
Die Testamentseröffnung ist ein amtlicher Vorgang des Nachlassgerichts. Dabei wird der letzte Wille einer verstorbenen Person offiziell festgestellt und allen Beteiligten mitgeteilt. Durch die Eröffnung des Testaments erfahren Erben, Vermächtnisnehmer und andere Betroffene verbindlich, was im Testament steht.
➜ Wichtig: Das bloße Auffinden eines Testaments zu Hause ist nicht dasselbe wie die amtliche Testamentseröffnung. Erst wenn das Testament dem Nachlassgericht vorgelegt wurde und das Gericht den Inhalt offiziell bekannt gibt, gilt der Wille des Erblassers als rechtlich festgestellt.
Für die Testamentseröffnung ist immer das Nachlassgericht zuständig, in dessen Bezirk der Erblasser seinen letzten gewöhnlichen Aufenthalt hatte (§ 343 FamFG). Die rechtmäßigen Erben müssen für die Testamentseröffnung nicht zum Gericht anreisen, diese erfolgt intern und die relevanten Dokumente werden im Nachgang postalisch versendet.
Wann die Testamentseröffnung erfolgt, hängt von den Umständen ab. Folge drei Szenarien sind der Regelfall:

Der Ablauf einer Testamentseröffnung folgt festen Schritten. Da das Verfahren intern beim Gericht stattfindet, müssen die Erben dabei nicht anwesend sein.
Das Standesamt meldet den Sterbefall an das zuständige Nachlassgericht.
Das Gericht sammelt alle vorhandenen Testamente:
Die Gerichtsmitarbeiter öffnen jedes Testament und fertigen ein Eröffnungsprotokoll an.
Alle Beteiligten erhalten beglaubigte Kopien des Testaments und des Eröffnungsprotokolls per Post. Eine persönliche Übergabe findet nicht statt.

Die Testamentseröffnung verursacht Kosten in Höhe von 100,00 € unabhängig von der Höhe des Nachlass. Hinzu können außerdem noch Kosten für Porto, Versand usw. kommen. Die Testamentseröffnungskosten sind durch das Gerichts- und Notarkostengesetz Anlage 1, Nr. 12101 GNotKG einheitlich für ganz Deutschland festgeselegt.
Für die Kosten der Testamentseröffnung müssen die rechtmäßigen Erben aufkommen.
Ab dem Tag der offiziellen Testamentseröffnung läuft eine Frist von 6 Wochen zur Erbschaftsausschlagung. Eine Ausschlagung ist besonders bei überschuldeten Nachlässen sinnvoll.