Innerhalb geschlossener Ortschaften muss der Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug mindestens eine Sekunde Fahrzeit oder drei Fahrzeuglängen betragen.
Bei einer Geschwindigkeit von 20 km/h entspricht das einem Abstand von 5 bis 6 Metern.
Bei einer Geschwindigkeit von 30 km/h sind es ca. 8,3 Meter.
Bei einer Geschwindigkeit von 50 km/h sollte der Abstand mindestens 14 bis 15 Meter betragen.
Beim Überholen von Radfahrern, Fußgängern und E-Scootern gilt innerorts ein Mindestabstand von 1,5 Metern.
Abstandsregelung Außerorts und auf Autobahnen
Auf Autobahnen und außerorts gilt die „Halber-Tacho-Regel": Der Sicherheitsabstand in Metern sollte mindestens der Hälfte der gefahrenen Geschwindigkeit in km/h entsprechen.
100 km/h: mindestens 50 Meter Abstand
110 km/h: mindestens 55 Meter Abstand
120 km/h: mindestens 60 Meter Abstand
130 km/h: mindestens 65 Meter Abstand
140 km/h: mindestens 70 Meter Abstand
Beim Überholen von Radfahrern, Fußgängern und E-Scootern ist außerorts ein Abstand von 2 Metern einzuhalten.
Abstandsregelung für Lastkraftwagen
Für LKW mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 Tonnen gelten strengere Vorschriften: Ab einer Geschwindigkeit von 50 km/h müssen sie einen Mindestabstand von 50 Metern einhalten. Dieser Abstand gilt nur auf Autobahnen, nicht generell ab 50 km/h.
Besondere Witterungsverhältnisse
Bei Glätte, Niederschlag oder schlechter Sicht sollte der Abstand verdoppelt werden, um die Sicherheit nicht zu gefährden. Generell gilt: Es darf nur so schnell gefahren werden, dass innerhalb der übersehbaren Strecke angehalten werden kann.
Wer den vorgeschriebenen Mindestabstand nicht einhält, muss mit Bußgeldern zwischen 25 Euro und 400 Euro, bis zu zwei Punkten in Flensburg und in schweren Fällen sogar mit einem Fahrverbot rechnen. Die Konsequenzen variieren je nach Schwere des Verstoßes:
Bußgeld
Die Höhe des Bußgeldes hängt von der gefahrenen Geschwindigkeit und dem Ausmaß der Unterschreitung des Mindestabstands ab:
Abstandsverstoß bei Geschwindigkeiten unter 80 km/h: mindestens 25 Euro
Abstandsverstoß bei Geschwindigkeiten über 80 km/h: 75 bis 320 Euro
Abstandsverstoß bei Geschwindigkeiten über 100 km/h: 75 bis 320 Euro
Abstandsverstoß bei Geschwindigkeiten über 130 km/h: 100 bis 400 Euro.
Das genaue Bußgeld bei Abstandsverstößen ergibt sich aus dem gemessenen Abstand im Verhältnis zur gemessenen Geschwindigkeit/Tachowert.
Abstandsverstöße bei sehr hohen Geschwindigkeiten werden mit einem Fahrverbot geahndet.
Bei mehr als 100 km/h und einem geringeren Abstand als 3/10 des halben Tachowerts droht ein 1- bis 3-monatiges Fahrverbot.
Beträgt die Höhe des Abstands weniger als 1/3 des halben Tachowerts bei einer Geschwindigkeit von mehr als 130 km/h, drohen regelmäßig bis zu 3 Monate Fahrverbot.
3 Monate Fahrverbot würden also zum Beispiel bei einer Geschwindigkeit von 150 km/h und einem Abstand von unter 25 m drohen: (150/2) × (1/3) = 25.
Strafen für Fahranfänger in der Probezeit
Für Fahranfänger in der Probezeit werden neben dem Bußgeld (und gegebenenfalls Punkten und Fahrverbot) in der Regel zusätzliche Maßnahmen angeordnet:
Probezeitverlängerung um weitere 2 Jahre
Verpflichtende Teilnahme an einem Aufbauseminar
Bei Nichterfüllung dieser Auflagen droht der Entzug der Fahrerlaubnis
Abstandsverstöße mit Fahrverbot gelten als A-Verstöße und lösen Probezeitmaßnahmen aus.
Strafrechtliche Konsequenzen
In besonders schweren Fällen, wenn durch zu dichtes Auffahren andere Verkehrsteilnehmer gefährdet werden, kann dies als Nötigung im Straßenverkehr gewertet werden. Dies ist ein Vergehen nach § 240 StGB und kann mit einer Freiheits- oder Geldstrafe geahndet werden.
