Arbeitsverhältnis: Rechte und Pflichten von Arbeitnehmern und Arbeitgebern

Arbeitsverhältnis: Rechte und Pflichten von Arbeitnehmern und Arbeitgebern

Inhalt:

Was ist ein Arbeitsverhältnis?

Ein Arbeitsverhältnis ist ein rechtliches Verhältnis zwischen einem Arbeitgeber und einem Arbeitnehmer, das aufgrund eines Arbeitsvertrags zustande kommt. Es regelt die Bedingungen, unter denen der Arbeitnehmer für den Arbeitgeber tätig ist und umfasst insbesondere die Arbeitszeit, die Vergütung, den Urlaub, die Kündigungsfristen und den Arbeitsschutz. Synonym wird auch der Begriff “Beschäftigungsverhältnis” verwendet.

Das Arbeitsverhältnis ist ein zentraler Bestandteil des Arbeitsrechts und wird durch zahlreiche gesetzliche Regelungen und Vorschriften geregelt. So sind beispielsweise die Mindestlohnregelungen, die Arbeitszeitgesetze und die Kündigungsschutzgesetze wichtige Bestandteile des Arbeitsverhältnisses.

Direktionsrecht

Ein entscheidendes Merkmal des Arbeitsverhältnis ist die Unselbstständigkeit des Arbeitnehmers. Er erbringt die Arbeitsleistung in Abhängigkeit vom Arbeitgeber und muss dessen Weisungen hinsichtlich Arbeitszeit, Arbeitsinhalt und Arbeitsort folgen. Dieses Direktions- oder Weisungsrecht ist in der Gewerbeordnung (§ 106 GewO) und im Bürgerlichen Gesetzbuch (§ 611a) normiert.

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Arten von Arbeitsverhältnissen

Unter einem Normalarbeitsverhältnis wird überwiegend ein unbefristetes Arbeitsverhältnis in Vollzeit, das dem Arbeitsrecht unterliegt, verstanden. Weitere Arbeitsverhältnisse mit abweichenden Merkmalen sind zum Beispiel

  • Dienstverhältnis
  • befristetes Arbeitsverhältnis
  • Teilzeitbeschäftigung
  • Altersteilzeit
  • freie Mitarbeit
  • geringfügige Beschäftigung
  • Heimarbeit
  • Kettenarbeitsverhältnis 
  • Leiharbeit
  • Praktikum
  • Scheinselbständigkeit
  • Telearbeit 
  • Zeitarbeit

Dienstverhältnis

In Deutschland stehen Beamte, Richter und Soldaten sowohl in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis als auch in einem Treueverhältnis zu ihrem Dienstherrn. Dieser entspricht dem Arbeitgeber in einem Normal-Arbeitsverhältnis.

Unbefristete und befristete Arbeitsverhältnisse

Ein unbefristetes Arbeitsverhältnis ist eine Art von Beschäftigungsverhältnis zwischen einem Arbeitgeber und einem Arbeitnehmer, bei dem keine feste Endzeit für das Arbeitsverhältnis vereinbart ist. Es gibt also keine zeitliche Begrenzung für die Dauer des Arbeitsverhältnisses, es sei denn, es wird durch eine Kündigung oder eine andere Beendigung des Arbeitsverhältnisses beendet.

Im Gegensatz dazu gibt es auch befristete Arbeitsverhältnisse, bei denen ein festes Enddatum für das Arbeitsverhältnis vereinbart wird. Befristete Arbeitsverhältnisse können aus verschiedenen Gründen eingegangen werden, wie beispielsweise für Projekte, die zu einem gewissen Datum enden oder zur Vertretung von längerfristig abwesenden Mitarbeitern (sogenannte Zweckbefristung). Ein weiterer Unterschied zwischen befristeten und unbefristeten Arbeitsverhältnissen betrifft die Kündigungsfrist. Bei einem unbefristeten Arbeitsverhältnis gelten in der Regel längere Kündigungsfristen als bei einem befristeten Arbeitsverhältnis. Je nach Art des Arbeitsvertrages können befristete Arbeitsverhältnisse unter Umständen vor Ende der Befristung nicht ordentlich gekündigt werden.

