Sozialplan: Definition, Punkte-System und Abfindung

Sozialplan: Definition, Punkte-System und Abfindung

Inhalt:

Was ist ein Sozialplan?

Ein Sozialplan ist eine Vereinbarung zwischen dem Betriebsrat und dem Arbeitgeber, die bei einer Betriebsänderung, wie beispielsweise einer Betriebsschließung oder -zusammenlegung, ausgehandelt wird. Sein Ziel ist es, die wirtschaftlichen Nachteile für die Arbeitnehmer, die durch Kündigungen oder andere Folgen der Betriebsänderung entstehen, zu kompensieren oder zumindest zu mildern (§ 112 Abs. 1 Satz 2 BetrVG).

§ 112 BetrVG: Interessenausgleich über die Betriebsänderung, Sozialplan
(1) Typische Inhalte eines Sozialplans können Abfindungszahlungen, die Übernahme von Bewerbungs- und Umzugskosten oder der Wechsel in eine Transfergesellschaft sein. Der Arbeitgeber ist nach Abschluss des Sozialplans gesetzlich dazu verpflichtet, sich an die ausgehandelten Inhalte zu halten. [...]

Typische Inhalte eines Sozialplans können Abfindungszahlungen, die Übernahme von Bewerbungs- und Umzugskosten oder der Wechsel in eine Transfergesellschaft sein. Der Arbeitgeber ist nach Abschluss des Sozialplans gesetzlich dazu verpflichtet, sich an die ausgehandelten Inhalte zu halten.

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Verpflichtender Sozialplan

Bei Betriebsänderungen, die ausschließlich Kündigungen umfassen, ist ein Sozialplan nur in folgenden Fällen erzwingbar:

  1. In Betrieben mit weniger als 60 Arbeitnehmern, werden 20 % der Belegschaft (mindestens aber 6 Arbeitnehmer) gekündigt.
  2. In Betrieben, in denen 60 bis 249 Arbeitnehmer arbeiten, erhalten 20 % der Belegschaft (mindestens aber 37 Arbeitnehmer) die Kündigung.
  3. In Betrieben mit 250 bis 499 Angestellten , von denen 15 % (aber mindestens 60 Arbeitnehmer) gekündigt werden.
  4. In Betrieben von 500 oder mehr Arbeitnehmern, von denen 10 % (mindestens aber 60 Angestellte) gekündigt werden.

Verpflichtender Sozialplan Bei Betriebsänderungen, die ausschließlich Kündigungen umfassen, ist ein Sozialplan nur in folgenden Fällen erzwingbar:
Verpflichtender Sozialplan

Punkte-System des Sozialplans

Welche Punkte müssen bei einer Sozialauswahl berücksichtigt werden? 

Die Entscheidung, wer im Rahmen eines Sozialplans zuerst eine Kündigung erhält, basiert auf der Sozialauswahl. Dabei werden Punkte für verschiedene soziale Kriterien vergeben:

  • das Alter der Mitarbeiter, 
  • die Dauer der Betriebszugehörigkeit, 
  • Anzahl an unterhaltsberechtigten Kindern, 
  • unterhaltspflichtige Ehepartner 
  • und eventuell weitere Faktoren wie Schwerbehinderung. 

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Wer wird bei einem Sozialplan als erstes gekündigt?

Mitarbeiter, die innerhalb einer vergleichbaren Gruppe die geringste Gesamtpunktzahl aufweisen und somit als am wenigsten sozial schutzbedürftig gelten, werden zuerst gekündigt. Diese Sozialauswahl ist in der Regel Bestandteil der Betriebsvereinbarung oder wird zwischen dem Betriebsrat und dem Arbeitgeber verhandelt.

Kündigung

Betriebsbedingte Kündigung

Der Sozialplan ist ein wichtiger Bestandteil von betriebsbedingten Kündigungen, um sicherzustellen, dass soziale Gesichtspunkte angemessen berücksichtigt werden. Der Arbeitgeber muss anhand des Plans eine Sozialauswahl treffen, bei der Kriterien wie Betriebszugehörigkeit, Lebensalter, Unterhaltspflichten und Schwerbehinderung berücksichtigt werden.

Was ist eine sozialverträgliche Kündigung?

Eine sozialverträgliche Kündigung ist eine Form der betriebsbedingten Kündigung, bei der die sozialen Aspekte der betroffenen Arbeitnehmer berücksichtigt werden. Bei einer solchen Kündigung werden Faktoren wie Betriebszugehörigkeit, Lebensalter, Schwerbehinderung und Unterhaltspflichten beachtet, um sicherzustellen, dass diejenigen Mitarbeiter ausgewählt werden, die voraussichtlich die geringsten sozialen und finanziellen Nachteile erleiden. Ziel ist es, die Kündigung für die Arbeitnehmer sozial abzufedern, beispielsweise durch die Erstellung eines Sozialplans, der Maßnahmen wie Abfindungen, Unterstützung bei der Jobsuche oder Umschulungen vorsieht.

Sozialplanabfindung

Da der Sozialplan die sozialen Folgen von Betriebsänderungen regelt, sieht er häufig Abfindungen für betroffene Arbeitnehmer vor. Durch die Abfindung können die sozialen Folgen einer Betriebsänderung beziehungsweise betriebsbedingten Kündigung gemildert werden. 

Höhe der Abfindung nach Sozialplan

Die Höhe der Abfindung wird durch Verhandlungen zwischen dem Betriebsrat und dem Arbeitgeber festgelegt und bemisst sich oft nach einer im Sozialplan festgelegten Formel, die das Alter des Arbeitnehmers, die Dauer seiner Betriebszugehörigkeit und seinen Bruttoverdienst berücksichtigt. Auch mögliche Unterhaltspflichten oder die Anzahl der Kinder können Einfluss auf die Höhe der Abfindung haben.

Abfindung bei Aufhebungsverträgen

Die Abfindung kann aber auch als Anreiz dienen, im Rahmen eines Aufhebungsvertrags freiwillig das Unternehmen zu verlassen und damit auf den eigenen Kündigungsschutz zu verzichten.

Höhere Abfindung

Eine höhere Abfindung kann normalerweise durch geschickte Verhandlungen mit dem Arbeitgeber erreicht werden. Es lohnt sich in jedem Fall, zeitnah nach Erhalt der Kündigung oder Kenntnisnahme des Sozialplans rechtlichen Rat einzuholen: vor allem innerhalb der ersten 3 Wochen nach der Kündigung. Da nur in diesem Zeitraum theoretisch eine Kündigungsschutzklage eingereicht werden kann, wird auf den (ehemaligen) Arbeitgeber besonders viel Druck ausgeübt und die eigene Verhandlungsposition gesichert. Ein erfahrener Anwalt im Bereich Arbeitsrecht kann Sie mit Verhandlungserfahrung und strategischer Herangehensweise dabei unterstützen, eine möglichst hohe Abfindung auszuhandeln.

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