Die gestaffelte Bußgeldtabelle entspricht dem Bußgeldkatalog (Stand 2024). Entscheidend ist aber nicht die absolute Geschwindigkeit, sondern das Verhältnis zum halben Tachowert.
```html
Verstoß
Bußgeld
Punkte
Fahrverbot
Abstandsverstoß bei weniger als 80 km/h
25 EUR
-
-
...mit Gefährdung
30 EUR
-
-
...mit Sachbeschädigung
35 EUR
-
-
Abstandsverstoß mit über 80 km/h und einem geringeren Abstand als 5/10 des halben Tachowertes
75 EUR
1
-
Abstandsverstoß mit über 80 km/h und einem geringeren Abstand als 4/10 des halben Tachowertes
100 EUR
1
-
Abstandsverstoß mit über 80 km/h und einem geringeren Abstand als 3/10 des halben Tachowertes
160 EUR
1
-
Abstandsverstoß mit über 80 km/h und einem geringeren Abstand als 2/10 des halben Tachowertes
240 EUR
1
-
Abstandsverstoß mit über 80 km/h und einem geringeren Abstand als 1/10 des halben Tachowertes
320 EUR
1
-
Abstandsverstoß mit über 100 km/h und einem geringeren Abstand als 5/10 des halben Tachowertes
75 EUR
1
-
Abstandsverstoß mit über 100 km/h und einem geringeren Abstand als 4/10 des halben Tachowertes
100 EUR
1
-
Abstandsverstoß mit über 100 km/h und einem geringeren Abstand als 3/10 des halben Tachowertes
160 EUR
2
1 Monat
Abstandsverstoß mit über 100 km/h und einem geringeren Abstand als 2/10 des halben Tachowertes
240 EUR
2
2 Monate
Abstandsverstoß mit über 100 km/h und einem geringeren Abstand als 1/10 des halben Tachowertes
320 EUR
2
3 Monate
Abstandsverstoß mit über 130 km/h und einem geringeren Abstand als 5/10 des halben Tachowertes
100 EUR
1
-
Abstandsverstoß mit über 130 km/h und einem geringeren Abstand als 4/10 des halben Tachowertes
180 EUR
1
-
Abstandsverstoß mit über 130 km/h und einem geringeren Abstand als 3/10 des halben Tachowertes
240 EUR
2
1 Monat
Abstandsverstoß mit über 130 km/h und einem geringeren Abstand als 2/10 des halben Tachowertes
320 EUR
2
2 Monate
Abstandsverstoß mit über 130 km/h und einem geringeren Abstand als 1/10 des halben Tachowertes
400 EUR
2
3 Monate
```
*Bußgelder ohne Auslagen und Bearbeitungsgebühr
Beispiele:
Bei 120 km/h und 18 Meter Abstand zum nächsten Fahrzeug drohen 1 Monat Fahrverbot, 2 Punkte im Fahreignungsregister und ein Bußgeld in Höhe von 160,00 €. Denn bei 120 km/h beträgt der halbe Tachowert 60 m. 18 m entsprechen nur 30 % davon (3/10).
14 Meter Abstand zum nächsten Fahrzeug bei 140 km/h werden mit 2 Monaten Fahrverbot, 2 Punkten in Flensburg und 320 Euro Bußgeld geahndet. Denn bei 140 km/h beträgt der halbe Tachowert 70 m. 14 m entsprechen 2/10 beziehungsweise 20 % dessen.
Mangelhafte Wartung oder Kalibrierung der Messgeräte
Ungeschultes Personal bei der Durchführung der Messung
Fehlerhafte Zeitmessung
Unzureichender Sicherheitsabschlag
Formale Mängel des Bußgeldbescheids
Zögern Sie nicht, in solchen Fällen einen erfahrenen rechtlichen Beistand hinzuzuziehen.
Unsere Leistungen für Sie:
Individuelle Beratung: Unsere auf Verkehrsrecht spezialisierten Anwälte informieren Sie über die Erfolgsaussichten und mögliche Risiken in Ihrem individuellen Fall.
Prüfung des Bußgeldbescheids: Wir prüfen Ihren Bußgeldbescheid auf inhaltliche und formelle Richtigkeit:
Akteneinsicht: Im Rahmen der Akteneinsicht prüfen Hopkins Rechtsanwälte das Vorgehen auf Verwaltungsseite hinsichtlich Messfehlern und sonstiger Beanstandungspunkte.
Rechtsdurchsetzung: Hopkins Rechtsanwälte übernehmen den Einspruch gegen den vorgeworfenen Abstandsverstoß, legen dar, warum der Bußgeldbescheid fehlerhaft oder unangemessen ist, und setzen Ihre Rechte durch. Sollte es zur Verhandlung kommen, vertreten wir Sie selbstverständlich auch vor Gericht.