Ein unbefristetes Arbeitsverhältnis bietet in der Regel mehr Sicherheit für den Arbeitnehmer als ein befristetes Arbeitsverhältnis. Der Arbeitnehmer hat eine langfristige Perspektive und kann langfristig planen, während ein befristetes Arbeitsverhältnis nur für einen begrenzten Zeitraum Sicherheit bietet und deutlich weniger Kündigungsschutz gewährt. 

Teilzeit- und Vollzeitbeschäftigung

Teilzeitbeschäftigung und Vollzeitbeschäftigung sind zwei verschiedene Arten von Arbeitsverhältnissen, die sich in mehreren Aspekten unterscheiden.

  1. Arbeitszeit: Der offensichtlichste Unterschied ist die Arbeitszeit. Bei einer Vollzeitbeschäftigung arbeitet der Arbeitnehmer in der Regel 35 bis 40 Stunden pro Woche, während bei einer Teilzeitbeschäftigung die wöchentliche Arbeitszeit in der Regel unter 35 Stunden liegt.
  2. Arbeitsentgelt: Die Arbeitsentgelte in Teilzeitbeschäftigungen sind in der Regel niedriger als in Vollzeitbeschäftigungen, da die Arbeitszeit kürzer ist. Teilzeitbeschäftigte erhalten jedoch in der Regel denselben Stundenlohn wie Vollzeitbeschäftigte.
  3. Sozialleistungen: Vollzeitbeschäftigte haben oft Anspruch auf mehr Sozialleistungen als Teilzeitbeschäftigte, wie beispielsweise Urlaubsanspruch, Krankengeld, Weihnachtsgeld und andere Leistungen. Die Höhe und Art der Sozialleistungen für Arbeitnehmer in Teilzeit richtet sich nach den Regelungen im Arbeitsvertrag und im Tarifvertrag.

Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses kann auf verschiedene Weise erfolgen und sowohl vom Arbeitgeber als auch vom Arbeitnehmer ausgehen.

Kündigung durch Arbeitgeber oder Arbeitnehmer

Eine Kündigung ist eine einseitige Erklärung, mit der das Arbeitsverhältnis beendet wird. Eine Kündigung kann sowohl vom Arbeitgeber als auch vom Arbeitnehmer ausgesprochen werden. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen und die Kündigungsfrist muss eingehalten werden. Die jeweilige Kündigungsfrist ist gesetzlich geregelt und hängt von der Dauer des Arbeitsverhältnisses ab.

Kündigungsschutz

In bestimmten Fällen besteht neben dem generellen Kündigungsschutz auch ein besonderer Kündigungsschutz. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn ein Arbeitnehmer schwanger ist, in Elternzeit oder schwerbehindert ist. 

Aufhebungsvertrag

Ein Aufhebungsvertrag ist eine Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, mit der das Arbeitsverhältnis einvernehmlich beendet wird. Der Aufhebungsvertrag muss schriftlich abgeschlossen werden und enthält in der Regel Vereinbarungen zu einer Abfindung oder zu einer vorzeitigen Freistellung.

Befristetes Arbeitsverhältnis endet automatisch

Ein befristetes Arbeitsverhältnis endet automatisch mit Ablauf der vereinbarten Befristung. Eine Kündigung ist in diesem Fall nicht erforderlich.

Insgesamt gibt es verschiedene Möglichkeiten zur Beendigung eines Arbeitsverhältnisses. Arbeitgeber und Arbeitnehmer sollten sich im Vorfeld über die jeweiligen Rechte und Pflichten informieren, um eine einvernehmliche und rechtskonforme Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu gewährleisten.

Arbeitsverhältnisse vor 2014

Arbeitsverhältnisse, die vor dem 1. Januar 2004 geschlossen wurden, werden als Alt-Arbeitsverhältnisse bezeichnet. Für sie liegt der Schwellenwert der Kleinbetriebe im Kündigungsschutz bei fünf Beschäftigten, anstatt bei zehn Beschäftigten. Arbeitnehmer, deren Arbeitsverhältnis später begründet wurde, genießen also einen weniger umfangreichen Kündigungsschutz. Hintergrund der Unterscheidung in Neu-Arbeitsverhältnisse und in Alt-Arbeitsverhältnisse ist eine Anpassung des Kündigungsschutzgesetzes (§ 23 KSchG) zum 1. Januar 2004.

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