Die häufigsten Rechtsfragen rund um Erben und Vererben

Hopkins Rechtsanwälte bieten Unterstützung in allen Bereichen des Erbrechts. Dazu gehören unter anderem die gesetzliche Erbfolge, die optimale Ausgestaltung eines Testaments und die Aufgaben des Nachlassgerichts. Schildern Sie uns Ihr Anliegen in wenigen Minuten über unsere schematische Fallprüfung und wir melden uns mit einer ersten Einschätzung Ihrer Rechtsfrage.

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Erbe oder Vermächtnis

Vermächtnis und Erbe unterscheiden sich hauptsächlich in der Rechtsstellung der jeweils Begünstigten (also Vermächtnisnehmer beziehungsweise Erbe). Der Vermächtnisnehmer erhält lediglich einen schuldrechtlichen Anspruch auf Erfüllung des Vermächtnisses, er wird (im Gegensatz zum Erben) nicht Eigentümer des Nachlasses. Während die Erben auch für die Schulden des Verstorbenen haften und sich gegebenenfalls mit der Erbengemeinschaft auseinandersetzen müssen, entfallen diese Punkte bei einem Vermächtnis.

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Streitigkeiten vermeiden

Um nach dem Ableben Streitigkeiten zwischen den Erben zu vermeiden, sollten Sie sich rechtzeitig über das Erbrecht informieren und für den Todesfall vorsorgen.

Idealerweise wird der letzte Wille in einem Erbvertrag oder in einem Testament festgehalten. Ansonsten greifen die gesetzlichen Bestimmungen des deutschen Erbrechts. Dieses sieht vor, dass nur Personen mit gemeinsamen Vorfahren (also zum Beispiel Eltern, Großeltern, Urgroßeltern) erben können. Lediglich Adoption und Ehe erweitern das Erbrecht auf Personen ohne gemeinsame Vorfahren.

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Gesetzliche Erbfolge

Im deutschen Erbrecht gibt es eine gesetzliche Erbfolge, die regelt, wer das Erbe eines Verstorbenen erhält, wenn dieser keine letztwillige Verfügung (Testament) hinterlassen hat. Hierbei wird zwischen Verwandten erster Ordnung, Verwandten zweiter Ordnung und Verwandten dritter Ordnung unterschieden. Die Verwandten erster Ordnung erben in der Regel vorrangig, das heißt, dass die Erbschaft zunächst an die Kinder des Verstorbenen geht. Sind diese bereits verstorben, treten ihre eigenen Kinder (also die Enkel des Erblassers) an ihre Stelle.

Wenn es keine Kinder oder (Ur-)Enkel gibt, erben die Eltern des Verstorbenen. Sind auch keine Eltern mehr am Leben, erben die Verwandten zweiter Ordnung. Hierzu zählen Geschwister des Verstorbenen und deren Kinder (Neffen und Nichten). Auch hier gilt das Prinzip der Stellvertretung, wenn ein Geschwisterkind bereits verstorben ist. Wenn es keine Verwandten zweiter Ordnung gibt, tritt die Verwandtschaft dritter Ordnung ein. Hierzu zählen Großeltern und deren Abkömmlinge, also Onkel und Tanten sowie Cousins und Cousinen. Ist auch dies nicht der Fall, geht das Erbe an den Staat, genauer gesagt an das jeweilige Bundesland, in dem der Verstorbene seinen letzten Wohnsitz hatte. Es sei jedoch darauf hingewiesen, dass die gesetzliche Erbfolge durch eine letztwillige Verfügung (Testament) abgeändert werden kann. Hierdurch können andere Personen als die gesetzlichen Erben eingesetzt werden oder auch der Anteil einzelner Erben geändert werden.

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Pflichtteil im Erbrecht

Auch wenn enge Angehörige enterbt werden, haben sie einen Anspruch auf eine Mindestbeteiligung am Erbe. Anspruch auf den so genannten Pflichtteil, haben Kinder und (Ur-)Enkel, sowie Ehegatten, eingetragene Lebenspartner und Eltern des Erblassers. Wobei die Eltern des Erblassers nur pflichtteilsberechtigt sind, wenn dieser keine Kinder hat oder diese bereits verstorben sind. Wer Anspruch auf einen Pflichtteil des Erbes hat, muss sich selbst um die Durchsetzung und Einforderung kümmern.

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Häufig gestellte Fragen

Wann erben Geschwister?

Geschwister können nur dann erben, wenn keine Verwandten der ersten Ordnung (Kinder, Enkel oder Urenkel) vorhanden sind. Hintergrund ist, dass Geschwister des Erblassers zwar erbberechtigt sind, aber zu den Erben zweiter Ordnung gehören.

Wie lange muss man verheiratet sein, um erben zu können?

Grundsätzlich können Ehepartner ab dem Tag der Hochzeit erben. Beachtet werden müssen dabei aber der Anspruch auf Erbe der Verwandten des Erblassers, sowie der Güterstand des Ehepaars.

Wie lange sucht das Nachlassgericht nach möglichen Erben?

Es gibt keine Frist für die Suche nach möglichen Erben, die Erbenermittlung kann sich unter Umständen über mehrere Jahre ziehen.

Welche Kosten entstehen beim Erben eines Hauses?

Beim Vererben eines Hauses entstehen Kosten für die Anpassung im Grundbuch und für den Erbschein. Je nach Wert, kommen außerdem Erbschaftssteuer oder Schenkungssteuer als Kostenpunkte hinzu.

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