Wann verfallen Punkte in Flensburg?

Wann verfallen Punkte in Flensburg?

Inhalt:

Flensburger Punktesystem

Punkte “in Flensburg” beziehungsweise Punkte im Fahreignungsregister speichern Vergehen im Straßenverkehr bundesweit. Jeder Verstoß wird mit einer bestimmten Anzahl von Punkten bewertet. Je schwerwiegender der Verstoß, desto mehr Punkte werden vergeben. Diese Punkte bleiben aber nicht unbegrenzt im Register, sondern “verfallen” nach Ablauf der Tilgungsfrist.

Wann verfallen Punkte in Flensburg?

Punkte in Flensburg "verfallen" nach 2,5 bis 10 Jahren. Die genaue Dauer entscheidet sich je nach Verstoß. 

1 Punkt in Flensburg

  • 1 Punkt im Fahreignungsregister verfällt nach 2,5 Jahren
  • Bei Ordnungswidrigkeit
  • Beispiele: Überholen im Überholverbot oder zu geringes Reifenprofil

2 Punkte in Flensburg

  • 2 Punkte verfallen nach 5 Jahren
  • Bei grober Ordnungswidrigkeit oder bei Straftat ohne Führerscheinentzug
  • Beispiele: Geschwindigkeitsüberschreitung über 41 km/h (außerorts) oder Geschwindigkeitsüberschreitung über 31 km/h (innerorts) 

3 Punkte in Flensburg

  • 3 Punkte verfallen nach 10 Jahren
  • Bei Straftat mit Führerscheinentzug
  • Beispiele: unterlassene Hilfeleistung oder Fahren im Vollrausch 

Wann verfallen Punkte in Flensburg? Die Punkte verfallen nach 2,5 bis 10 Jahren
Verfall der Punkte in Flensburg

Punkte aus mehreren Verstößen

Sind im Fahreignungsregister mehrere Verstöße mit Punkten festgehalten, verfallen diese entsprechend dem zugehörigen Verstoß. Punkte in Flensburg verfallen also nicht gemeinsam und auch nicht chronologisch.

Seit 2014 gibt es keine Tilgungshemmung mehr. Das heißt, bei neuen Punkten wird der Punkteverfall bestehende Punkte nicht automatisch verlängert. 

Überliegefrist

Auch wenn die Punkte nach der Verjährungsfrist verfallen, heißt das nicht, dass sie komplett aus dem Fahreignungsregister gelöscht werden. Das Straßenverkehrsgesetz regelt mit der  sogenannten Überliegefrist in § 29 (6) StVG, dass die Punkte nach Verjährung ein weiteres Jahr aufbewahrt werden. So können neue Punkte, auch dann noch berücksichtigt werden, wenn sie erst nach Ablauf der Tilgungsfrist einer bereits gespeicherten punkterelevanten Entscheidung erfasst werden.

Tipp für berufliche PKW-Fahrer

Sollten Sie beruflich auf Ihren Führerschein angewiesen sein und bereits einen oder zwei Punkte gesammelt haben, laufen Sie bei einem weiteren Verstoß nicht nur Gefahr, den Führerschein zu verlieren, sondern auch eine personenbedingte Kündigung zu erhalten. Daher sollten Sie sich überlegen, ob ein proaktiver Punkteabbau oder Einspruch gegen den Bußgeldbescheid (und die Punkte im Fahreignungsregister) für Sie sinnvoll ist.

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Wann beginnt die Frist für den Verfall der Punkte?

Die Frist für den Verfall der Punkte beginnt mit Rechtskraft des Bußgeldbescheids. Das bedeutet, dass die Punkte nicht bereits ab dem Zeitpunkt des Verstoßes, sondern erst ab dem Zeitpunkt der Verurteilung gelten. 

Wie kann man Punkte abbauen?

Es ist möglich, Punkte durch die Teilnahme an einem freiwilligen Fahreignungsseminar abzubauen. Dieses besteht aus verkehrspädagogischen und verkehrspsychologischen Modulen.

Voraussetzungen für das freiwillige Fahreignungsseminar:

  • Sie haben maximal 5 Punkte in Flensburg.
  • Sie haben in den letzten 5 Jahren nicht an einem freiwilligen Fahreignungsseminar teilgenommen.
  • Sie tragen die Seminarkosten selbst.

Was kostet es, einen Punkt abzubauen?

Wer nicht warten will, bis die Punkte verfallen, kann sich auch dafür entscheiden, diese im Fahreignungsseminar abzubauen. Die Kosten für den verkehrspädagogischen Teil des Fahreignungsseminars liegen bei 200,00 € bis 500,00 €. Der verkehrspsychologische Part wird in der Regel beim TÜV oder in der Praxis eines Psychologen angeboten und kostet rund 240,00 € bis 300,00 €. Insgesamt müssen sie also zwischen 440,00 € und 800,00 € einkalkulieren, um Punkte abzubauen. 

Einspruch einlegen

Einspruch gegen die Punkte im Fahreignungsregister an sich ist nicht möglich, sondern nur gegen den Vorwurf des entsprechenden Bußgeldbescheids. In der Regel ist dieser Einspruch aussichtsreich, da Bußgeldbescheide immer wieder Formvorgaben nicht erfüllen und somit nicht wirksam sind. Lassen Sie daher Ihren Bußgeldbescheid von einem Anwalt für Verkehrsrecht prüfen und sich zu den Erfolgschancen eines Einspruchs in Ihrem individuellen Fall beraten. 

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