen Anwalt hilft dabei, das Risiko einer Sperrzeit einzuschätzen beziehungsweise zu verringern.

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Verhängte Sperrzeit anfechten

Wenn der Aufhebungsvertrag bereits dazu geführt hat, dass das Arbeitslosengeld ruht, bleibt die Option innerhalb eines Monats Widerspruch gegen den Sperrzeit-Bescheid einzulegen. Es ist wichtig, diesen Widerspruch gut zu begründen und möglicherweise rechtliche Unterstützung in Anspruch zu nehmen. Bei einer Ablehnung des Widerspruchs kann vor dem Sozialgericht geklagt werden. Auch hierbei kann die rechtliche Vertretung entscheidend sein, um die Erfolgschancen zu erhöhen und die eigenen Rechte durchzusetzen.

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